Auswirkungen der 9-Euro-Tickets auf den öffentlichen Personennahverkehr in NRW

Der VRR hatte schon 1,5 Millionen 9-Euro-Tickets im Vorfeld der NRW-Sommerferien verkauft (Stand 24. Juni). Die DB prognostizierte auch deshalb eine hohe Auslastung und sehr volle Nahverkehrszüge – und das nicht nur zu Beginn der Ferien, sondern während des ganzen Gültigkeitszeitraums der sogenannten 9-Euro-Tickets mit starken Auswirkungen etwa auf die Regionalzugstrecken von Hamm über Dortmund, Düsseldorf nach Köln und Bonn sowie die Verbindungen nach Koblenz, nach Mainz, in die Eifel und das Münsterland.

Schon an den Juni-Wochenenden waren auf der Rheinschiene viele Züge so voll, dass laut Rheinischer Post keine Menschen mehr einsteigen konnten. Reisenden wurde geraten, keine Fahrräder mitzunehmen bzw. an bestimmten Tagen zu reisen (Dienstag/Mittwoch).

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Öffentlichen Personennahverkehr und dabei insbesondere den Schienenpersonennahverkehr mit rund 1,4 bis 1,5 Milliarden Euro jährlich. Neben der lokalen und regionalen Erreichbarkeit soll so insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes gestärkt werden.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Schon im Mai 2022 hatten im Vorfeld der Einführung des 9-Euro-Tickets der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) sowie der Verband der Verkehrsunternehmen Deutschlands (VDV) vor allem zum Wochenende große Probleme prognostiziert. Wurde ein Monitoring des Öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere des Öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs, durchgeführt bzw. erfolgt eine gesonderte Fahrgastzählung im Rahmen der Einführung des 9-Euro-Tickets während der Sommermonate 2022?
  2. Das 9-Euro-Ticket ist Teil eines Entlastungspakets der Bundesregierung als Reaktion auf die gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreise. Welche finanziellen Belastungen infolge der Senkung der mit dem 9-Euro-Ticket einhergehenden ÖPNV-Preise haben Verkehrsunternehmen/-verbünde in NRW voraussichtlich bis zum 31.08.2022 zu tragen?
  3. Wurde Beschwerden wegen bspw. verpassten Zugverbindungen oder verweigerter Mitnahme in NRW aufgrund von Überfüllung nachgegangen?
  4. Wie erfolgte eine Erfassung und Nachverfolgung von Beschwerden abseits der gängigen Beschwerdemöglichkeiten in den NRW Verkehrsverbünden und bei der DB?
  5. Gab es einen regelmäßigen Austausch zwischen DB, den Verkehrsverbänden und Fahrgastorganisationen?

Klaus Esser
Christian Blex


Kleine Anfrage 267 (Drucksache 18/409)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/735)

Schnelle Lösungen für angespannte Lage an NRW-Verkehrsflughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn – Ist Personalmangel bei Gepäckabfertigung oder Sicherheit ursächlich?

Am ersten Ferienwochenende in NRW mussten Eurowings und Lufthansa am Flughafen Düsseldorf kurzfristig viele Flüge annullieren. Personalmangel aufgrund dreistelligen Krankenstands hatte in Köln/Bonn lange Wartezeiten zur Folge. Hinzu kamen IT-Störungen in der Gepäckförderanlage am Düsseldorfer Flughafen. Aufgrund der Problemlage wurden offenbar auch Kräfte der Feuerwehr zur Bewältigung von Gepäckrückstau in der letzten Juni-Woche 2022 herangezogen. Aus Kreisen der Bundesregierung wurde die Absicht geäußert, eine vierstellige Zahl an Fachkräften aus der Türkei zu holen, die – bestenfalls schon ab Juli 2022 – für einige Monate eingesetzt werden könnten. Nach neuesten Informationen können Hilfskräfte wohl erst nach der NRW-Sommerferienzeit überhaupt zur Verfügung stehen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW ist zuständig für die Genehmigung der internationalen Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Münster-Osnabrück.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. In welchem Umfang fehlt sicherheitstechnisch überprüftes Personal an den NRW-Flughäfen, insbesondere an den internationalen Flughäfen?
  2. Werden bzw. wurden auch Landesbedienstete zur Bewältigung der Problemlage von privatwirtschaftlichen Dienstleistern im Sommer 2022 herangezogen (Feuerwehr, Polizei, andere)?
  3. In welchem Umfang wurden Landesbedienstete herangezogen?
  4. Durch die Corona-Krise sind die Passagierzahlen aller NRW-Flughäfen von 2017 bis 2021 um rund 75 Prozent gesunken. Welche Rolle beim Flughafen-Chaos spielt vorangegangener Personalabbau bei den Sicherheitsdiensten bzw. der Gepäckabfertigung infolge der Corona-Beschränkungen?
  5. Werden in den kommenden Wochen türkische Gastarbeiter für die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten an NRW eingesetzt bzw. in welchem Umfang ist dies geplant? (Bitte nach Einsatzbereichen und Flughäfen aufschlüsseln.)

Klaus Esser
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 271 (Drucksache 18/413)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/671)

Illegales Abstellen von nicht mehr zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen – Wie erfolgreich war die Verschärfung des Straßen- und Wegegesetzes NRW?

