Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Steinfurt

Die Entscheidung über die Verlängerung eines Jagdscheins stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. In Betracht kommen insbesondere Verpflichtungsklagen auf Verlängerung eines Jagdscheins sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Zudem besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen wurde im Kreis Steinfurt in den Jahren 2023 bis 2026 vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins beantragt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  2. In wie vielen Fällen wurden im Kreis Steinfurt in den Jahren 2023 bis 2026 Klagen in der Hauptsache auf Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  3. In wie vielen Fällen wurden im Kreis Steinfurt in den Jahren 2023 bis 2026 Untätigkeitsklagen gemäß § 75 VwGO im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  4. Wie sind die in den Jahren 2023 bis 2026 abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren auf Verlängerung eines Jagdscheins im Kreis Steinfurt jeweils ausgegangen? (Bitte jahresscharf nach Stattgabe, teilweiser Stattgabe, Klageabweisung und sonstiger Erledigung aufschlüsseln.)
  5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu der Frage vor, ob die verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Steinfurt in den Jagdjahren 2023 bis 2026, die durch das seit Oktober 2024 geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems erweiterten Prüfanforderungen bedingt sind, in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen?

Thomas Röckemann
Christian Loose
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7617 (Drucksache 18/18625)

Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Recklinghausen

Die Entscheidung über die Verlängerung eines Jagdscheins stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. In Betracht kommen insbesondere Verpflichtungsklagen auf Verlängerung eines Jagdscheins sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Zudem besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen wurde im Kreis Recklinghausen in den Jahren 2023 bis 2026 vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins beantragt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  2. In wie vielen Fällen wurden im Kreis Recklinghausen in den Jahren 2023 bis 2026 Klagen in der Hauptsache auf Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  3. In wie vielen Fällen wurden im Kreis Recklinghausen in den Jahren 2023 bis 2026 Untätigkeitsklagen gemäß § 75 VwGO im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  4. Wie sind die in den Jahren 2023 bis 2026 abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren auf Verlängerung eines Jagdscheins im Kreis Recklinghausen jeweils ausgegangen? (Bitte jahresscharf nach Stattgabe, teilweiser Stattgabe, Klageabweisung und sonstiger Erledigung aufschlüsseln.)
  5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu der Frage vor, ob die verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Recklinghausen in den Jagdjahren 2023 bis 2026, die durch das seit Oktober 2024 geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems erweiterten Prüfanforderungen bedingt sind, in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen?

Thomas Röckemann
Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7608 (Drucksache 18/18616)

Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Warendorf

Die Entscheidung über die Verlängerung eines Jagdscheins stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. In Betracht kommen insbesondere Verpflichtungsklagen auf Verlängerung eines Jagdscheins sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Zudem besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen wurde im Kreis Warendorf in den Jahren 2023 bis 2026 vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins beantragt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  2. In wie vielen Fällen wurden im Kreis Warendorf in den Jahren 2023 bis 2026 Klagen in der Hauptsache auf Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  3. In wie vielen Fällen wurden im Kreis Warendorf in den Jahren 2023 bis 2026 Untätigkeitsklagen gemäß § 75 VwGO im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  4. Wie sind die in den Jahren 2023 bis 2026 abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren auf Verlängerung eines Jagdscheins im Kreis Warendorf jeweils ausgegangen? (Bitte jahresscharf nach Stattgabe, teilweiser Stattgabe, Klageabweisung und sonstiger Erledigung aufschlüsseln.)
  5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu der Frage vor, ob die verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Warendorf in den Jagdjahren 2023 bis 2026, die durch das seit Oktober 2024 geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems erweiterten Prüfanforderungen bedingt sind, in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen?

Thomas Röckemann
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7620 (Drucksache 18/18628)

Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung von Jagdscheinen in der Stadt Münster

Die Entscheidung über die Verlängerung eines Jagdscheins stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. In Betracht kommen insbesondere Verpflichtungsklagen auf Verlängerung eines Jagdscheins sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Zudem besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen wurde in der Stadt Münster in den Jahren 2023 bis 2026 vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins beantragt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  2. In wie vielen Fällen wurden in der Stadt Münster in den Jahren 2023 bis 2026 Klagen in der Hauptsache auf Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  3. In wie vielen Fällen wurden in der Stadt Münster in den Jahren 2023 bis 2026 Untätigkeitsklagen gemäß § 75 VwGO im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  4. Wie sind die in den Jahren 2023 bis 2026 abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren auf Verlängerung eines Jagdscheins in der Stadt Münster jeweils ausgegangen? (Bitte jahresscharf nach Stattgabe, teilweiser Stattgabe, Klageabweisung und sonstiger Erledigung aufschlüsseln.)
  5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu der Frage vor, ob die verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Verlängerung von Jagdscheinen in der Stadt Münster in den Jagdjahren 2023 bis 2026, die durch das seit Oktober 2024 geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems erweiterten Prüfanforderungen bedingt sind, in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen?

