Konsequenzen aus dem IQB-Bildungstrend 2024

Der kürzlich veröffentlichte IQB-Bildungstrend für das Jahr 2024 bestätigt die Vermutung eines weiter anhaltenden Bildungsverfalls in Deutschland. Nordrhein-Westfalen schneidet erneut besonders schlecht ab. Schüler weisen große Defizite in den naturwissenschaftlichen Fächern auf. Besonders interessant sind die möglichen regionalen Zusammenhänge von Bildungsergebnissen und dem sogenannten Zuwanderungshintergrund der Schüler, der ebenfalls erfasst wurde. Offenbar sind insbesondere Familien mit einem Migrationshintergrund in erster Generation betroffen. Kinder, deren Eltern im Ausland geboren sind, schneiden oft am schlechtesten ab.

Die weiter anhaltende Heterogenisierung und die steigende Zahl nichtdeutschsprachiger Schüler und jener mit unzureichenden Deutschfähigkeiten belasten das Schulsystem immens und erschweren Lernerfolge für sämtliche Schüler. Eine Verbesserung der Lage scheint nicht in Aussicht zu sein. Ministerin Dorothee Feller ist jedoch der Ansicht, dass die bisherigen Maßnahmen zur Stärkung der Schulen zu einer Trendumkehr führen werden. Die seit Jahren fallenden Ergebnisse lassen allerdings eher das Gegenteil vermuten.

Die auf Nordrhein-Westfalen zukommenden Rückkopplungseffekte hinsichtlich der zukünftigen Lehrerausbildung, die weiteren Schaden durch sinkende Schul- und damit Universitätsleistungen erleiden wird, drohen die bereits vorherrschende Bildungskrise noch weiter zu verschlimmern.

Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen migrationsbedingte Bildungsdisparitäten?
  2. Welche konkreten Maßnahmen folgen auf die neuen Erkenntnisse der IQB-Studie?
  3. Welche Ursachen identifiziert die Landesregierung für den anhaltenden Bildungsverfall? (Bitte nach Priorisierung sortiert angeben.)
  4. Wie viele Schüler in Nordrhein-Westfalen sind derzeit gefährdet, keinen Schulabschluss zu erreichen?
  5. Welche neue Maßnahmen ergreift die Landesregierung nun, um mangelhafte Deutschfähigkeiten migrantischer Schüler zu verbessern?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 6641 (Drucksache 18/16183)

Nachfrage zur Kleinen Anfrage 6122 „Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund im Schuljahr 2024/2025 und die Auswirkungen auf den Schulsozialindex“ – Vervollständigung der statistischen Auswertung

Im Rahmen der Kleinen Anfrage 6122 (Lt.-Drucksache 18/14878) ging es um ein Update der Kleinen Anfrage 60, mit der wir im Jahr 2022 um Informationen zum Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund an unseren Schulen gebeten hatten. Leider fiel die aktuelle Antwort nicht ähnlich umfangreich aus wie 2022. So fehlte insbesondere die Anlage mit der Liste von Schulen mit einem Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von 75-90% sowie 90-100 %.

Ebenso fehlte die noch 2022 gelieferte Übersicht über die Anzahl der Schulen differenziert nach Schulform mit einem Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von weniger als 25 Prozent, 25-50 Prozent, 50-75 Prozent, 75-90 Prozent und 90-100 Prozent. Da wir davon ausgehen, dass hierzu aktuelle Zahlen vorliegen, bitten wir hiermit um eine Vervollständigung der mit der Kleinen Anfrage 6122 erbetenen Auskunft.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist die Anzahl der Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien in NRW mit einem Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von weniger als 25 Prozent, 25-50 Prozent, 50-75 Prozent, 75-90 Prozent und 90-100 Prozent? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 60, Frage 2-4 aufschlüsseln)
  2. Um welche Schulen handelt es sich jeweils, die einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von 75-90 Prozent haben? (Gebeten wird um eine Übersicht mit Auflistung der einzelnen Schulen, differenziert nach den Schulformen, analog zu Anlage 1 der Antwort auf die Kleine Anfrage 60)
  3. Um welche Schulen handelt es sich jeweils, die einen Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund von 90-100 Prozent haben? (Gebeten wird um eine Übersicht mit Auflistung der einzelnen Schulen, differenziert nach den Schulformen, analog zu Anlage 1 der Antwort auf die Kleine Anfrage 60)

Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 6511 (Drucksache 18/15852)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/16133)

Messerangriff an Essener Berufskolleg

An Deutschlands Schulen macht sich in den letzten Jahren vermehrt eine Zunahme von Gewaltbereitschaft, Enthemmung und religiösem Extremismus, vorwiegend durch die islamistisch-salafistische Szene, bemerkbar. Schulen als Orte des Lernens und des friedlichen Miteinanders sind besonders vulnerabel für derartige Delikte, da es aufgrund der Natur des Bildungswesens nicht erstrebenswert ist, Schulen zu Hochsicherheitsbereichen aufzurüsten oder sie durch scharfe Kontrollen, etwa Metalldetektoren oder Schleusen, zu fremdartigen und ungewohnten bzw. auch unwohnlichen Orten zu machen.

Daher ist offenkundig, dass eine Lösung der Gesamtlage außerhalb der Schullandschaft erfolgen muss. Zumindest müssen grundsätzlich bessere Schutz- und Präventionsmaßnahmen vor Ort in den Schulen geschaffen werden, um die schlimmsten Fälle verhindern zu können sowie eine grundsätzliche Ordnung und Sicherheit wieder herzustellen.

Bisherige Maßnahmen, wie der vielfach erwähnte „Notfallordner – Hinsehen und Handeln“, Gewaltpräventionsberatungen und Seelsorger, scheinen diese neue Form der enthemmten und grenzüberschreitenden rohen Gewalt nicht adäquat zu beantworten. Häufig wird auch der fehlende präventive Effekt ersichtlich, da Täter im Vorfeld bereits häufig mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, etwa polizeilich bekannt sind und erst nach langer Steigerung der Deliktqualität zur eigentlichen Tat kommen. Im vorliegenden Fall gibt es nun Anhaltspunkte, dass ein islamistisches Motiv vorlag. Auch hier zeigt sich die Ausweitung der Problemlage in immer neue Bereiche. Die Schulsozialarbeit ist offenbar nicht in der Lage, Extremisten und ideologisch gefestigte Täter ausreichend zu beeindrucken, um sie von ihrem Tatvorhaben abzubringen – sofern erste Anzeichen einer Radikalisierung überhaupt erst bemerkt werden. Der jüngste Fall an einem Essener Berufskolleg macht diese Missstände erneut deutlich.

Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Informationen sind über den Täter bekannt? (Insbesondere Namen, Aufenthaltstitel, Alter und Schulstatus.)
  2. Kann die Landesregierung Hinweise auf ein islamistisches Tatmotiv bestätigen? (Falls ja, bitte erläutern.)
  3. Ist der Täter im Vorfeld bereits polizeilich in Erscheinung getreten? (Falls ja, bitte Fälle erläutern.)
  4. Welchen Präventionsprogrammen oder sonstigen Maßnahmen wurde der Täter im Vorfeld der Tat, also während seiner vorherigen Schullaufbahn, bereits zugeführt?
  5. Ist der Täter im Vorfeld bereits durch Ankündigungen von Straftaten oder ähnliches aufgefallen? (Falls ja, welchen Stellen wurde dies gemeldet?)

