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Zum vollständigen Antrag „Konsequente Veröffentlichung von VERA-Ergebnissen“ (Drucksache 18/18093).
Zum vollständigen Antrag „Konsequente Veröffentlichung von VERA-Ergebnissen“ (Drucksache 18/18093).
Die Antwort auf die Kleine Anfrage 6968 ergab in einigen Punkten kein zufriedenstellendes Ergebnis. Frage 2 und 3 wurden nicht im Sinne des Fragestellers beantwortet.
Unter diesem Gesichtspunkt frage ich die Landesregierung:
Dr. Christian Blex
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist eine grundlegende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, schulischen Erfolg und gelingende Integration. Gerade im schulischen Umfeld kommt der aktiven Mitwirkung der Eltern eine besondere Bedeutung zu. Diese Mitwirkung setzt jedoch voraus, dass Eltern in der Lage sind, schulische Kommunikation eigenständig in deutscher Sprache zu führen.
In Nordrhein-Westfalen ist seit Jahren zu beobachten, dass ein wachsender Anteil von Eltern auch nach längerem Aufenthalt im Land nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Anstatt diese Defizite konsequent als integrationspolitisches Problem zu benennen und den Spracherwerb verbindlich einzufordern, reagiert das Land zunehmend mit der Finanzierung von Dolmetscher- und Sprachmittlungsleistungen im schulischen Bereich. Diese werden unter anderem bei Elterngesprächen eingesetzt und regelmäßig mit integrationspolitischen Zielsetzungen begründet.
Diese Praxis wirft grundlegende integrationspolitische Fragen auf. Der dauerhafte staatliche Ersatz fehlender Sprachkenntnisse birgt die Gefahr, Abhängigkeiten von staatlicher Unterstützung zu verfestigen, anstatt Integration zu fördern. Wenn schulische Kommunikation dauerhaft über Dolmetscher erfolgt, kann dies den notwendigen Anreiz zum Erlernen der deutschen Sprache schwächen und integrationshemmende Fehlanreize setzen. Eine erfolgreiche Integration erfordert jedoch Eigenleistung, Verbindlichkeit und klare Erwartungen – nicht deren staatliche Umgehung.
Hinzu kommt, dass trotz offenbar steigender Ausgaben für Dolmetscherleistungen keine transparente landesweite Übersicht über die Höhe dieser Kosten, ihre Entwicklung sowie ihre tatsächliche integrationspolitische Wirkung vorliegt. Insbesondere ist nicht erkennbar, ob der Einsatz von Dolmetschern im schulischen Kontext zu einer nachhaltigen Verbesserung der Sprachkompetenz von Eltern oder zu messbaren positiven Effekten auf den schulischen Erfolg der betroffenen Schüler führt.
Vor dem Hintergrund begrenzter Haushaltsmittel und einer verantwortungsvollen Integrationspolitik hält es die AfD-Fraktion für dringend geboten, offenzulegen, ob der fortgesetzte Einsatz von Dolmetscherleistungen im schulischen Bereich auf belastbaren Daten und Wirksamkeitsnachweisen beruht oder ob hier integrationspolitische Zielsetzungen lediglich behauptet, aber nicht belegt werden.
Ich frage daher die Landesregierung:
Dr. Christian Blex
Am frühen Samstagabend, des 10. Januars 2026, ab 18:30 Uhr kam es zu mindestens 3 Überfällen im Umfeld des Platzes der Kinderrechte und dem angrenzenden Beethovenpark in Köln-Sülz. Eine Jugendbande raubte mehrere Jugendliche unter Zuhilfenahme eines Messers und direkter körperlicher Gewalt aus.
Diese Raubserie stellt wohl den vorläufigen Höhepunkt der kriminellen Aktivitäten dieser Bande dar, die seit Monaten in den Kölner Veedeln Sülz und Lindenthal ihr Unwesen treibt. Laut einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers konnte der Rädelsführer der Bande, A., am Dienstag, den 13. Januar 2026, durch eine Polizeistreife auf der Luxemburger Straße festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt werden. Danach wurde der Jugendliche seinen Erziehungsberechtigten übergeben. In seiner Wohnung wurden Beweismittel sichergestellt.
Laut diesem Medienbericht hat diese Festnahme wenig Eindruck auf den Jugendlichen gemacht. Er soll wohl eines seiner Opfer direkt danach wieder bedroht haben. A. geht wohl auf dieselbe Schule wie mindestens eins seiner Opfer. An der Schule scheint ein Klima der Angst zu herrschen. Die Eltern des vorgenannten Opfers schicken ihr Kind deshalb nicht mehr auf die Schule. A. wird dagegen nicht der Schule verwiesen. Die Schulleitung unternimmt nichts.
Wir fragen daher die Landesregierung:
Sven W. Tritschler
Markus Wagner
Dr. Christian Blex
Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass der Anteil der Schüler, die bei VERA 8 den Regelstandard (Kompetenzstufe 3) nicht erreichen, in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Gleichzeitig betont die Landesregierung die konzeptionellen Einschränkungen der Vergleichsarbeiten und ihre primäre Funktion als Instrument schulischer Qualitätsentwicklung.
Es bleibt jedoch unklar, wie diese Ergebnisse in Nordrhein-Westfalen transparent veröffentlicht, ausgewertet und für die Bildungspolitik nutzbar gemacht werden. In anderen Bundesländern, etwa Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, werden VERA-Ergebnisse deutlich umfassender und öffentlich zugänglich veröffentlicht. Nur durch transparente Veröffentlichung, systematische Auswertung und konsequente politische Nutzung der Ergebnisse können solche Vergleichsarbeiten ihre Funktion als Steuerungsinstrument für die Bildungspolitik erfüllen. Steigende Anteile von Schülern unter dem Regelstandard machen dies dringlich.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
Dr. Christian Blex
Zur Aktuellen Stunde „Schulen schlagen Alarm: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor dem Scheitern?“ der FDP (Drucksache 18/17539) in Verbindung mit der Aktuellen Stunde „Ganztag ohne Plan – Landesregierung gefährdet Rechtsanspruch in Nordrhein-Westfalen!“ der SPD (Drucksache 18/17540).