Landesregierung im Tiefschlaf


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Zum Antrag „Handlungskonzept zur Unterrichtsversorgung scheitert – Ministerin setzt Scheuklappen auf“ der FDP (Drucksache 18/8888) in Verbindung mit dem Antrag „Schule braucht Unterricht, Unterricht braucht Lehrkräfte – Landesregierung muss endlich ein Gesamtkonzept zur Unterrichtsversorgung in NRW vorlegen“ der SPD (Drucksache 18/8896).

Einflussnahme und Mobilisierung durch Lehrkräfte, Schülervertretungen und Schulenzulasten der Alternative für Deutschland in NRW

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung um das sogenannte „Potsdamer Treffen“, die inzwischen durch größtenteils zurückgenommen werden musste, kam und kommt es landesweit zur Demonstrationen und Aktionen – überwiegend aus dem linken bis linksextremen Milieu – gegen die Alternative für Deutschland.

Die Anfragesteller wurden von zahlreichen Schülern auf Verstöße gegen das Neutralitätsgebot durch Lehrkräfte, Schülervertretungen und Schulleitungen aufmerksam gemacht. Beispielhaft ist das Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium in Ratingen.

Auf einem Instagram-Konto des Gymnasiums teilen die Verantwortlichen regelmäßig SPD-Posts sowie Aufrufe und Beiträge der Jusos. Ein Online-Account des Gymnasiums ist unter anderem Follower der so genannten Amadeu Antonio Stiftung, einem Account mit dem Namen „nein.zur.afd“ sowie 3 Accounts der SPD und der Jusos. Auffallend ist, dass die Schule keinen anderen politischen Parteien oder Organisationen folgt, wodurch sich ein differenziertes Bild ergeben würde. In mehreren geteilten Beiträgen der Schule wird außerdem gefordert, die AfD zu „stoppen“. Ein Beitrag rief gezielt zur Teilnahme an einer Demonstration „Gegen die AFD“ auf. Screenshots zu den besagten „Posts“ und „Storys“ liegen dem Steller der Anfrage vor.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung den oben genannten Sachverhalt insbesondere hinsichtlich des Neutralitätsgebots und des Beutelsbacher Konsenses?
  2. Welche Regeln gelten für den Außenauftritt von Schulen auf Sozialen Medien?
  3. An wen können sich Schüler bzw. Eltern wenden, die durch Schulleitungen und Lehrkräfte entgegen dem Beutelsbacher Konsens und anderer vergleichbarer Regelungen beeinflusst werden?
  4. Was unternimmt die Landesregierung, um Schüler vor widerrechtlicher Beeinflussung durch Lehrkräfte und Schulleitungen zur schützen?
  5. Im Zusammenhang mit der Europawahl 2024, bei der erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen dürfen, kommt es an vielen Schulen zu Diskussionsveranstaltungen mit Vertretern der politischen Parteien. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass alle Parteien (bzw. alle Parteien mit Chancen auf den Einzug in das Europäische Parlament) zu solchen Veranstaltungen eingeladen werden, wie es das OVG Münster in seinem Beschluss vom 21. April 2017 (Az.: 5 B 467/17) verlangt?

Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 3734 (Drucksache 18/9001)

Aufruf zur Demoteilnahme an Schulen – Wie sehr werden Schüler beeinflusst?

Die AfD-Fraktion erreichen seit einigen Wochen etliche Hinweise auf Schulen, an denen Lehrkräften zur Teilnahme an Demonstrationen und Versammlungen aufrufen oder zumindest geschickt darauf hindeuten. Auch schon bei der „Fridays for Future“-Bewegung wurden ähnliche Vorfälle gemeldet, es kam vielerorts sogar zu Unterrichtsausfällen im Zuge von Schulstreikts und Freitagsdemos. Da das Schulschwänzen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wurde einige Male bereits von Beurlaubungen von Schülern berichtet.

Hinsichtlich des Überwältigungsverbotes im Kontext des Beutelsbacher Konsens stellt sich die Frage, inwiefern Schüler durch die Aufforderung, vermeintlich neutralen Demonstrationen beizuwohnen, nicht tatsächlich in eine konkrete politische Richtung gelenkt werden, da sich das teilnehmende Klientel solcher Versammlungen oft aus sehr eindeutigen politischen Gruppen und Parteien zusammensetzt, die vor Ort und gegenüber der Presse für sich werben. Auch der indirekte Druck, der bereits durch die reine Empfehlung, sich für Demokratie einzusetzen und eine solche Demo zu besuchen, seitens einer Autoritätsperson, etwa eines Schulrektors oder Klassenlehrers ausgeübt wird, befindet sich nach Auffassung der AfD-Fraktion in einer rechtlichen und moralischen Grauzone.

Nicht selten wird die AfD im schulischen Kontext von Veranstaltungen wie etwa Podiumsdiskussionen aus- bzw. gar nicht erst eingeladen, in Schulwahl-Spielen nicht gelistet oder in der anschließenden Auszählung einfach gestrichen. Massive Kritik schlägt dann denen entgegen, die sich doch für eine demokratische Beteiligung der AfD einsetzen.

Um einen fairen pluralistischen Diskurs zu ermöglichen sowie Chancengleichheit und demokratisches Denken zu fördern, müssen Lehrkräfte für das Thema sensibilisiert werden. Jüngst verschickte das Bildungsministerium eine Schulmail, um über die rechtlichen Verhältnisse bei der Behandlung des Themas der Demonstrationen zu informieren. Deshalb ist eine Aufklärung der Sachlage und eine Beleuchtung der bisher angewandten Verfahrensweisen fundamental.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung den Aufruf oder die Hinweisgabe zur Teilnahme an Demonstrationen durch Lehrkräfte gegenüber Schülern seit dem 01.01.2024?
  2. Kam es aufgrund von Demonstrationsteilnahmen zu Konsequenzen für Lehrer bzw. Schüler? (Bitte aufschlüsseln nach Unterrichtsausfällen, Beurlaubungen oder Freistellungen)
  3. Liegen der Landesregierung Meldungen über Verstöße gegen das Überwältigungsverbot in Bildungseinrichtungen seit dem 01.01.2024 vor?
  4. In wie vielen Fällen ergriff die Landesregierung Maßnahmen gegen Lehrkräfte, die widerrechtlich zur Teilnahme an Demonstrationen oder anderen politischen Versammlungen aufgerufen haben? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Vorfalls, Teilnahmeaufruf und folgenden Maßnahmen)
  5. Differenziert die Landesregierung Demonstrationen und andere politische Versammlungen bzw. kategorisiert diese in unterstützenswerte und abzulehnende Fälle?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 3321 (Drucksache 18/8029)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/8562)

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