Barrierefreiheit von Bahnhöfen und Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen

Die AfD-Bundestagsfraktion hat mit der Kleinen Anfrage vom 8. August 2022, Drucksache 20/2705, die Barrierefreiheiten der Bahnhöfe und Verkehrsstationen in Thüringen abgefragt. Mit Antwort vom 15. August 2022, Drucksache 20/3117, teilt die Bundesregierung mit, dass Ende 2021 insgesamt 209 von 276 Bahnhöfen in Thüringen stufenfrei erreichbar waren. Dies entspricht knapp 76 Prozent aller Bahnhöfe. Auch an den Verkehrsstationen in NordrheinWestfalen werden immer noch nicht alle Merkmale einer uneingeschränkten Barrierefreiheit erfüllt.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele der in Nordrhein-Westfalen befindlichen Bahnhöfe und Verkehrsstationen sind uneingeschränkt barrierefrei erreichbar?
  2. Welche Bahnhöfe und Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen sind aus jeweils welchen Gründen nicht barrierefrei? (Bitte einzeln auflisten.)
  3. Welche der in Nordrhein-Westfalen existierenden Bahnhöfe und Verkehrsstationen befinden sich in Bundeshand?
  4. Wie viele Bahnhöfe und Verkehrsstationen sollen in der aktuellen Legislaturperiode barrierefrei umgestaltet werden? (Bitte nach den jeweiligen Bahnhöfen aufschlüsseln.)
  5. Auf welche Summe belaufen sich die Mittel, die für den Ausbau der sich in Bundeshand befindenden Bahnhöfe und Verkehrsstationen zu barrierefreien Bahnhöfen bzw. Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2015 aufgewendet wurden?

Markus Wagner
Christian Blex


Kleine Anfrage 491 (Drucksache 18/1041)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/1332)

Auswirkungen des AdBlue-Mangels auf Verkehr und Daseinsvorsorge

Die Stickstoffwerke Piesteritz GmbH gehört zu den größten deutschen Produzenten der Harnstofflösung „Aqueous Urea Solution 32“ (nach ISO 22241) – besser bekannt unter dem Markennamen „AdBlue“. Aufgrund der aktuell sehr hohen Gaspreise und der daraus resultierenden Unmöglichkeit einer wirtschaftlichen Produktion hat das Chemieunternehmen SKW Piesteritz die Produktion dieser Harnstofflösung nun allerdings eingestellt. Angesichts der drohenden Knappheit von AdBlue bzw. der Harnstofflösung AUS 32 warnt der Bundesverband Gütertransport und Logistik (BGL) vor massiven Auswirkungen für die Branche und Versorgungsengpässen in Deutschland. LKW müssen zur Abgasreduktion schon seit vielen Jahren zusätzlich AdBlue tanken; viele PKW der Euro-6-Abgasnorm benötigen diese Harnstofflösung ebenfalls. Ohne AdBlue lassen sich die Motoren zuvor benannter Fahrzeuge in der Regel nicht starten. Bei einem AdBlue-Mangel droht dementsprechend die Nichtnutzbarkeit vieler Straßenfahrzeuge, insbesondere LKW. Wird auch der Güterverkehr auf der Straße durch eine Mangelversorgung mit AdBlue beeinträchtigt oder zum Erliegen gebracht, nachdem bereits die Binnenschifffahrt in den letzten Wochen beeinträchtigt war bzw. noch immer ist, ist eine zunehmende Unterbrechung von Lieferketten und eine Mangelversorgung der Bevölkerung mit wichtigen Gütern und Produkten zu befürchten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Sieht die Landesregierung die Versorgung NRWs mit der Harnstofflösung AUS 32 bzw. AdBlue als gefährdet an?
  2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um eine ausreichende Versorgung der in NRW ansässigen PKW-Fahrer und Speditionsunternehmen sowie anderer Verbraucher mit der Harnstofflösung AUS 32 bzw. AdBlue zu gewährleisten?
  3. Inwieweit ist es möglich, bei wichtigen Nutz- und Einsatzfahrzeugen, z.B. der Feuerwehr, des THW, anderer Rettungskräfte und der Straßenmeistereien, den Motor zu starten, wenn diese kein AUS 32 bzw. AdBlue getankt haben?
  4. Inwiefern wurden durch die Landesregierung Maßnahmen ergriffen oder Empfehlungen an die Kommunen bzw. Verbände (z.B. den Feuerwehrverband) ausgegeben, um den Betrieb von wichtigen Nutz- und Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, des THW, anderer Rettungskräfte und der Straßenmeistereien sicherzustellen, falls es zu einer allgemeinen Mangelversorgung mit AdBlue kommt?
  5. Mit welchen Auswirkungen auf den Straßenverkehr, die Wirtschaft und die Gesellschaft rechnet die Landesregierung, sollten Wirtschaft, staatliche Stellen und Privatpersonen nicht mehr mit ausreichenden Mengen der Harnstofflösung AUS 32 bzw. AdBlue versorgt werden?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 440 (Drucksache 18/891)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/1307)

Auswirkungen der 9-Euro-Tickets auf den öffentlichen Personennahverkehr in NRW

Der VRR hatte schon 1,5 Millionen 9-Euro-Tickets im Vorfeld der NRW-Sommerferien verkauft (Stand 24. Juni). Die DB prognostizierte auch deshalb eine hohe Auslastung und sehr volle Nahverkehrszüge – und das nicht nur zu Beginn der Ferien, sondern während des ganzen Gültigkeitszeitraums der sogenannten 9-Euro-Tickets mit starken Auswirkungen etwa auf die Regionalzugstrecken von Hamm über Dortmund, Düsseldorf nach Köln und Bonn sowie die Verbindungen nach Koblenz, nach Mainz, in die Eifel und das Münsterland.

