„Tatörtlichkeit Schule“ – Wie viele Straftaten wurden 2023 in Nordrhein-Westfalen erfasst?

it Antwort der Landesregierung vom 2. Mai 2023, Drucksache 18/4214, auf unsere Kleine Anfrage vom 28. März 2023, Drucksache 18/3809, wurde uns mitgeteilt, dass für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022 insgesamt 24.513 Fälle mit der „Tatörtlichkeit Schule“ der PKS NRW gemeldet wurden. Im Vergleich zu 2019 entspricht dies einem Anstieg um fast 19 Prozent, so der Kölner Stadt-Anzeiger am 8. Mai 2023.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten wurden 2023 in Nordrhein-Westfalen mit der „Tatörtlichkeit Schule“ im Vergleich zu 2022 erfasst?
  2. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die verantwortlichen Tatverdächtigen der in 1 abgefragten Straftaten jeweils?
  3. Wie viele der deutschen Tatverdächtigen verfügen über Mehrfachstaatsangehörigkeiten? (Bitte nach jeweiligem Herkunftsland auflisten.)
  4. Wie lauten jeweils die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen?
  5. Wie setzen sich die Täter-Opfer-Relationen bei den unter Frage 1 abgefragten Straftaten zusammen? (Bitte nach Opfer-/Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln.)

Markus Wagner
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5282 (Drucksache 18/13143)

„Tatörtlichkeit Schule“ – Wie viele Straftaten wurden 2024 in Nordrhein-Westfalen erfasst?

Mit Antwort der Landesregierung vom 2. Mai 2023, Drucksache 18/4214, auf unsere Kleine Anfrage vom 28. März 2023, Drucksache 18/3809, wurde uns mitgeteilt, dass für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022 insgesamt 24.513 Fälle mit der „Tatörtlichkeit Schule“ der PKS NRW gemeldet wurden. Im Vergleich zu 2019 entspricht dies einem Anstieg um fast 19 Prozent, so der Kölner Stadt-Anzeiger am 8. Mai 2023.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten wurden 2024 in Nordrhein-Westfalen mit der „Tatörtlichkeit Schule“ im Vergleich zu 2023 erfasst?
  2. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die verantwortlichen Tatverdächtigen der in 1 abgefragten Straftaten jeweils?
  3. Wie viele der deutschen Tatverdächtigen verfügen über Mehrfachstaatsangehörigkeiten? (Bitte nach jeweiligem Herkunftsland auflisten.)
  4. Wie lauten jeweils die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen?
  5. Wie setzen sich die Täter-Opfer-Relationen bei den unter Frage 1 abgefragten Straftaten zusammen? (Bitte nach Opfer-/Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln.)

Markus Wagner
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5281 (Drucksache 18/13142)

Einladungspolitik der Gesamtschule Holweide zu einer Podiumsdiskussion anlässlich der Bundestagswahl 2025

Die Gesamtschule Holweide in Köln hat eine Podiumsdiskussion zwischen den örtlichen Direktkandidaten zur Bundestagswahl am 4. Februar 2025 abgehalten. Ein Vertreter der Alternative für Deutschland hat daran nicht teilgenommen. Eine Einladung an die AfD oder ihren Direktkandidaten ist nicht bekannt.

Die AfD Köln hat von der Podiumsdiskussion erst nach der Veranstaltung erfahren. Die Nicht-Einladung eines AfD-Vertreters würden einen groben Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien darstellen. In diesem Zusammenhang sei auf die eindeutige Rechtsprechung bspw. den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 21. April 2017 (Az.: 5 B 467/17) hingewiesen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wen hat die Gesamtschule Holweide zur Podiumsdiskussion am 4. Februar 2025 eingeladen?
  2. Falls kein Vertreter der AfD eingeladen wurde, warum hat die Gesamtschule keinen Vertreter der AfD zur Podiumsdiskussion eingeladen?
  3. Hat die Gesamtschule Holweide im Vorfeld die Beratung von Dritten in Anspruch genommen, um die AfD nicht einzuladen?
  4. Hält die Landesregierung die Nicht-Einladung der AfD für rechtswidrig?
  5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet? (Diese Frage umfasst disziplinar- und dienstrechtliche Maßnahmen, aber auch, wie die Schüler und deren Eltern über den Umstand informiert worden sind, dass die AfD hätte eingeladen werden müssen.)

Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5277 (Drucksache 18/13138)

Warum war die Alternative für Deutschland am 14. Februar 2025 nicht zu einer Podiumsdiskussion im Berufskolleg Ulrepforte in Köln eingeladen?

Am 14. Februar 2025 richtete das Berufskolleg Ulrepforte eine Podiumsdiskussion anlässlich der kürzlich stattgefundenen Bundestagswahl aus. Ein Vertreter der Alternative für Deutschland (AfD) war zu dieser Veranstaltung nicht eingeladen.

Der örtliche Kreisverband der AfD erfuhr erst am Morgen der Veranstaltung durch Eltern von ihr. Daraufhin kontaktierte die Partei die Schule umgehend per E-Mail und Telefon und bot an, kurzfristig einen eigenen Vertreter zu entsenden. Das Schulsekretariat teilte jedoch lediglich mit, dass es sich um eine „private Veranstaltung“ handele.

