Lehrkräfte am Limit: Schulverweigerung als neue Norm?
Werbung im Kontext des Lehrermangels
Das Interesse am Lehrberuf sank in den letzten Jahren auf ein gefährliches Niveau. Zu geringe Einsteigerzahlen, hohe Abbrecherzahlen und Umorientierungen in die freie Wirtschaft prägen die nordrhein-westfälische Schullandschaft und setzen sie unter starken Druck. Der Lehrkräftetrichter des Stifterverbandes zeichnete schon 2023 ein dramatisches Bild: Von den rund 52.000 Studienanfängern blieben unseren Bildungseinrichtungen lediglich 28.000 Absolventen des Referendariats erhalten.
Dieser Entwicklung möchte die Landesregierung mit zahlreichen Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen begegnen. Das „Handlungskonzept Unterrichtsversorgung“ wurde in etlichen Ausschusssitzungen und Plenarreden erwähnt, nachhaltige Abhilfe schaffte es bisher jedoch nicht. Darin wird unter anderem ein Ausbau der Onlinewerbung für die jüngere Zielgruppe beschrieben, welcher 2023 mit 1.000.000 € ausgestattet werden sollte. In der Fortschreibung des Programms ist hingegen keine erneute Nennung dieser Maßnahme auffindbar. Ein Grundbaustein einer guten Personalpolitik ist jedoch die kontinuierliche Nachwuchsgewinnung. Hierbei muss die Zielgruppe für den Lehrberuf erfolgreich angesprochen und von der Idee des Studienbeginns, Seiteneinstiegs oder gar der Rückkehr in den bereits erlernten Beruf überzeugt werden. Vorteile wie die gute Vergütung, gesellschaftliche Anerkennung und die hohe Relevanz des Berufsfelds müssen zentraler Aspekt der Werbekampagnen sein.
Die Schullandschaft spürt zudem eine Differenz in der Geschlechterverteilung. Der Lehrberuf ist in vielen Schulformen stark weiblich geprägt, insbesondere an Grundschulen, wo 2023/24 nur knapp 10,3% Männer arbeiteten. Hierbei gilt es zu erörtern, inwiefern ungenutztes Personalpotenzial vorliegt und mit welchen Mitteln diese erhebliche Differenz ausgeglichen werden kann, um mehr Lehrkräfte verfügbar zu machen.
Ein Blick auf die laufenden Werbemaßnahmen des Bildungsministeriums werfen jedoch Fragen über Zielgruppe, Design und Effektivität auf. Das Programm „Was ist deine Lehrkraft?“ erzielt in den sozialen Medien lediglich wenige tausend Aufrufe und geringe Interaktionszahlen. Auch die offiziellen Netzauftritte des Bildungsministeriums scheinen nicht optimiert zu sein.
Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:
- Welche Werbemaßnahmen existieren in Nordrhein-Westfalen für die verschiedenen Lehrberufe bzw. den damit verbundenen Ausbildungs- und Einstiegswege? (Bitte sämtliche Werbungen, Netzauftritte in sozialen Medien etc. auflisten und verlinken)
- Welche Zugriffszahlen wurden für die einzelnen Werbemaßnahmen erzielt? (Bitte aufschlüsseln nach Maßnahmen, Zahlen wie Zugriffe, Expositionen, Interaktionen etc.)
- Wie hoch waren die Kosten für die einzelnen Maßnahmen im Jahr 2023/24?
- Welche geschlechterspezifischen Werbemaßnahmen wurden im Jahr 2023/24 geschaltet bzw. sind in den kommenden Jahren geplant?
- Welche Werbemaßnahmen plant die Landesregierung für die kommenden Jahre im Allgemeinen, insbesondere jedoch hinsichtlich KI und sozialer Medien?
Dr. Christian Blex
Dortmund: 13-Jährige bedrohen Schüler mit Messer – Wann greift die Politik endlichein?