Thomas Röckemann
Christian Loose
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7603 (Drucksache 18/18611)

Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung von Jagdscheinen in der Stadt Gelsenkirchen

Die Entscheidung über die Verlängerung eines Jagdscheins stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. In Betracht kommen insbesondere Verpflichtungsklagen auf Verlängerung eines Jagdscheins sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Zudem besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen wurde in der Stadt Gelsenkirchen in den Jahren 2023 bis 2026 vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins beantragt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  2. In wie vielen Fällen wurden in der Stadt Gelsenkirchen in den Jahren 2023 bis 2026 Klagen in der Hauptsache auf Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  3. In wie vielen Fällen wurden in der Stadt Gelsenkirchen in den Jahren 2023 bis 2026 Untätigkeitsklagen gemäß § 75 VwGO im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  4. Wie sind die in den Jahren 2023 bis 2026 abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren auf Verlängerung eines Jagdscheins in der Stadt Gelsenkirchen jeweils ausgegangen? (Bitte jahresscharf nach Stattgabe, teilweiser Stattgabe, Klageabweisung und sonstiger Erledigung aufschlüsseln.)
  5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu der Frage vor, ob die verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Verlängerung von Jagdscheinen in der Stadt Gelsenkirchen in den Jagdjahren 2023 bis 2026, die durch das seit Oktober 2024 geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems erweiterten Prüfanforderungen bedingt sind, in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen?

Thomas Röckemann
Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7585 (Drucksache 18/18593)

Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Coesfeld

Die Entscheidung über die Verlängerung eines Jagdscheins stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. In Betracht kommen insbesondere Verpflichtungsklagen auf Verlängerung eines Jagdscheins sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Zudem besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen wurde im Kreis Coesfeld in den Jahren 2023 bis 2026 vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins beantragt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  2. In wie vielen Fällen wurden im Kreis Coesfeld in den Jahren 2023 bis 2026 Klagen in der Hauptsache auf Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  3. In wie vielen Fällen wurden im Kreis Coesfeld in den Jahren 2023 bis 2026 Untätigkeitsklagen gemäß § 75 VwGO im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  4. Wie sind die in den Jahren 2023 bis 2026 abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren auf Verlängerung eines Jagdscheins im Kreis Coesfeld jeweils ausgegangen? (Bitte jahresscharf nach Stattgabe, teilweiser Stattgabe, Klageabweisung und sonstiger Erledigung aufschlüsseln.)
  5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu der Frage vor, ob die verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Coesfeld in den Jagdjahren 2023 bis 2026, die durch das seit Oktober 2024 geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems erweiterten Prüfanforderungen bedingt sind, in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen?

Thomas Röckemann
Christian Loose
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7577 (Drucksache 18/18585)

Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung von Jagdscheinen in der Stadt Bottrop

Die Entscheidung über die Verlängerung eines Jagdscheins stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. In Betracht kommen insbesondere Verpflichtungsklagen auf Verlängerung eines Jagdscheins sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Zudem besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen wurde in der Stadt Bottrop in den Jahren 2023 bis 2026 vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins beantragt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  2. In wie vielen Fällen wurden in der Stadt Bottrop in den Jahren 2023 bis 2026 Klagen in der Hauptsache auf Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  3. In wie vielen Fällen wurden in der Stadt Bottrop in den Jahren 2023 bis 2026 Untätigkeitsklagen gemäß § 75 VwGO im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  4. Wie sind die in den Jahren 2023 bis 2026 abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren auf Verlängerung eines Jagdscheins in der Stadt Bottrop jeweils ausgegangen? (Bitte jahresscharf nach Stattgabe, teilweiser Stattgabe, Klageabweisung und sonstiger Erledigung aufschlüsseln.)
  5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu der Frage vor, ob die verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Verlängerung von Jagdscheinen in der Stadt Bottrop in den Jagdjahren 2023 bis 2026, die durch das seit Oktober 2024 geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems erweiterten Prüfanforderungen bedingt sind, in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen?

Thomas Röckemann
Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7576 (Drucksache 18/18584)

Jagdscheinverlängerungen im Kreis Warendorf – Bearbeitungsdauer und Ursachen von Verzögerungen

kreisfreien Städte. Rechtsgrundlage für die Erteilung und Verlängerung eines Jagdscheins sind die §§ 15 ff. Bundesjagdgesetz (BJagdG). Voraussetzung ist insbesondere die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung im Sinne des § 17 BJagdG sowie der Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung. Darüber hinaus sind regelmäßig die Anforderungen an die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung gemäß §§ 5 und 6 Waffengesetz (WaffG) zu prüfen. Der Jagdschein vermittelt waffenrechtliche Privilegierungen, insbesondere hinsichtlich des Erwerbs und Besitzes von Jagdlangwaffen und entsprechender Munition im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Aus der Praxis wird über Verzögerungen bei der Bearbeitung von Jagdscheinverlängerungen berichtet. Als Ursache wird insbesondere ein erhöhter Prüf- und Abstimmungsaufwand im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung genannt. Dieser steht im Zusammenhang mit bundesgesetzlichen Änderungen, insbesondere mit dem seit Oktober 2024 geltenden Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems, durch das auch Änderungen im Waffenrecht erfolgt sind.