Die Nicht-Einladung der AfD steht im Widerspruch zur grundgesetzlich garantierten Chancengleichheit der Parteien. Die Rechtslage hierzu ist eindeutig, wie unter anderem der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 21. April 2017 (Az.: 5 B 467/17) zeigt.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Hat am 14. Februar 2025 am Berufskolleg Ulrepforte in Köln eine Podiumsdiskussion stattgefunden? (Sollte eine ähnliche Veranstaltung an einem anderen Tag stattgefunden haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung.)
  2. Wer hat an dieser Podiumsdiskussion teilgenommen?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage, die Veranstaltung sei eine „private Veranstaltung“?
  4. Hält die Landesregierung die Nicht-Einladung der AfD für rechtswidrig?
  5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet? (Diese Frage umfasst disziplinar- und dienstrechtliche Maßnahmen und nicht-förmliche Maßnahmen.)

Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5258 (Drucksache 18/13068)

Verschiebung der Podiumsdiskussion an der Katharina-Henoth Gesamtschule in eine Kirche am 13.02.2025

Die Katharina-Henoth-Gesamtschule im Kölner Stadtbezirk Kalk organisierte anlässlich der Bundestagswahl am 13. Februar 2025 politische Workshops, ein „Politikerspeeddating“ und eine Podiumsdiskussion.

Ein Vertreter der Alternative für Deutschland (AfD) war zu dieser Veranstaltung nicht eingeladen. Der örtliche Kreisverband erfuhr durch einen Hinweis aus der Elternschaft davon und wandte sich daraufhin mit einer Beschwerde an die Schule sowie an die Bezirksregierung. Die Nicht-Einladung stelle einen Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien dar.

Die Schule teilte dem AfD-Kreisverband daraufhin mit, dass die Veranstaltung abgesagt worden sei. Aus Medienberichten erfuhr der Kreisverband jedoch, dass die Podiumsdiskussion stattdessen in die Katholische Pfarrkirche St. Theodor verlegt wurde. Veranstalter war der Kölner Jugendring.

Laut einer Ankündigung des Jugendrings war der ursprüngliche Veranstaltungsbeginn für 12:00 Uhr angesetzt. Da diese Uhrzeit innerhalb der regulären Schulzeit liegt, ist davon auszugehen, dass zumindest für einige Schüler eine Teilnahme verpflichtend war. Auf der Website der Schule gibt es keinen Hinweis darauf, dass sich der Zeitpunkt der Veranstaltung geändert hat – lediglich die Verlegung des Veranstaltungsortes wurde dort erwähnt.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Warum wurde kein Vertreter der AfD zum „Politikerspeeddating“ und der Podiumsdiskussion an der Katharina-Henoth Gesamtschule eingeladen?
  2. Für welche Schüler wäre die Teilnahme an den Workshops, dem „Politikerspeeddating“ und der Podiumsdiskussion verpflichtend gewesen?
  3. War die Teilnahme an der in die Kirche verlegten Veranstaltung für Schüler und Lehrer der Katharina-Henoth-Gesamtschule verpflichtend?
  4. Ist Schulunterricht für die Veranstaltung in der Kirche ausgefallen?
  5. Wie hat die Schule den Schülern die Verlegung der Örtlichkeit in die Kirche gerade mit Blick auf die nicht erfolgte Einladung der AfD kommuniziert?

Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5256 (Drucksache 18/13066)

Podiumsdiskussion am Heinrich-Heine-Gymnasium in Köln-Ostheim

Für den 23. Januar 2025 war am Heinrich-Heine-Gymnasium in Köln-Ostheim anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl eine Podiumsdiskussion geplant. Eingeladen waren Vertreter der CDU, SPD, Grünen, FDP, der Linken und der Partei Volt. Die Teilnahme war für die Schüler verpflichtend.

Ein Vertreter der AfD wurde zunächst nicht eingeladen. Der Kreisverband der Partei erlangte Kenntnis von der Veranstaltung und wandte sich an die Schulleitung, um die Teilnahme eines Vertreters anzubieten und darauf hinzuweisen, dass eine Nicht-Einladung rechtswidrig sei, da sie weder die Chancengleichheit im Wahlkampf noch das Neutralitätsgebot der Schule wahre.

