Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6968 „Gewaltexzess durch Dortmunder Schüler – welche schulischen Konsequenzen wird es geben?“ LT-Drs. 18/17714

Die Antwort auf die Kleine Anfrage 6968 ergab in einigen Punkten kein zufriedenstellendes Ergebnis. Frage 2 und 3 wurden nicht im Sinne des Fragestellers beantwortet.

Unter diesem Gesichtspunkt frage ich die Landesregierung:

  1. Sind die beiden Tatverdächtigen bereits an ihren Schulen gewalttätig bzw. anderweitig negativ aufgefallen? (Bitte sämtliche bekannte Vorfälle auflisten.)
  2. Welche disziplinarischen Maßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen wurden im Vorfeld bereits gegen die beiden Tatverdächtigen ergriffen? (Bitte sämtliche Maßnahmen sowie die Schulen, an denen sie ergriffen wurden, auflisten.)
  3. Wodurch zeichnet sich die derzeitige Beschulung des tatverdächtigen Schülers aus, der nicht am regulären Unterricht teilnehmen darf?
  4. Nimmt der Schüler in dieser „Ausnahmebeschulung“ an Klassenarbeiten respektive sonstigen Leistungserhebungen Teil?
  5. Wie wird sichergestellt, dass der andere Schüler, der sich an einer Gesamtschule beworben hat, dort keine Gefahr für Mitschüler und Lehrer darstellt?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7241 (Drucksache 18/17866)

Dolmetscherkosten im schulischen Bereich – staatliche Fehlanreize und fehlende Integrationswirkung

Die Beherrschung der deutschen Sprache ist eine grundlegende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, schulischen Erfolg und gelingende Integration. Gerade im schulischen Umfeld kommt der aktiven Mitwirkung der Eltern eine besondere Bedeutung zu. Diese Mitwirkung setzt jedoch voraus, dass Eltern in der Lage sind, schulische Kommunikation eigenständig in deutscher Sprache zu führen.

In Nordrhein-Westfalen ist seit Jahren zu beobachten, dass ein wachsender Anteil von Eltern auch nach längerem Aufenthalt im Land nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Anstatt diese Defizite konsequent als integrationspolitisches Problem zu benennen und den Spracherwerb verbindlich einzufordern, reagiert das Land zunehmend mit der Finanzierung von Dolmetscher- und Sprachmittlungsleistungen im schulischen Bereich. Diese werden unter anderem bei Elterngesprächen eingesetzt und regelmäßig mit integrationspolitischen Zielsetzungen begründet.

Diese Praxis wirft grundlegende integrationspolitische Fragen auf. Der dauerhafte staatliche Ersatz fehlender Sprachkenntnisse birgt die Gefahr, Abhängigkeiten von staatlicher Unterstützung zu verfestigen, anstatt Integration zu fördern. Wenn schulische Kommunikation dauerhaft über Dolmetscher erfolgt, kann dies den notwendigen Anreiz zum Erlernen der deutschen Sprache schwächen und integrationshemmende Fehlanreize setzen. Eine erfolgreiche Integration erfordert jedoch Eigenleistung, Verbindlichkeit und klare Erwartungen – nicht deren staatliche Umgehung.

Hinzu kommt, dass trotz offenbar steigender Ausgaben für Dolmetscherleistungen keine transparente landesweite Übersicht über die Höhe dieser Kosten, ihre Entwicklung sowie ihre tatsächliche integrationspolitische Wirkung vorliegt. Insbesondere ist nicht erkennbar, ob der Einsatz von Dolmetschern im schulischen Kontext zu einer nachhaltigen Verbesserung der Sprachkompetenz von Eltern oder zu messbaren positiven Effekten auf den schulischen Erfolg der betroffenen Schüler führt.

Vor dem Hintergrund begrenzter Haushaltsmittel und einer verantwortungsvollen Integrationspolitik hält es die AfD-Fraktion für dringend geboten, offenzulegen, ob der fortgesetzte Einsatz von Dolmetscherleistungen im schulischen Bereich auf belastbaren Daten und Wirksamkeitsnachweisen beruht oder ob hier integrationspolitische Zielsetzungen lediglich behauptet, aber nicht belegt werden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche vollständigen und belastbaren Daten über die Höhe der Ausgaben für Dolmetscher- bzw. Sprachmittlungsleistungen im schulischen Bereich in den vergangenen fünf Haushaltsjahren liegen der Landesregierung vor? Bitte nach Haushaltsjahren und – soweit verfügbar – nach Sprachen/Regionen aufschlüsseln.
  2. Auf welcher empirisch belegten Grundlage (z. B. Längsschnittdaten zu Sprachstandsentwicklung der Eltern, Vergleichsstudien mit/ohne Dolmetscher, Korrelation mit Schülerleistungen in Vergleichsarbeiten wie VERA oder IQB) geht die Landesregierung davon aus, dass der Einsatz von Dolmetschern bei Elterngesprächen eine nachhaltige Verbesserung der Integrationsfähigkeit der betroffenen Eltern bewirkt?
  3. Welche wissenschaftlichen Verfahren (Studien, Evaluationen oder Wirkungsanalysen) zur integrationspolitischen Wirkung von Dolmetscherleistungen im schulischen Kontext wurden durch die Landesregierung seit 2015 (insbesondere im Kontext der verstärkten Zuwanderung ab 2015/16) ausgewertet?
  4. Welche belastbaren Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, dass Dolmetscherleistungen im schulischen Bereich zu messbaren Verbesserungen der sprachlichen Kompetenzen oder des schulischen Erfolgs der betroffenen Schüler führen?
  5. Sofern keine belastbaren Daten, Wirkungsnachweise oder Evaluationen vorliegen, die eine integrationsfördernde (sowie keine integrationshemmende) Wirkung belegen: Wie vereinbart sich die fortgesetzte Finanzierung mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 LHO NRW) sowie mit dem integrationspolitischen Leitbild des Landes (u. a. ‚Integration durch Leistung und Eigenverantwortung‘)?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7178 (Drucksache 18/17764)

Warum ermöglicht das Land Tätern den Schulbesuch und nicht Opfern?