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 6474 (Drucksache 18/15774)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/16237)

Ausbleibender Schwimmunterricht in NRW

Ausbleibender Schwimmunterricht birgt große Gefahren für Nordrhein-Westfalens Schüler. Insbesondere in den Sommermonaten kommt es immer wieder zu Badeunfällen und leider auch Todesfällen aufgrund unterschätzter Gewässer oder schlicht fehlenden Schwimmfertigkeiten. Ebenso bleiben vielen Kindern dadurch etliche Freizeitangebote verwehrt. Bis vor einigen Jahren war es für jeden Schüler üblich, im Zuge der Grundschulzeit an regelmäßigem Schwimmunterricht teilzunehmen und sogar diverse Schwimmabzeichen zu erlangen. Das Seepferdchen war jeher ein wichtiger Meilenstein in der Grundschulzeit und ermutigte viele Kinder sich weiter mit dem Schwimmsport zu beschäftigen.

Auch die gemeinsame Busfahrt in der weiterführenden Schule in eine städtische Schwimmhalle, sofern kein Angebot unmittelbar an die Schule grenzte, hat den Unterricht in den meisten Schulen nicht verunmöglicht.

Seit einiger Zeit ist der Schwimmunterricht in NRW jedoch stark beeinträchtigt. Fehlende Schwimmstätten, kulturell bedingte Verweigerung oder fehlende ausgebildete Lehrer verunmöglichen vielerorts einen regulären Schwimmunterricht. Notlösungen wie etwa Schwimmcontainer kommen zwar stellenweise zum Einsatz, können jedoch nicht das Schwimmerlebnis eines großen Beckens und die verschiedenen sportdidaktisch relevanten Schwimmbeckentiefen ersetzen.

Auch fehlende Investitionen der Schulträger in neue Sport- und Schwimmstätten sind keine Neuigkeit für die Schullandschaft in Nordrhein-Westfalen und tragen sicherlich zum Qualitäts- und Quantitätsverlust der Unterrichtsangebote bei. Die angespannte Haushaltslage der Kommunen mag hierfür eine mögliche Begründung sein, dieser Zustand muss jedoch zweifelsohne beendet werden.

Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Schulen in Nordrhein-Westfalen hatten im vergangenen Schuljahr keinen Zugang zu einer für den Schwimmunterricht nutzbaren Schwimmstätte? (Bitte aufschlüsseln nach Schule, Schulträger, Zeitraum und Grund des fehlenden Zugangs)
  2. Welche Schulen haben im aktuellen Schuljahr keinen Zugang zu einer für den Schwimmunterricht nutzbaren Schwimmstätte? (Bitte aufschlüsseln nach Schule, Schulträger, Zeitraum und Grund des fehlenden Zugangs)
  3. Wie ist der fehlende Schwimmunterricht hinsichtlich der Verpflichtung der Schulträger, nutzbare Schwimmstätten zur Verfügung zu stellen, zu rechtfertigen?
  4. Welche sonstigen Gründe sind der Landesregierung für die fehlende Teilnahme am Schwimmunterricht, insbesondere von Grundschülern, bekannt?
  5. Gibt es Alternativangebote für Eltern, deren Kinder nicht durch die Schule an lehrplangerechtem Schwimmunterricht teilnehmen können?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 6440 (Drucksache 18/15735)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/16256)

Islamistische Vorfälle in Bonn

Am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium in Bonn soll sich nach Elternberichten eine aggressive Stimmung gegen eine Vertretungslehrerin für den Islamunterricht gefestigt haben. Ständig würde die Lehrerin mit Gegenständen beworfen. Täter könne man jedoch nicht feststellen, da die gesamte Klasse nicht zu Aussagen bereit sei. Weiterhin soll der Unterricht durch laute Rufe gestört werden, die allerdings verdeckt stattfänden.

Derartige Vorfälle scheinen sich in Bonn sogar zu häufen. Im Bad Godesberger Gymnasium wurde ein Musiklehrer von einer Gruppe muslimischer Schüler aggressiv angegangen, die Musik als „haram“ bezeichneten, sodass dieser aus Hilflosigkeit und mangels konsequenter Maßnahmen in den Vorruhestand ging. Laut Verfassungsschutz gäbe es rund 350 der salafistischen Szene zugeordnete Personen in Bonn, davon ca. 40 als Gefährder eingestufte Islamisten.