Die Schulleitung teilte schriftlich mit, dass sie die Auswahl der eingeladenen Parteien für ausgewogen halte. Aufgrund eines Hinweises der Bezirksregierung wurde die Podiumsdiskussion trotzdem abgesagt. Als Begründung wurde angegeben, dass eine unvollständige Repräsentation der politischen Parteien die Schüler in ihrer Meinungsbildung kurz vor der Wahl beeinflussen könnte. Stattdessen fand eine Ersatzveranstaltung statt, in der die Schüler die Programme der relevanten Parteien zu bestimmten Themenbereichen analysierten. Dabei wurde angeblich auch das Programm der AfD berücksichtigt.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wer hat die Podiumsdiskussion ursprünglich organisiert?
  2. Hat es Druck von außen gegeben, einen Vertreter der AfD nicht einzuladen? (Diese Frage umfasst dritte Organisationen, Kreise der Schule und die politische Konkurrenz. Letztere hat ggf. mitgeteilt, dass sie nicht mit der AfD auftreten würde.)
  3. Welche Anweisung hat die Bezirksregierung zur Podiumsdiskussion an die Schule erteilt?
  4. Was genau hat an der Schule als Ersatz für die Podiumsdiskussion stattgefunden?
  5. Welche Personen haben alles an der Ersatzveranstaltung teilgenommen? (Diese Frage umfasst insbesondere schulexterne Personen.)

Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5255 (Drucksache 18/13065)

Gilt an der Katharina-Henoth-Gesamtschule noch politische Neutralität?

Die Katharina-Henoth-Gesamtschule im Kölner Stadtbezirk Kalk steht im Zusammenhang mit ihrer parteipolitischen Neutralität in der Kritik.

Am 20. Januar 2025 veröffentlichte die Schule auf ihrer offiziellen Website einen Aufruf zur Unterstützung einer Demonstration gegen die Alternative für Deutschland (AfD). Die Demonstration, organisiert von der Initiative „Köln stellt sich quer“, fand am 25. Januar 2025 ab 11:55 Uhr auf dem Heumarkt in Köln statt. Die Initiative wird maßgeblich von linken und linksextremen Gruppierungen getragen und versucht regelmäßig, mit teilweise rechtswidrigen Methoden die freie Grundrechtsausübung Kölner Bürger zu verhindern.

Der Aufruf auf der Schulwebsite richtete sich explizit gegen die AfD und wurde von der Schulleitung unterzeichnet. Dies stellt einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot dar, dem öffentliche Bildungseinrichtungen unterliegen. Es könnte eine unzulässige Nutzung öffentlicher Mittel darstellen, um im politischen Meinungskampf eine bestimmte Partei zu benachteiligen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie beurteilt die Landesregierung den Demonstrationsaufruf auf dem Internetauftritt der Katharina-Genoth-Gesamtschule?
  2. Wie wurde innerhalb der Schule sonst noch für diese Demonstration gegen die AfD geworben?
  3. War die Teilnahme an der Demonstration für Schüler und Mitarbeiter der Schule verpflichtend und/oder hatte eine Nicht-Teilnahme negative Konsequenzen für Schüler?
  4. Sind die Schule bzw. Teile ihres Lehrkörpers Mitglied von „Köln stellt sich quer“?
  5. Welche disziplinar- und dienstrechtlichen Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet?

Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5257 (Drucksache 18/13067)

Wurde am Heinrich-Mann-Gymnasium in Köln-Volkhoven bewusst eine Wahlversammlung der AfD Köln sabotiert?

Am 8. Januar 2025 hielt die AfD Köln eine Wahlversammlung ab, um ihre Direktkandidaten für die Bundestagswahl im Februar zu nominieren. Ursprünglich hatte die Partei bereits Mitte November 2024 über das Bürgeramt Köln-Chorweiler eine Anfrage gestellt, um einen Raum in einer Schule des Stadtbezirks für den Zeitraum vom 9. bis 12. Dezember 2024 zu erhalten. Eine spezifische Schule wurde dabei nicht angefragt.

Die AfD erhielt für diesen Zeitraum jedoch eine Absage, sodass die Wahlversammlung erst am 8. Januar 2025 stattfinden konnte. Später wurde in Medienberichten bekannt, dass das Heinrich-Mann-Gymnasium in Köln-Volkhoven als Reaktion auf die Anfrage eine Projektwoche unter dem Motto „Pro Demokratie“ angesetzt haben soll. Ziel soll es gewesen sein, die Nutzung der Schule durch die AfD zu verhindern.

Laut der Website des Heinrich-Mann-Gymnasiums fand am 11. Dezember 2024 ein Abend gegen Rechtsextremismus statt. Die Projektwoche wurde demnach von der Schulgemeinschaft organisiert und vom NS-Dokumentationszentrum unterstützt. Vertreter der AfD wurden zu dieser Veranstaltung nicht eingeladen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wann und in welcher Form hat das Heinrich-Mann-Gymnasium Kenntnis von einer möglichen Wahlversammlung der AfD erhalten?
  2. Hat die Schule gezielt diese Projektwoche stattfinden lassen, um einen AfD-Wahlversammlung zu verhindern?
  3. Wann hat die Schule die Entscheidung für eine Projektwoche in dem angefragten Zeitraum getroffen?
  4. Was hat genau im Rahmen dieser Projektwoche stattgefunden? (Wir bitten hier um Nennung der Veranstaltungen, der Teilnehmer, z. B. bei Podiumsdiskussion, etc. an den jeweiligen Wochentagen.)
  5. In welchem Umfang war die Teilnahme von Schülern und Lehrern an den unterschiedlichen Veranstaltungen der Projektwoche verpflichtend?

Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5259 (Drucksache 18/13069)

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