Schüsse an Dortmunder Berufskolleg – was ist bisher bekannt?

Am Dortmunder Karl-Schiller-Berufskolleg hat es laut Pressemeldungen am Montagmorgen, 27. Oktober 2025, eine Schussabgabe sowie den Einsatz von Pfefferspray im Rahmen eines Streits unter Schülern gegeben. Eine Gruppe von ca. 10 Personen soll demnach aneinandergeraten sein. Die Polizei fahndet offenbar nach einer flüchtigen Person und habe die Tatwaffe sicherstellen können.

Derartige Vorfälle häufen sich seit einiger Zeit, insbesondere an sogenannten Brennpunkten und Schulstandorten mit besonders schlechtem Sozialindex, von denen insbesondere das Ruhrgebiet eine größere Menge aufweist. Eine Besserung der Lage scheint derzeit nicht in Sicht zu sein, auch wenn das Bildungsministerium regelmäßig auf bereits laufende Maßnahmen zur Gewaltprävention und Gefahrenabwehr hinweist. Es ist daher von großer Relevanz, möglichst schnell und ausgiebig Klarheit über Gewaltdelikte im Schulalltag zu schaffen.

Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:

  1. Welchen Aufenthaltsstatus haben die an dem Vorfall beteiligten Personen?
  2. Wie lauten die Vornamen der beteiligten Personen?
  3. Lagen gegen beteiligte Personen bereits im Vorfeld Strafen, Ermittlungen oder Vorkenntnisse über drohende Gewaltanwendung vor?
  4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus solchen Vorfällen?
  5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Zunahme von Gewaltvorfällen an den Schulen Nordrhein-Westfalens zu bekämpfen?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 6695 (Drucksache 18/16392)

Transparenz und ordnungsgemäße Abrechnung beim FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch

Das Landesprogramm FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch wurde im Jahr 2018 vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB NRW) eingeführt, um neu zugewanderte Schüler in den Schulferien gezielt in ihren Deutschkenntnissen zu fördern und ihre Integration in den Regelunterricht zu erleichtern. Es wird seitdem regelmäßig in den Oster-, Sommer- und Herbstferien angeboten und richtet sich an Kinder und Jugendliche aller Schulformen, deren Sprachkenntnisse noch nicht ausreichen, um dem regulären Unterricht zu folgen.

Die Trägerschaft liegt bei Kommunen, Schulen oder freien Trägern, die im Rahmen einer Zuwendung des Landes bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Förderfähig sind unter anderem Kosten für Räume, Lernmaterialien, Verpflegung und die Vergütung von Sprachlernbegleitungen.

Nach Angaben des Schulministeriums nahmen 2018 rund 2.600 Schüler an 156 FIT-Kursen teil. Aktuelle landesweite Zahlen zu 2024 und 2025 sind bislang nicht öffentlich abrufbar. Einzelne Kommunen berichten jedoch von steigender Teilnahme. So nahmen beispielsweise in Leverkusen im Sommer 2025 über 120 Kinder und Jugendliche teil, in Hagen 64.

Der Landesrechnungshof NRW wies im Bericht an den Landtag (Sitzungsmappe 18/766, 2025) auf Unregelmäßigkeiten in 43 % der geprüften Förderfälle hin – insbesondere Raumkosten mit 100 €/Tag ohne Belege. Er empfahl die Präzisierung der Förderrichtlinien und Verschärfung der Nachweispflichten. Das MSB reagierte mit einem Runderlass vom 29.12.2023 – allerdings fehlen dazu aktuelle Kontrolldaten.

Angesichts der geplanten Mittel im Landeshaushalt 2025/2026, der steigenden Teilnahme und der bekannten Abrechnungsdefizite ist eine aktuelle Bestandsaufnahme und Qualitätssicherung unerlässlich.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Maßnahmen des Programms FIT in Deutsch wurden 2024 und 2025 beantragt, genehmigt und durchgeführt? (gegliedert nach Bezirksregierungen, Ferienzeiten und tatsächlichen Teilnehmerzahlen)
  2. Welches Gesamtfördervolumen wurde bewilligt und ausgezahlt, untergliedert nach förderfähigen Kostenarten (z. B. Räume, Vergütung)?
  3. Bei wie vielen Verwendungsnachweisverfahren in den Jahren 2023-2025 kam es zu Beanstandungen oder Rückforderungen? (mit Angabe der Fallzahlen, Rückforderungsbeträge und betroffenen Bezirksregierungen)
  4. Bei wie vielen Verwendungsnachweisverfahren kam es 2023-2025 zu Beanstandungen oder Rückforderungen (mit Angabe der Fallzahlen, Rückforderungsbeträge und betroffenen Bezirksregierungen)?
  5. Welche verbindlichen Maßnahmen (z. B. digitale Nachweisführung, Schulungen) plant das Schulministerium bis 2026 zur Qualitätssicherung und Vermeidung von Abrechnungsfehlern (inkl. Umsetzungszeitplan)?