Nicht nur für Lehrkräfte ist diese Art von Vorfällen unzumutbar. Auch Schüler leiden unter den Auswirkungen, wenn beispielsweise Unterricht nicht ungestört stattfinden kann, Lehrkräfte aus dem Dienst ausscheiden und somit zum Unterrichtsausfall beitragen oder schlicht durch die Schaffung einer Bedrohungslage an den Schulen.  Offenbar erzielen bisher existierende Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg, daher ist eine genauere Betrachtung der Lage dringend notwendig.

Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Fälle von religiös motivierten Störungen des Unterrichts, wie sie der Einleitungstext beispielhaft beschreibt, verzeichnet die Landesregierung in den letzten 5 Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Vorfälle, Hintergründe und Täterprofile)
  2. Wie unterstützt die Landesregierung die von solchen Fällen betroffenen Schulen bzw. Lehrkräfte?
  3. Welche konkreten Maßnahmen werden zur Bekämpfung von islamistischer Raumnahme an Schulen ergriffen?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Lage in der genannten Schule in Bonn?
  5. Inwiefern wirkt sich die Häufung von islamistischen Vorfällen auf die Attraktivität des Lehrerberufs aus?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 6438 (Drucksache 18/15733)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/16257)

Überrepräsentation von Mädchen im Abitur

Über 180.000 Schüler absolvierten im vergangenen Jahr das Abitur in Nordrhein-Westfalen. Entgegen der den öffentlichen Raum dominierenden Debatte über die Benachteiligung von Frauen im Berufsalltag, der angeblichen Gehaltsdiskriminierung und anderweitigen vermeintlich frauenfeindlichen Bildungsangeboten scheint es beim Erlangen der allgemeinen Hochschulreife genau gegenteilig zu sein. 55,7% der Schulabgänger waren nämlich 2021/22 weiblich, lediglich 44,3% männlich. Dieses Phänomen existiert nicht erst seit gestern, manche Quellen sprechen von über 30 Jahren.

Die Gründe für diese Unterschiede können vielfältig sein. Manche Untersuchungen zeigen beispielsweise fehlende Objektivität von Lehrkräften bei der Benotung ihrer Schüler auf, abhängig von einer Kombination aus Schulfach und Geschlecht der Schüler.

Eindeutig ist jedoch, dass die Förderpolitik im Bildungswesen nun seit Jahrzehnten die weiblichen Schüler fokussiert hat. Heutzutage verlassen mehr männliche Schüler die Schulen ohne Abschluss oder mit schlechteren Abschlüssen, und trotzdem scheinen umfangreichere Förderangebote für Frauen zu existieren. Verschiedene Monitorings belegen diese Beobachtung, auch wenn die Deutung der Ursachen unterschiedlich ausfallen mag. Häufig werden Bezüge zur sozialen Herkunft der Schüler genauer betrachtet und hervorgehoben.

Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Gründe hat das Phänomen der weiblichen Überrepräsentation im Abitur laut der Landesregierung?
  2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um beiden Geschlechtern gleiche Chancen im Erlangen von Bildungsabschlüssen zu ermöglichen?
  3. Welche Auswirkungen hat die Benachteiligung von männlichen Schülern auf ihre weiteren schulischen bzw. beruflichen Laufbahnen?
  4. Welche weiteren ähnlichen Felder von geschlechtsspezifischer Benachteiligung bzw. Überrepräsentation an Schulen sieht die Landesregierung?
  5. Welche Prognosen liegen der Landesregierung hinsichtlich zukünftiger Abiturjahrgänge vor?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 6343 (Drucksache 18/15491)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/15974)

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