Am frühen Samstagabend, des 10. Januars 2026, ab 18:30 Uhr kam es zu mindestens 3 Überfällen im Umfeld des Platzes der Kinderrechte und dem angrenzenden Beethovenpark in Köln-Sülz. Eine Jugendbande raubte mehrere Jugendliche unter Zuhilfenahme eines Messers und direkter körperlicher Gewalt aus.

Diese Raubserie stellt wohl den vorläufigen Höhepunkt der kriminellen Aktivitäten dieser Bande dar, die seit Monaten in den Kölner Veedeln Sülz und Lindenthal ihr Unwesen treibt. Laut einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers konnte der Rädelsführer der Bande, A., am Dienstag, den 13. Januar 2026, durch eine Polizeistreife auf der Luxemburger Straße festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt werden. Danach wurde der Jugendliche seinen Erziehungsberechtigten übergeben. In seiner Wohnung wurden Beweismittel sichergestellt.

Laut diesem Medienbericht hat diese Festnahme wenig Eindruck auf den Jugendlichen gemacht. Er soll wohl eines seiner Opfer direkt danach wieder bedroht haben. A. geht wohl auf dieselbe Schule wie mindestens eins seiner Opfer. An der Schule scheint ein Klima der Angst zu herrschen. Die Eltern des vorgenannten Opfers schicken ihr Kind deshalb nicht mehr auf die Schule. A. wird dagegen nicht der Schule verwiesen. Die Schulleitung unternimmt nichts.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse (Umfang, Vornamen der Bandenmitglieder, Staatsangehörigkeit der Mitglieder, deren Herkunftsveedel, begangene Straftaten, der Bandenname, das Bandenabzeichen, Schulen der Bandenmitglieder und -Opfer, besonders betroffene Schule etc.)  hat die Landesregierung über die kriminellen Aktivitäten von A. und seiner Jugendbande?
  2. Welche Schule besucht A.?
  3. Warum schützt die Schulleitung seit Monaten nicht die Opfer von A. und seiner Jugendbande, indem sie ihn und möglicherweise weitere Mitglieder seiner Bande der Schule verweist?
  4. Hat die Landesregierung mittlerweile direkt bzw. über die Bezirksregierung die Schulleitung angewiesen, A. und die anderen Bandenmitglieder ihrer Schulen zu verweisen, um einen effektiven Opferschutz sicherzustellen? 
  5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Opfer von A. und seiner Jugendbande keine Schuldefizite erleiden, z. B. indem Privatlehrer gestellt werden, weil sie aufgrund der Bedrohung durch die Bande um Hakim A.  nicht in die Schule gehen können?

Sven W. Tritschler
Markus Wagner
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7171 (Drucksache 18/17757)

Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6923 „VERA 2025: Wo steht NRW nach zehn Jahren Bildungspolitik?“, LT-Drs. 18/17252

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass der Anteil der Schüler, die bei VERA 8 den Regelstandard (Kompetenzstufe 3) nicht erreichen, in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Gleichzeitig betont die Landesregierung die konzeptionellen Einschränkungen der Vergleichsarbeiten und ihre primäre Funktion als Instrument schulischer Qualitätsentwicklung.

Es bleibt jedoch unklar, wie diese Ergebnisse in Nordrhein-Westfalen transparent veröffentlicht, ausgewertet und für die Bildungspolitik nutzbar gemacht werden. In anderen Bundesländern, etwa Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, werden VERA-Ergebnisse deutlich umfassender und öffentlich zugänglich veröffentlicht. Nur durch transparente Veröffentlichung, systematische Auswertung und konsequente politische Nutzung der Ergebnisse können solche Vergleichsarbeiten ihre Funktion als Steuerungsinstrument für die Bildungspolitik erfüllen. Steigende Anteile von Schülern unter dem Regelstandard machen dies dringlich.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Aus welchen Gründen werden die Ergebnisse der VERA-Vergleichsarbeiten in NRW nicht in einem vergleichbaren Umfang wie in anderen Bundesländern veröffentlicht?
  2. Welche demografischen Parameter (z. B. Migrationshintergrund, Sprachstand, Herkunftssprache, soziale Zusammensetzung der Schülerschaft) werden erfasst und ausgewertet?
  3. Welche Erkenntnisse liegen über mögliche Zusammenhänge zwischen diesen Faktoren und dem steigenden Anteil von Schüler unter dem Regelstandard vor?
  4. Welche konkreten bildungspolitischen Maßnahmen wurden bislang aufgrund der VERA-Ergebnisse ergriffen?
  5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die VERA-Ergebnisse über die schulinterne Nutzung hinaus tatsächlich in landesweite bildungspolitische Entscheidungen einfließen und nicht folgenlos bleiben?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7175 (Drucksache 18/17761)

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