Gewalt an Schulen? Die Regierung duckt sich weg!


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Zur Aktuellen Stunde „Gewalt an Schulen in NRW auf Rekordniveau – Die Landesregierung muss sicheres und friedliches Arbeiten und Lernen an unseren Schulen gewährleisten“ der FDP (Drucksache 18/12644) in Verbindung mit der Aktuellen Stunde „VBE-Schulleiterbefragung 2025: Gewalt an Schulen in NRW bleibt auf zu hohem Niveau“ der SPD (Drucksache 18/12645).

Werbung im Kontext des Lehrermangels

Das Interesse am Lehrberuf sank in den letzten Jahren auf ein gefährliches Niveau. Zu geringe Einsteigerzahlen, hohe Abbrecherzahlen und Umorientierungen in die freie Wirtschaft prägen die nordrhein-westfälische Schullandschaft und setzen sie unter starken Druck. Der Lehrkräftetrichter des Stifterverbandes zeichnete schon 2023 ein dramatisches Bild: Von den rund 52.000 Studienanfängern blieben unseren Bildungseinrichtungen lediglich 28.000 Absolventen des Referendariats erhalten.

Dieser Entwicklung möchte die Landesregierung mit zahlreichen Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen begegnen. Das „Handlungskonzept Unterrichtsversorgung“ wurde in etlichen Ausschusssitzungen und Plenarreden erwähnt, nachhaltige Abhilfe schaffte es bisher jedoch nicht. Darin wird unter anderem ein Ausbau der Onlinewerbung für die jüngere Zielgruppe beschrieben, welcher 2023 mit 1.000.000 € ausgestattet werden sollte. In der Fortschreibung des Programms ist hingegen keine erneute Nennung dieser Maßnahme auffindbar. Ein Grundbaustein einer guten Personalpolitik ist jedoch die kontinuierliche Nachwuchsgewinnung. Hierbei muss die Zielgruppe für den Lehrberuf erfolgreich angesprochen und von der Idee des Studienbeginns, Seiteneinstiegs oder gar der Rückkehr in den bereits erlernten Beruf überzeugt werden. Vorteile wie die gute Vergütung, gesellschaftliche Anerkennung und die hohe Relevanz des Berufsfelds müssen zentraler Aspekt der Werbekampagnen sein.

Die Schullandschaft spürt zudem eine Differenz in der Geschlechterverteilung. Der Lehrberuf ist in vielen Schulformen stark weiblich geprägt, insbesondere an Grundschulen, wo 2023/24 nur knapp 10,3% Männer arbeiteten. Hierbei gilt es zu erörtern, inwiefern ungenutztes Personalpotenzial vorliegt und mit welchen Mitteln diese erhebliche Differenz ausgeglichen werden kann, um mehr Lehrkräfte verfügbar zu machen.

Ein Blick auf die laufenden Werbemaßnahmen des Bildungsministeriums werfen jedoch Fragen über Zielgruppe, Design und Effektivität auf. Das Programm „Was ist deine Lehrkraft?“ erzielt in den sozialen Medien lediglich wenige tausend Aufrufe und geringe Interaktionszahlen. Auch die offiziellen Netzauftritte des Bildungsministeriums scheinen nicht optimiert zu sein.

Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Werbemaßnahmen existieren in Nordrhein-Westfalen für die verschiedenen Lehrberufe bzw. den damit verbundenen Ausbildungs- und Einstiegswege? (Bitte sämtliche Werbungen, Netzauftritte in sozialen Medien etc. auflisten und verlinken)
  2. Welche Zugriffszahlen wurden für die einzelnen Werbemaßnahmen erzielt? (Bitte aufschlüsseln nach Maßnahmen, Zahlen wie Zugriffe, Expositionen, Interaktionen etc.)
  3. Wie hoch waren die Kosten für die einzelnen Maßnahmen im Jahr 2023/24?
  4. Welche geschlechterspezifischen Werbemaßnahmen wurden im Jahr 2023/24 geschaltet bzw. sind in den kommenden Jahren geplant?
  5. Welche Werbemaßnahmen plant die Landesregierung für die kommenden Jahre im Allgemeinen, insbesondere jedoch hinsichtlich KI und sozialer Medien?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 4730 (Drucksache 18/11302)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/11983)

Dortmund: 13-Jährige bedrohen Schüler mit Messer – Wann greift die Politik endlichein?

Die Zahl der Messerdelikte steigt nicht nur auf Straßen und öffentlichen Plätzen, sondern bedauerlicherweise auch in Schulen. Aus den Darstellungen der neuen Website „Messerinzidenz.de“ geht hervor, dass sich allein vom 1. bis 14. September 2024 mindestens 10 polizeirelevante Taten ereignet haben, bei denen ein Messer eingesetzt wurde. In diesem Zusammenhang hat ein Fall von Jugendkriminalität in Dortmund für Bestürzung gesorgt. Dort haben am Donnerstagnachmittag, den 12. September 2024, zwei erst 13 Jahre alte Jugendliche innerhalb weniger Stunden zwei Raubüberfälle verübt. Dabei setzten sie Messer ein, um Gleichaltrige einzuschüchtern. Bei dem ersten Überfall, der sich auf dem Schulhof der Albrecht-Dürer-Realschule in Aplerbeck ereignete, sprachen die jugendlichen Täter zwei Schüler im Alter von 13 und 14 Jahren an und fragten nach Kleingeld. Dabei zückte einer der 13-Jährigen ein Messer, und die Opfer mussten Bargeld sowie ein Paar AirPods herausgeben.

Nur knapp anderthalb Stunden später raubten die beiden minderjährigen Täter auf der Hörder Bahnhofstraße einem 15-jährigen Schüler unter Vorhalt eines Messers die Sonnenbrille. Der Dortmunder Polizei gelang es, die Tatverdächtigen kurz nach der zweiten Tat zu stellen und bei der Durchsuchung die geraubten Kopfhörer wie auch ein Taschenmesser sicherzustellen. Die beiden mutmaßlichen Täter sind der Polizei bereits bekannt, jedoch aufgrund ihres Alters nicht strafmündig. Die Polizei musste die Jungen nach der Festnahme an ihre Eltern übergeben und prüft, ob die Jugendlichen in das Messertrageverbotskonzept aufgenommen werden sollen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  3. Werden die Tatverdächtigen bereits als Intensivtäter geführt?
  4. Welche Sanktionen wurden gegen die Tatverdächtigen verhängt?
  5. Bestand ein gesetzliches Messertrageverbot für die Tatverdächtigen auch ohne Messertrageverbotskonzept?

Markus Wagner
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 4711 (Drucksache 18/11271)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/11985)

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