Am 16. Dezember 2021 wurde das Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) in 2. Lesung verabschiedet. Wie der Vorbemerkung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zu entnehmen ist, „soll mit der Änderung des § 22 Straßen- und Wegegesetz NRW klargestellt werden, dass auch nicht mehr im Rahmen des Gemeingebrauchs abgestellte Fahrzeuge eine unerlaubte Sondernutzung darstellen, deren Beseitigung die zuständige Behörde anordnen kann bzw. die sie selbst im Rahmen der Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen beseitigen kann. Zur weiteren Erleichterung der Kostenerstattung wird außerdem ein Zurückbehaltungsrecht und die Möglichkeit der Verwertung der von der Straße entfernten Fahrzeuge oder anderer Gegenstände eingeräumt. Diese Regelung soll auch für Bundesstraßen gelten und die Parkplatzsituation insgesamt verbessern.“

Zu allen Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind ausdrücklich auch die kommunalen Ordnungsbehörden befugt.

Das Verfahren mit abgestellten, aber nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen richtet sich nach § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Danach umfasst die Pflicht zur Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushalten und aus anderen Herkunftsbereichen auch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge ohne gültiges Kennzeichen. In diesem Zusammenhang gibt es eine Beseitigungsfrist von einem Monat, beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem eine deutlich sichtbare Aufforderung zur Entfernung am Auto angebracht wurde.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Erfahrungen wurden mit der aufgeführten Neuregelung des Straßen- und Wegegesetzes bisher gemacht?
  2. Wie oft wurde von den kommunalen Ordnungsbehörden bisher eine Beseitigung von illegal abgestellten Fahrzeugen angeordnet und vollzogen? (Bitte nach Anzahl und Kommune differenziert auflisten)
  3. Wie oft wurde von den kommunalen Ordnungsbehörden bisher vom neu eingeführten Zurückhaltungsrecht Gebrauch gemacht? (Bitte nach Anzahl und Kommune differenziert auflisten)
  4. Wie viele Zahlungsaufforderungen ergingen seit der Neuregelung des StrWG NRW an ermittelte Fahrzeughalter? (Bitte nach Anzahl und Kommune differenziert auflisten)
  5. Wie viele illegal abgestellte und infolgedessen entfernte Fahrzeuge wurden bedingt durch eine mangelnde Kooperation der Eigentümer von den kommunalen Ordnungsbehörden, gemäß § 22 (3) StrWG NRW, bisher verwertet? (Bitte nach Anzahl und Kommune differenziert auflisten)

Enxhi Seli-Zacharias
Klaus Esser
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 196 (Drucksache 18/287)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/586)

Sachstand Brückensanierungen in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalens Brückeninfrastruktur ist in einem schlechten Zustand. So musste beispielsweise die Weserbrücke in Höxter ab Juni 2022 auch für Fußgänger und Radfahrer gesperrt werden. Zuvor war sie bereits für Fahrzeuge nicht passierbar, so dass Autofahrer einen 13 Kilometer langen Umweg in Kauf nehmen müssen. Die Autobahngesellschaft des Bundes sperrte am 2. Dezember 2021 die Talbrücke Rahmede der A45. Sie gehört zu einer der wichtigsten Nord-Süd-Achsen der Bundesrepublik. Die Brücke ist in einem so schlechten Zustand, dass sie abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden muss. Sie steht exemplarisch für viele Brücken in Deutschland, die in den 1960er und 1970er Jahren mit Spannbeton gebaut wurden und bald einzustürzen drohen. Bundesweit sind 4.000 Brücken in einem ähnlich kritischen Zustand wie die Talbrücke Rahmede. Auf der Emschertalbrücke der A43 errichtete man im Dezember 2021 eine Schrankenanlage, die die Zufahrt von zu schweren Lastwagen stoppen soll. Die Brücke würde den Belastungen des Schwerlastverkehrs ansonsten nicht mehr standhalten. Ähnliche Sperrungen gibt es an den Rheinbrücken der A40 bei Duisburg und der A1 bei Leverkusen.

Gestiegene Rohstoffpreise, Lieferengpässe und Handwerkermangel haben die Baukosten steigen lassen, so dass sich große Bauprojekte immer schwerer realisieren lassen. Laut Florian Eck, dem Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums, werden die Steigerungen der Baukosten im Bundeshaushalt nicht berücksichtigt.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing plant die Sanierung von 4.000 Autobahnbrücken bis 2030. Auf dem Brückengipfel im März 2022 verkündete er, dass statt 200 künftig jährlich 400 Autobahnbrücken modernisiert werden sollen.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der laufenden Brückensanierungen in der Zuständigkeit von Straßen.NRW? (Bitte Aufschlüsselung der Projekte nach Brückennamen, Brückentypen, Standorten an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen)
  2. Welche sanierungsbedürftigen Brücken in der Zuständigkeit von Straßen.NRW müssen kurz- bzw. mittelfristig durch einen Neubau ersetzt werden? (Bitte Aufschlüsselung der Projekte nach Brückennamen, Brückentypen, Standorten an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen)
  3. Welche Brücken können aufgrund des Mangels an spezialisierten Industrieschweißern nicht mehr instand gesetzt werden und müssen aufgrund dessen durch Neubauten ersetzt werden? (Bitte Aufschlüsselung der Projekte nach Brückennamen, Brückentypen, Standorten an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen)
  4. Inwiefern wirken sich die Einflüsse der aktuellen Baukrise (Steigerungen bei Baukosten und Rohstoffpreisen, Lieferengpässe und Handwerkermangel) auf den Stand und den Fortschritt der Sanierungs- und Bauarbeiten in der Zuständigkeit von Straßen.NRW aus?
  5. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung eine Förderung der beruflichen Ausbildung im Handwerk (zum Beispiel des Berufs des Industrieschweißers oder des Studiums des Bauingenieurwesens) um dem Sanierungsstau bei Brückensanierungen zu entgegnen?

Carlo Clemens
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 155 (Drucksache 18/224)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/551)

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