Die Zahl der Messerdelikte steigt nicht nur auf Straßen und öffentlichen Plätzen, sondern bedauerlicherweise auch in Schulen. Aus den Darstellungen der neuen Website „Messerinzidenz.de“ geht hervor, dass sich allein vom 1. bis 14. September 2024 mindestens 10 polizeirelevante Taten ereignet haben, bei denen ein Messer eingesetzt wurde. In diesem Zusammenhang hat ein Fall von Jugendkriminalität in Dortmund für Bestürzung gesorgt. Dort haben am Donnerstagnachmittag, den 12. September 2024, zwei erst 13 Jahre alte Jugendliche innerhalb weniger Stunden zwei Raubüberfälle verübt. Dabei setzten sie Messer ein, um Gleichaltrige einzuschüchtern. Bei dem ersten Überfall, der sich auf dem Schulhof der Albrecht-Dürer-Realschule in Aplerbeck ereignete, sprachen die jugendlichen Täter zwei Schüler im Alter von 13 und 14 Jahren an und fragten nach Kleingeld. Dabei zückte einer der 13-Jährigen ein Messer, und die Opfer mussten Bargeld sowie ein Paar AirPods herausgeben.
Nur knapp anderthalb Stunden später raubten die beiden minderjährigen Täter auf der Hörder Bahnhofstraße einem 15-jährigen Schüler unter Vorhalt eines Messers die Sonnenbrille. Der Dortmunder Polizei gelang es, die Tatverdächtigen kurz nach der zweiten Tat zu stellen und bei der Durchsuchung die geraubten Kopfhörer wie auch ein Taschenmesser sicherzustellen. Die beiden mutmaßlichen Täter sind der Polizei bereits bekannt, jedoch aufgrund ihres Alters nicht strafmündig. Die Polizei musste die Jungen nach der Festnahme an ihre Eltern übergeben und prüft, ob die Jugendlichen in das Messertrageverbotskonzept aufgenommen werden sollen.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Werden die Tatverdächtigen bereits als Intensivtäter geführt?
- Welche Sanktionen wurden gegen die Tatverdächtigen verhängt?
- Bestand ein gesetzliches Messertrageverbot für die Tatverdächtigen auch ohne Messertrageverbotskonzept?
Markus Wagner
Dr. Christian Blex
Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 3987 (Drs. 18/10066) – War der Jour fixezum AfD-Kreisparteitag am 16. Juni 2024 im Gymnasium Neue Sandkaul der Sicherheitdienlich?
Die Landesregierung führt in der Drs. 18/10066 aus, dass die Schulleitung des Kölner Gymnasium Neue Sandkaul im monatlichen Jour fixe über den AfD-Kreisparteitag berichtet hat. Das erklärt auch, warum die Informationen über den Parteitag nach außen gedrungen sind. Die Folge war ein großer Polizei-Einsatz, und das Haus, in dem der Vorsitzende der Kölner AfD wohnt, wurde kurz vorher mit Farbe beschmiert.
Die AfD Köln hatte den Schulträger des Gymnasiums, die Stadt Köln, explizit darum gebeten, die Schule darauf hinzuweisen, den Parteitag diskret zu behandeln und nicht öffentlich zu machen. Die AfD Köln wollte so die Sicherheit der Teilnehmer des Parteitags gewährleisten, aber auch Schaden von der Schule und ihren Schülern abwenden. Die AfD Köln hatte nicht vor, den Ort öffentlich bekannt zu machen. So hat sie es auch mit anderen Parteitagen in der Vergangenheit gehalten.
Aus dem Wortlaut der von der Landesregierung genannten Rechtsvorschriften erschließt sich nicht, warum die Schulleitung im Rahmen eines Jour fixe den Parteitag bekannt machen musste. Diese beziehen sich auf das Verhältnis von Schulleitung und Schulträger.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wann war der Jour fixe, in dessen Rahmen der Kreisparteitag der AfD Köln bekannt gegeben wurde?
- Wer nimmt normalerweise am monatlichen Jour fixe teil?
- Wer waren die Teilnehmer des Jour fixe zu Frage 1?
- Welche Hinweise hat es vom Schulträger an das Gymnasium Neue Sandkaul gegeben, dass der Termin des Parteitags möglichst diskret behandelt werden und nicht öffentlich gemacht werden soll?
- Warum wurde der Parteitag dann trotzdem beim Jour fixe bekannt gegeben?
Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex
Messer in den Schultaschen, Chaos im Klassenzimmer
Lehrermangel in den Naturwissenschaften an Gymnasien und Gesamtschulen in NRW
Der eklatante Lehrermangel hält weiter an, auch wenn die Landesregierung mit diffusen Zahlen und oberflächlichen Darstellungen von Statistiken ein milderes Bild zeichnen möchte. So klang es in der Ausschusssitzung vom 26.06.2024 durch das Ministerium, als würden Daten über den fachspezifischen Lehrermangel nicht erhoben werden. Dabei ist es von besonderer Relevanz, einen konkreten Überblick über die unterschiedlichen Mangellagen zu erlangen. Der nordrhein-westfälischen Schullandschaft wäre nicht geholfen, wenn ausschließlich neue Deutschlehrer eingestellt würden, welche dann wiederum lediglich als Vertretungslehrer Verwendung fänden. Zwar postuliert die Landesregierung, dass Vertretungsunterricht besser als Unterrichtsausfall sei, dieser Anspruch darf uns jedoch keinesfalls genügen.
Die ohnehin viel zu optimistisch ausgelegte Statistik zum Unterrichtsausfall verkennt den Qualitätsunterschied zwischen Unterricht durch den Fachlehrer und Vertretungsunterricht durch fachfremde Kräfte und ignoriert strukturellen Unterrichtsausfall gänzlich.
Auch in der kleinen Anfrage 18/9822 vom 15. Mai 2024 konnte das Ministerium keinen fachspezifischen Lehrkräftebedarf erläutern. Offene Stellen und konkreter Bedarf würde der Landesregierung nicht bekannt sein, da dies Aufgabe der einzelnen Schulen sowie der Bezirksregierungen sei, welche lediglich Haushaltsstellen für die Personalabdeckung zugewiesen bekämen.
Diese kleine Anfrage soll die fachscharfen Zahlen an Gymnasien und Gesamtschulen beleuchten.
Daher frage ich die Landesregierung:
- Wie hoch ist die Gesamtzahl der Lehrkräfte der Fächer Mathematik, Physik, Chemie und Informatik in der Sekundarstufe I & II an Gymnasien und Gesamtschulen in NRW seit 2019 bis heute? (Bitte als Vollzeitäquivalente tabellarisch aufschlüsseln, nach Schulform, Stufe, Fach und Jahr)
- Wie viele dieser Lehrkräfte in NRW wurden in den Jahren 2019 bis heute neu eingestellt? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Schulform, Stufe, Fach und Jahr)
- Wie viele dieser Lehrkräfte in NRW erreichten bzw. erreichen von 2019 bis 2034 pro Jahr die Altersgrenze zum altersbedingten Ruhestand, Pension, Rente etc.? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Altersstruktur, Schulform, Stufe, Fach und Jahr)
- Welche Hochschulabsolventenprognosen über die zuvor genannten fachscharfen Lehrstellen liegen der Landesregierung vor?
- Wie fällt die Bedarfsprognose für NRW bis 2034 der oben genannten Fächer, Stufen und Schulformen im Kontext der vorhandenen Abdeckung aus? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Schulform, Stufe, Fach und Jahr)
Dr. Christian Blex
Kleine Anfrage 4631 (Drucksache 18/11009)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/11455)
Krefeld: Schule verhängt Toiletten-Verbot wegen Vandalismus – Eine übertriebene oder erforderliche Maßnahme?
Mit dieser Erklärung informierte die Schulleitung der Robert-Jungk-Gesamtschule in Krefeld-Hüls die Eltern kurz vor den Sommerferien in einem Brief, dass die vorherrschende Situation nicht mehr tragbar sei und Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die Schule entschloss sich nun, ein Toiletten-Verbot zu verhängen, von dem etwa 650 Schüler betroffen sind, nachdem selbst durch Gespräche mit allen Schülern keine Besserung erzielt werden konnte. Die Toiletten sind seitdem abgeschlossen und werden nur in den großen Pausen geöffnet. Der Toilettengang während des Unterrichts oder in den kleinen Pausen ist nur noch mit ärztlichem Attest möglich. Weiter heißt es in dem Brief an die Eltern:
„Aufgrund weiterer Beobachtungen, die belegten, dass sowohl in den Jungen- als auch in den Mädchentoiletten während der Unterrichtszeiten geraucht, unerlaubt Videos gedreht und verbreitet sowie mit Drogen gehandelt wurde, haben wir beschlossen, die Toiletten nicht mehr ganztätig unbeaufsichtigt zu lassen.“
Darüber hinaus verweist die Schulleitung auf die Tatsache, dass es „vor den Sommerferien regelmäßig Polizeipräsenz“ an dem „Standort in Hüls“ gegeben haben, „um die Lage unter Kontrolle zu bringen“. Dies sei mit der Prämisse geschehen, „um das Sicherheitsgefühl, insbesondere [der] jüngeren Schülerinnen und Schüler“ zu stärken. Allerdings konnte ein Polizeisprecher auf Anfrage der Bild-Zeitung nur einen derartigen Einsatz bestätigen, der Ende Juni stattfand, nachdem das Toiletten-Verbot bereits umgesetzt war.
