Aufruf zur Demoteilnahme an Schulen – Wie sehr werden Schüler beeinflusst?

Die AfD-Fraktion erreichen seit einigen Wochen etliche Hinweise auf Schulen, an denen Lehrkräften zur Teilnahme an Demonstrationen und Versammlungen aufrufen oder zumindest geschickt darauf hindeuten. Auch schon bei der „Fridays for Future“-Bewegung wurden ähnliche Vorfälle gemeldet, es kam vielerorts sogar zu Unterrichtsausfällen im Zuge von Schulstreikts und Freitagsdemos. Da das Schulschwänzen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wurde einige Male bereits von Beurlaubungen von Schülern berichtet.

Hinsichtlich des Überwältigungsverbotes im Kontext des Beutelsbacher Konsens stellt sich die Frage, inwiefern Schüler durch die Aufforderung, vermeintlich neutralen Demonstrationen beizuwohnen, nicht tatsächlich in eine konkrete politische Richtung gelenkt werden, da sich das teilnehmende Klientel solcher Versammlungen oft aus sehr eindeutigen politischen Gruppen und Parteien zusammensetzt, die vor Ort und gegenüber der Presse für sich werben. Auch der indirekte Druck, der bereits durch die reine Empfehlung, sich für Demokratie einzusetzen und eine solche Demo zu besuchen, seitens einer Autoritätsperson, etwa eines Schulrektors oder Klassenlehrers ausgeübt wird, befindet sich nach Auffassung der AfD-Fraktion in einer rechtlichen und moralischen Grauzone.

Nicht selten wird die AfD im schulischen Kontext von Veranstaltungen wie etwa Podiumsdiskussionen aus- bzw. gar nicht erst eingeladen, in Schulwahl-Spielen nicht gelistet oder in der anschließenden Auszählung einfach gestrichen. Massive Kritik schlägt dann denen entgegen, die sich doch für eine demokratische Beteiligung der AfD einsetzen.

Um einen fairen pluralistischen Diskurs zu ermöglichen sowie Chancengleichheit und demokratisches Denken zu fördern, müssen Lehrkräfte für das Thema sensibilisiert werden. Jüngst verschickte das Bildungsministerium eine Schulmail, um über die rechtlichen Verhältnisse bei der Behandlung des Themas der Demonstrationen zu informieren. Deshalb ist eine Aufklärung der Sachlage und eine Beleuchtung der bisher angewandten Verfahrensweisen fundamental.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung den Aufruf oder die Hinweisgabe zur Teilnahme an Demonstrationen durch Lehrkräfte gegenüber Schülern seit dem 01.01.2024?
  2. Kam es aufgrund von Demonstrationsteilnahmen zu Konsequenzen für Lehrer bzw. Schüler? (Bitte aufschlüsseln nach Unterrichtsausfällen, Beurlaubungen oder Freistellungen)
  3. Liegen der Landesregierung Meldungen über Verstöße gegen das Überwältigungsverbot in Bildungseinrichtungen seit dem 01.01.2024 vor?
  4. In wie vielen Fällen ergriff die Landesregierung Maßnahmen gegen Lehrkräfte, die widerrechtlich zur Teilnahme an Demonstrationen oder anderen politischen Versammlungen aufgerufen haben? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Vorfalls, Teilnahmeaufruf und folgenden Maßnahmen)
  5. Differenziert die Landesregierung Demonstrationen und andere politische Versammlungen bzw. kategorisiert diese in unterstützenswerte und abzulehnende Fälle?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 3321 (Drucksache 18/8029)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/8562)

Freigehaltene Schulplätze: Nach welchen Kriterien werden diese vergeben?

Immer wieder kommt es vor, dass Schüler aus verschiedenen Gründen ihre Schule wechseln müssen. Ebenso sorgt die volatile Migrationslage für teilweise unberechenbare und relativ kurzfristige Notwendigkeiten, zugewanderte Schüler in einer Schule aufzunehmen – teilweise während des laufenden Schuljahres.