Schon an den Juni-Wochenenden waren auf der Rheinschiene viele Züge so voll, dass laut Rheinischer Post keine Menschen mehr einsteigen konnten. Reisenden wurde geraten, keine Fahrräder mitzunehmen bzw. an bestimmten Tagen zu reisen (Dienstag/Mittwoch).

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Öffentlichen Personennahverkehr und dabei insbesondere den Schienenpersonennahverkehr mit rund 1,4 bis 1,5 Milliarden Euro jährlich. Neben der lokalen und regionalen Erreichbarkeit soll so insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes gestärkt werden.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Schon im Mai 2022 hatten im Vorfeld der Einführung des 9-Euro-Tickets der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) sowie der Verband der Verkehrsunternehmen Deutschlands (VDV) vor allem zum Wochenende große Probleme prognostiziert. Wurde ein Monitoring des Öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere des Öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs, durchgeführt bzw. erfolgt eine gesonderte Fahrgastzählung im Rahmen der Einführung des 9-Euro-Tickets während der Sommermonate 2022?
  2. Das 9-Euro-Ticket ist Teil eines Entlastungspakets der Bundesregierung als Reaktion auf die gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreise. Welche finanziellen Belastungen infolge der Senkung der mit dem 9-Euro-Ticket einhergehenden ÖPNV-Preise haben Verkehrsunternehmen/-verbünde in NRW voraussichtlich bis zum 31.08.2022 zu tragen?
  3. Wurde Beschwerden wegen bspw. verpassten Zugverbindungen oder verweigerter Mitnahme in NRW aufgrund von Überfüllung nachgegangen?
  4. Wie erfolgte eine Erfassung und Nachverfolgung von Beschwerden abseits der gängigen Beschwerdemöglichkeiten in den NRW Verkehrsverbünden und bei der DB?
  5. Gab es einen regelmäßigen Austausch zwischen DB, den Verkehrsverbänden und Fahrgastorganisationen?

Klaus Esser
Christian Blex


Kleine Anfrage 267 (Drucksache 18/409)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/735)

Schnelle Lösungen für angespannte Lage an NRW-Verkehrsflughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn – Ist Personalmangel bei Gepäckabfertigung oder Sicherheit ursächlich?

Am ersten Ferienwochenende in NRW mussten Eurowings und Lufthansa am Flughafen Düsseldorf kurzfristig viele Flüge annullieren. Personalmangel aufgrund dreistelligen Krankenstands hatte in Köln/Bonn lange Wartezeiten zur Folge. Hinzu kamen IT-Störungen in der Gepäckförderanlage am Düsseldorfer Flughafen. Aufgrund der Problemlage wurden offenbar auch Kräfte der Feuerwehr zur Bewältigung von Gepäckrückstau in der letzten Juni-Woche 2022 herangezogen. Aus Kreisen der Bundesregierung wurde die Absicht geäußert, eine vierstellige Zahl an Fachkräften aus der Türkei zu holen, die – bestenfalls schon ab Juli 2022 – für einige Monate eingesetzt werden könnten. Nach neuesten Informationen können Hilfskräfte wohl erst nach der NRW-Sommerferienzeit überhaupt zur Verfügung stehen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW ist zuständig für die Genehmigung der internationalen Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Köln-Bonn und Münster-Osnabrück.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. In welchem Umfang fehlt sicherheitstechnisch überprüftes Personal an den NRW-Flughäfen, insbesondere an den internationalen Flughäfen?
  2. Werden bzw. wurden auch Landesbedienstete zur Bewältigung der Problemlage von privatwirtschaftlichen Dienstleistern im Sommer 2022 herangezogen (Feuerwehr, Polizei, andere)?
  3. In welchem Umfang wurden Landesbedienstete herangezogen?
  4. Durch die Corona-Krise sind die Passagierzahlen aller NRW-Flughäfen von 2017 bis 2021 um rund 75 Prozent gesunken. Welche Rolle beim Flughafen-Chaos spielt vorangegangener Personalabbau bei den Sicherheitsdiensten bzw. der Gepäckabfertigung infolge der Corona-Beschränkungen?
  5. Werden in den kommenden Wochen türkische Gastarbeiter für die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten an NRW eingesetzt bzw. in welchem Umfang ist dies geplant? (Bitte nach Einsatzbereichen und Flughäfen aufschlüsseln.)

Klaus Esser
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 271 (Drucksache 18/413)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/671)

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