Einige Eltern sind darüber verärgert, dass es die Schule in den Ferien nicht schaffte, ein Konzept zu erarbeiten, dass ermöglichte, die Toiletten wieder zu öffnen. Dementsprechend äußerte sich eine Mutter wie folgt:
„Ich bin maßlos enttäuscht. Hier geht es um das Wohl der Kinder und ihre Unversehrtheit. Die Toiletten zu schließen ist für mich keine pädagogische Lösung, sondern eine willkürliche Handlung. In den großen Pausen stehen die Kinder und Jugendlichen Schlange, wenn sie sich überhaupt trauen, mit so vielen gleichzeitig auf Toilette zu gehen. Deshalb halten sie bis zu Hause aus, wenn sie es denn überhaupt schaffen.“
Juristen schätzen das Verbot eines Toilettenbesuchs als massive Menschrechtsverletzung ein und sehen darin auch Straftatbestände. Diese könnten unter anderem Köperverletzung im Amt, Misshandlung Schutzbefohlener oder Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sein. Die Schule selbst verweist auf die Bezirksregierung und führt aus, dass „der Toilettenbetrieb […] nun geordnet“ verlaufe und „keinerlei Schäden durch Vandalismus“ mehr aufgetreten seien.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Welche Schulen in Nordrhein-Westfalen haben ebenfalls ein Toilettenbenutzungsverbot ausgesprochen? (Bitte nach Schule und Gründen des Verbots aufschlüsseln.)
- Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass Schüler daran gehindert werden, außerhalb bestimmter Zeiten ihre Notdurft zu verrichten?
- Welche Informationen liegen der Robert-Jungk-Gesamtschule in Krefeld vor, um wen es sich um das Personenpotential handelt, das für den Vandalismus und den Drogenverkauf verantwortlich ist?
- Wie hat sich die Anzahl der Straftaten von 2010 bis heute jeweils pro Jahr an allen Schulen in Krefeld entwickelt?
- Welches Ranking der einzelnen Schulen in Krefeld nach Straftaten ergibt sich folglich aus den Ergebnissen von Frage 4?
Markus Wagner
Dr. Christian Blex
Kleine Anfrage 4624 (Drucksache 18/11001)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/11548)
Verschwundene Schüler – werden Familienumzüge konsequent gemeldet?
Das deutsche Schulwesen arbeitet mit konkreten Daten, möglichst präzisen Schätzungen sowie Prognosen, um Bedarfsberechnungen und Mittelzuweisungen genau aufstellen zu können. Die Schülerzahlen sind hierbei zentraler Aspekt und maßgeblich für beispielsweise die Lehrstellenzuweisungen. Doch auch im alltäglichen Betrieb an den Schulen sind Daten und Erhebungen wichtig für einen ordentlichen Lehrbetrieb. In Zeiten von steigenden Klassengrößen und fallenden Bildungsniveaus besteht eine umso größere Notwendigkeit verlässlicher Zahlen sowie der ordnungsgemäßen Unterrichtsteilnahme der Schüler.
Ein Artikel von Focus Online berichtete nun über ein Phänomen, welches an einer hessischen Schule beobachtet wurde. „Wer kann, zieht hier aus dem Viertel weg. (…) Dann muss die Familie nur das Bundesland wechseln, denn die Jugendämter tauschen sich über die Bundeslandgrenze nicht miteinander aus. Aus diesem Grund verschwand erst neulich ein Kind aus unserer Schule. Wir haben keine Ahnung, wo es jetzt ist.“
Derartiges Verschwinden von Schülern sorgt nicht nur für ausgelöste Meldeketten hinsichtlich Verstöße gegen die Schulpflicht oder im schlimmsten Fall sogar Bedenken bezüglich des Kindeswohls, sondern trägt auch zu fehlender Planbarkeit im Schulbetrieb bei. Weiterhin ist die plötzliche ausbleibende Teilnahme am Unterricht selbstverständlich ein massiver Nachteil für die betroffenen Schüler. Hinsichtlich wahrscheinlich folgenden Ausbleibens einer erneuten ordentlichen Schulanmeldung, da die Abmeldung bereits nicht durchgeführt wurde, ist stark davon auszugehen, dass die weitere Teilnahme am Unterricht gefährdet wird.
Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:
- Wie viele Fälle „verschwundener“ Schüler gab es in Nordrhein-Westfalen von 2021 bis heute? (Bitte nach Kommune, Schule, Datum und ggf. Ergebnis aufschlüsseln)
- Wie viele der Fälle wurden bis heute weiterverfolgt und ggf. aufgeklärt?
- Welche Abläufe finden in den Behörden statt, wenn ein Schüler unter den genannten Gesichtspunkten „verschwindet“?
- Welche Konsequenzen juristischer Art haben derartige ungemeldete Wegzüge für die verantwortlichen Eltern und die betroffenen Schüler sowie hinsichtlich der Kontinuität ihrer Unterrichtsteilnahme?
- Wie viele Schüler nehmen (sofern Daten fehlen, schätzungsweise) in NordrheinWestfalen derzeit trotz geltender Schulpflicht illegitim nicht am Unterricht teil?
Dr. Christian Blex
Kleine Anfrage 4578 (Drucksache 18/10853)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/11143)
Lehrermangel in den Naturwissenschaften
Der eklatante Lehrermangel hält weiter an, auch wenn die Landesregierung mit diffusen Zahlen und oberflächlichen Darstellungen von Statistiken ein milderes Bild zeichnen möchte. So klang es in der Ausschusssitzung vom 26.06.2024 durch das Ministerium, als würden Daten über den fachspezifischen Lehrermangel nicht erhoben werden. Dabei ist es von besonderer Relevanz, einen konkreten Überblick über die unterschiedlichen Mangellagen zu erlangen. Der nordrhein-westfälischen Schullandschaft wäre nicht geholfen, wenn ausschließlich neue Deutschlehrer eingestellt würden, welche dann wiederum lediglich als Vertretungslehrer Verwendung fänden. Zwar postuliert die Landesregierung, dass Vertretungsunterricht besser als Unterrichtsausfall sei, dieser Anspruch darf uns jedoch keinesfalls genügen.
Die ohnehin viel zu optimistisch ausgelegte Statistik zum Unterrichtsausfall verkennt den Qualitätsunterschied zwischen Unterricht durch den Fachlehrer und Vertretungsunterricht durch fachfremde Kräfte und ignoriert strukturellen Unterrichtsausfall gänzlich. Auch in der kleinen Anfrage 18/9822 vom 15. Mai 2024 konnte das Ministerium keinen fachspezifischen Lehrkräftebedarf erläutern. Offene Stellen und konkreter Bedarf würde der Landesregierung nicht bekannt sein, da dies Aufgabe der einzelnen Schulen sowie der Bezirksregierungen sei, welche lediglich Haushaltsstellen für die Personalabdeckung zugewiesen bekämen.
Diese kleine Anfrage soll die fachscharfen Zahlen an Real-, Haupt-, und Sekundarschulen beleuchten.
- Wie hoch ist die Gesamtzahl der Lehrkräfte der Fächer Mathematik, Physik, Chemie und Informatik in der Sekundarstufe I von Real-, Haupt- und Sekundarschulen in NRW seit 2019 bis heute? (Bitte als Vollzeitäquivalente tabellarisch aufschlüsseln, nach Schulform, Stufe, Fach und Jahr)
- Wie viele dieser Lehrkräfte in NRW wurden in den Jahren 2019 bis heute neu eingestellt? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Schulform, Stufe, Fach und Jahr)
- Wie viele dieser Lehrkräfte in NRW erreichten bzw. erreichen von 2019 bis 2034 pro Jahr die Altersgrenze zum altersbedingten Ruhestand, Pension, Rente etc.? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Altersstruktur, Schulform, Stufe, Fach und Jahr)
- Welche Hochschulabsolventenprognosen über die zuvor genannten fachscharfen Lehrstellen liegen der Landesregierung vor?
- Wie fällt die Bedarfsprognose für NRW bis 2034 für die oben genannten Fächer, Stufen und Schulformen im Kontext der vorhandenen Abdeckung aus? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Schulform, Stufe, Fach und Jahr)
Dr. Christian Blex
Kleine Anfrage 4553 (Drucksache 18/10817)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/11113)