Disziplinarmaßnahmen an der Katharina-Henoth-Gesamtschule, wie kommunizieren die Landesbehörden? Nachfrage zu Drs. 18/13502.

Die Landesregierung führt in der Antwort auf Frage 5 der Kleinen Anfrage 5257 mit der Drucksachennummer 18/13502 aus:

„Die obere Schulaufsicht befindet sich mit der Schule in einem konstruktiven Austausch. Disziplinar- und dienstrechtliche Maßnahmen wurden nicht eingeleitet.“

Hintergrund für die vorgenannte Kleine Anfrage war das aktive Werben der Katharina-Henoth-Gesamtschule auf ihrem Internetauftritt für eine Demonstration gegen die Alternative für Deutschland (AfD). Auf die Ausführungen zur Kleinen Anfrage 5257 wird hiermit Bezug genommen.

Die Bezirksregierung Köln hat dem AfD-Kreisverband jedoch mit Schreiben vom 7. Februar 2025 zu dessen Dienstaufsichtsbeschwerde aufgrund dieser Werbung gegen die AfD mitgeteilt: „Ein dienstliches Fehlverhalten ist nachzuweisen, weshalb ich die Dienstaufsichtsbeschwerden, als begründet ansehe und anerkenne.“

Diese Aussage steht in einem Widerspruch zur Antwort der Landesregierung. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob die Landesregierung in die fachliche Verwaltungsarbeit der Bezirksregierung Köln als zuständiger Aufsichtsbehörde eingegriffen hat.

Darüber hinaus ist unklar, was ein „konstruktiver Austausch“ zwischen der Aufsichtsbehörde Bezirksregierung und der Schule beinhaltet.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie erklärt die Landesregierung den Gegensatz zwischen den Aussagen in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 5257 und der Antwort der Bezirksregierung Köln an den Kölner AfD Kreisverband?
  2. Warum gibt es keine Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter der Schule, wenn es sich bei dem Demoaufruf um einen offensichtlichen Verstoß gegen das Neutralitätsverbot handelt?
  3. In welchem Umfang hat die Landesregierung Anweisungen an die Bezirksregierung oder an eine andere Behörde erteilt, um bereits eingeleitete dienstaufsichts- bzw. dienstrechtliche Maßnahmen zu korrigieren, zu stoppen respektive aufzuheben?
  4. In welchem Umfang hat die Landesregierung direkt mit Vertretern der Schule (z. B. den Lehrern, deren Rechtsbeistand, den Eltern und den Schülern) zu dem vorgenannten Sachverhalt kommuniziert?
  5. Was beinhaltet der „konstruktive Austausch“ zwischen oberer Schulaufsicht und Schule genau?

Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5649 (Drucksache 18/13971)

Und raus bist du! – Zugangsbeschränkungen in Kindertagesstätten und anderen Gebäuden der öffentlichen Daseinsvorsorge

Frau Ministerin Gebauer hat mit Auslaufen der Maskenpflicht in Klassenräumen zum 2. April 2022 explizit untersagt, dass in Schulen weiterhin Masken auf Weisung hin getragen werden müssen.

Die Frau Ministerin begründete diese Aufhebung der Maßnahmen in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 16. März 2022 insbesondere damit, dass durch die sekundären Folgen der Pandemie, wie etwa fehlende Sozialkontakte oder mangelhaft strukturierte Tagesabläufe, Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen besonders stark belastet werden.

Aktuell besteht jedoch immer noch in Kindergärten und Rathäusern teilweise die Anweisung, diese Gebäude nur mit Masken zu betreten.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Inwieweit ist die Einführung einer Maskenpflicht oder anderer Zugangsregelungen zu Kindergärten mit der öffentlichen Daseinsvorsorge zu vereinbaren?
  2. Sollte die Landesregierung diese unter Punkt 1. bezeichneten Maßnahmen für zulässig erachten, worin liegt der sachliche Unterschied zur Anweisung dieser Maßnahmen im Vergleich zu den von Frau Ministerin Gebauer erteilten Anweisungen für die ihr unterstellten Schulbehörden?
  3. Inwieweit ist die Einführung einer Maskenpflicht oder anderer Zugangsregelungen zu Rathäusern oder Rats- und Sitzungssälen mit der öffentlichen Daseinsvorsorge zu vereinbaren?
  4. Sollte die Landesregierung diese unter Punkt 3. bezeichneten Maßnahmen für zulässig erachten, welche weitergehenden Hygienemaßnahmen hält die Landesregierung für weitergehend konkret zulässig? (Bspw. das Bedecken des Haupthaares und Kürzen der Fingernägel)

Dr. Christian Blex
Iris Dworeck-Danielowski


Kleine Anfrage 6564 (Drucksache 17/17095)

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