Schulwechsel im Zusammenhang mit Gewalt oder Mobbing unterliegen der Beweispflicht und sollten das letzte Mittel sein; leistungsbezogene Versetzungen können besonders in der Erprobungsstufe empfohlen werden; weitere Wechselgründe müssen je nach Einzelfall behandelt werden. Angesichts begrenzter Kapazitäten stellt sich die Frage, wie Not- und Sonderfälle behandelt und nach welchen Kriterien freigehaltene Schulplätze vergeben werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Schulplätze werden an nordrhein-westfälischen Schulen für besondere Fälle wie Nachzügler, Umzüge und Zuwanderer freigehalten? (Bitte nach Schulstandort, Schulform und Bezirk aufschlüsseln)
  2. Wie wird die Anzahl freizuhaltender Schulplätze pro Schule berechnet?
  3. Nach welchen Kriterien erhalten Familien eine Zusage auf einen freigehaltenen Schulplatz?
  4. Wie viele Inanspruchnahmen von freigehaltenen Schulplätzen gab es in den letzten fünf Jahren? (Bitte nach Schulstandort, Schulform und Bezirk aufschlüsseln)
  5. Wie viele Anträge auf solche Plätze wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt? (Bitte nach Schulstandort, Schulform und Bezirk aufschlüsseln)

Carlo Clemens
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 3292 (Drucksache 18/7977)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/8092)

Scharia-Polizei an unseren Schulen – wie groß ist die Gefahr wirklich?

An einer Neusser Gesamtschule soll sich laut Presse- und Ministeriumsberichten eine Gruppe Schüler bereits im März 2023 zur islamischen Sittenpolizei aufgespielt haben. Sie versuchten Druck auf Mitschüler auszuüben, islamischen Regeln, wie sie auch in der Scharia Anwendung finden, Folge zu leisten. Zudem sollen sie sich für drakonische Strafen, etwa Steinigungen, und im Allgemeinen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgesprochen haben.

Angaben zufolge konvertierten sogar einige Schüler auf Druck der selbsternannten Scharia-Polizei zum Islam, was evident für den Einfluss auf die gesamte Schülerschaft ist und nicht nur jene mit muslimischer Religionszugehörigkeit betrifft. Besonders im Kontext steigender Fallzahlen von Bombendrohungen, antisemitisch motivierten Sachbeschädigungen und Gewaltdelikten an Schulen sind diese Meldungen höchst bedenklich. Fraglich ist ebenfalls der Einfallvektor dieser extremistischen Entwicklungen. Die Ursachen, Quellen und bisher geleisteten Verhinderungsversuche müssen umfangreich aufgeklärt und aufgearbeitet werden, um unsere Schüler vor derartigen antiwestlichen und radikalen Islamisten zu schützen.

Erste Aufarbeitungen durch das Ministerium für Schule und Bildung sowie die Berichterstattung im zuständigen Ausschuss auf Antrag der AfD-Fraktion ergaben unbefriedigende Ergebnisse. Es konnte nicht umfangreich über sämtliche Details berichtet werden. Von Steinigungsfantasien und konvertierten Schülern war keine Rede. Diese nachträglich eintreffenden Informationen machen die Lage nur ernster. Es gilt dringend zu prüfen, ob weitere Tatbestände zusammengekommen sind und ob das Netzwerk aus radikalislamischen Schülern nicht größer als erwartet ist. Zudem ist der Vorfall in Neuss nicht der erste seiner Art. An einer Burscheider Schule plante ein Schüler Anschläge auf Leverkusener Weihnachtsmärkte, in Bonn drangsalierten Muslime andere Schüler während der Unterrichtszeit.

An etlichen Schulen wird islamischer Religionsunterricht angeboten. Demnach müssten viele der ca. 470.000 muslimischen Schüler in NRW die Möglichkeit haben, in einem aufgeklärten und sicheren Rahmen ihre Religion als Unterrichtsfach zu verarbeiten. Inwiefern dort Präventionsarbeit stattfindet, muss genauer betrachtet werden

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie ordnet die Landesregierung die in der Presse genannten Vorfälle an der Gesamtschule Neuss von zum Beispiel geforderten Steinigungen, Nötigungen, Geschlechtertrennungen im Unterricht, Ablehnung der Demokratie, Forcierung von islamischen Kleidervorschriften und Einhaltung von Scharia-Regeln ein? (Aufschlüsselung nach Datum, Art des Vorfalls, betroffenen oder geschädigten Personen sowie Tätern)
  2. Welche weiteren Vorfälle im schulischen Kontext sind der Landesregierung im Zusammenhang mit Islamismus bekannt? (Aufschlüsselung nach Datum, Art des Vorfalls, betroffenen oder geschädigten Personen sowie Täter)
  3. Wie sehen die Täterprofile aus? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und Tatmotiv)
  4. Welche konkreten Maßnahmen bzw. Konsequenzen wurden gegen die verantwortlichen Schüler ergriffen?
  5. Nahmen die betroffenen muslimischen Schüler an einem islamischen Religionsangebot bzw. am islamischen Religionsunterricht der Schule Teil?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 3211 (Drucksache 18/7878)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/8455)

Pin It on Pinterest