Christian Blex


Kleine Anfrage 6685 (Drucksache 18/16376)

Konsequenzen aus dem IQB-Bildungstrend 2024

Der kürzlich veröffentlichte IQB-Bildungstrend für das Jahr 2024 bestätigt die Vermutung eines weiter anhaltenden Bildungsverfalls in Deutschland. Nordrhein-Westfalen schneidet erneut besonders schlecht ab. Schüler weisen große Defizite in den naturwissenschaftlichen Fächern auf. Besonders interessant sind die möglichen regionalen Zusammenhänge von Bildungsergebnissen und dem sogenannten Zuwanderungshintergrund der Schüler, der ebenfalls erfasst wurde. Offenbar sind insbesondere Familien mit einem Migrationshintergrund in erster Generation betroffen. Kinder, deren Eltern im Ausland geboren sind, schneiden oft am schlechtesten ab.

Die weiter anhaltende Heterogenisierung und die steigende Zahl nichtdeutschsprachiger Schüler und jener mit unzureichenden Deutschfähigkeiten belasten das Schulsystem immens und erschweren Lernerfolge für sämtliche Schüler. Eine Verbesserung der Lage scheint nicht in Aussicht zu sein. Ministerin Dorothee Feller ist jedoch der Ansicht, dass die bisherigen Maßnahmen zur Stärkung der Schulen zu einer Trendumkehr führen werden. Die seit Jahren fallenden Ergebnisse lassen allerdings eher das Gegenteil vermuten.

Die auf Nordrhein-Westfalen zukommenden Rückkopplungseffekte hinsichtlich der zukünftigen Lehrerausbildung, die weiteren Schaden durch sinkende Schul- und damit Universitätsleistungen erleiden wird, drohen die bereits vorherrschende Bildungskrise noch weiter zu verschlimmern.

Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen migrationsbedingte Bildungsdisparitäten?
  2. Welche konkreten Maßnahmen folgen auf die neuen Erkenntnisse der IQB-Studie?
  3. Welche Ursachen identifiziert die Landesregierung für den anhaltenden Bildungsverfall? (Bitte nach Priorisierung sortiert angeben.)
  4. Wie viele Schüler in Nordrhein-Westfalen sind derzeit gefährdet, keinen Schulabschluss zu erreichen?
  5. Welche neue Maßnahmen ergreift die Landesregierung nun, um mangelhafte Deutschfähigkeiten migrantischer Schüler zu verbessern?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 6641 (Drucksache 18/16183)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/16860)

Nachfrage zur Kleinen Anfrage 6122 „Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund im Schuljahr 2024/2025 und die Auswirkungen auf den Schulsozialindex“ – Vervollständigung der statistischen Auswertung

Im Rahmen der Kleinen Anfrage 6122 (Lt.-Drucksache 18/14878) ging es um ein Update der Kleinen Anfrage 60, mit der wir im Jahr 2022 um Informationen zum Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund an unseren Schulen gebeten hatten. Leider fiel die aktuelle Antwort nicht ähnlich umfangreich aus wie 2022. So fehlte insbesondere die Anlage mit der Liste von Schulen mit einem Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von 75-90% sowie 90-100 %.

Ebenso fehlte die noch 2022 gelieferte Übersicht über die Anzahl der Schulen differenziert nach Schulform mit einem Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von weniger als 25 Prozent, 25-50 Prozent, 50-75 Prozent, 75-90 Prozent und 90-100 Prozent. Da wir davon ausgehen, dass hierzu aktuelle Zahlen vorliegen, bitten wir hiermit um eine Vervollständigung der mit der Kleinen Anfrage 6122 erbetenen Auskunft.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist die Anzahl der Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien in NRW mit einem Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von weniger als 25 Prozent, 25-50 Prozent, 50-75 Prozent, 75-90 Prozent und 90-100 Prozent? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 60, Frage 2-4 aufschlüsseln)
  2. Um welche Schulen handelt es sich jeweils, die einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von 75-90 Prozent haben? (Gebeten wird um eine Übersicht mit Auflistung der einzelnen Schulen, differenziert nach den Schulformen, analog zu Anlage 1 der Antwort auf die Kleine Anfrage 60)
  3. Um welche Schulen handelt es sich jeweils, die einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von 90-100 Prozent haben? (Gebeten wird um eine Übersicht mit Auflistung der einzelnen Schulen, differenziert nach den Schulformen, analog zu Anlage 1 der Antwort auf die Kleine Anfrage 60)

Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 6511 (Drucksache 18/15852)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/16133)

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