Die erweiterten Prüfanforderungen führen dazu, dass zusätzliche Erkenntnisse verschiedener Sicherheitsbehörden eingeholt werden müssen. Medienberichten zufolge hat sich der Umfang der dafür erforderlichen Behördenabfragen deutlich erhöht, was zu verlängerten Bearbeitungszeiten geführt hat. Zugleich wird über praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung der erweiterten Prüfanforderungen berichtet, insbesondere im Hinblick auf organisatorische Abläufe und verfügbare Personalressourcen.

Das Jagdjahr beginnt in Nordrhein-Westfalen traditionell am 1. April und endet am 31. März des Folgejahres. Die vom Kalenderjahr abweichende Festlegung orientiert sich an den biologischen Entwicklungszyklen der Wildtiere. Da Jagdscheine regelmäßig mit Ablauf des 31. März ihre Gültigkeit verlieren, können verspätete Verlängerungen praktische und rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere im Hinblick auf die Jagdausübung, bestehende Jagdpachtverhältnisse sowie den fortbestehenden Besitz jagdlich zugelassener Waffen und Munition.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Anträge auf Verlängerung eines Jagdscheins wurden im Kreis Warendorf in den Jagdjahren 2023 bis 2026 gestellt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  2. Wie lange dauerte die jeweilige Bearbeitung von Anträgen auf Verlängerung eines Jagdscheins im Kreis Warendorf in den Jagdjahren 2023 bis 2026 durchschnittlich? (Bitte jahresscharf die Bearbeitungsdauer der jeweiligen Anträge auf Jagdscheinverlängerung angeben.)
  3. Welche Ursachen für Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Verlängerung eines Jagdscheins im Kreis Warendorf sind der Landesregierung bekannt?
  4. In wie vielen Fällen wurde im Kreis Warendorf in den Jagdjahren 2023 bis 2026 ein Antrag auf Verlängerung eines Jagdscheins abgelehnt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln und Ablehnungsgründe benennen.)
  5. In wie vielen Fällen wurde im Kreis Warendorf in den Jagdjahren 2023 bis 2026 ein Jagdschein nicht vor Ablauf der vorherigen Geltungsdauer verlängert, obwohl der Antrag auf Verlängerung vor dem 1. April des jeweiligen Jahres gestellt wurde? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)

Thomas Röckemann
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7566 (Drucksache 18/18574)

Jagdscheinverlängerungen in der Stadt Gelsenkirchen – Bearbeitungsdauer und Ursachen von Verzögerungen

Die Verlängerung von Jagdscheinen erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch die Unteren Jagdbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Rechtsgrundlage für die Erteilung und Verlängerung eines Jagdscheins sind die §§ 15 ff. Bundesjagdgesetz (BJagdG). Voraussetzung ist insbesondere die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung im Sinne des § 17 BJagdG sowie der Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung. Darüber hinaus sind regelmäßig die Anforderungen an die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung gemäß §§ 5 und 6 Waffengesetz (WaffG) zu prüfen. Der Jagdschein vermittelt waffenrechtliche Privilegierungen, insbesondere hinsichtlich des Erwerbs und Besitzes von Jagdlangwaffen und entsprechender Munition im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Aus der Praxis wird über Verzögerungen bei der Bearbeitung von Jagdscheinverlängerungen berichtet. Als Ursache wird insbesondere ein erhöhter Prüf- und Abstimmungsaufwand im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung genannt. Dieser steht im Zusammenhang mit bundesgesetzlichen Änderungen, insbesondere mit dem seit Oktober 2024 geltenden Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems, durch das auch Änderungen im Waffenrecht erfolgt sind.

Die erweiterten Prüfanforderungen führen dazu, dass zusätzliche Erkenntnisse verschiedener Sicherheitsbehörden eingeholt werden müssen. Medienberichten zufolge hat sich der Umfang der dafür erforderlichen Behördenabfragen deutlich erhöht, was zu verlängerten Bearbeitungszeiten geführt hat. Zugleich wird über praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung der erweiterten Prüfanforderungen berichtet, insbesondere im Hinblick auf organisatorische Abläufe und verfügbare Personalressourcen.

Das Jagdjahr beginnt in Nordrhein-Westfalen traditionell am 1. April und endet am 31. März des Folgejahres. Die vom Kalenderjahr abweichende Festlegung orientiert sich an den biologischen Entwicklungszyklen der Wildtiere. Da Jagdscheine regelmäßig mit Ablauf des 31. März ihre Gültigkeit verlieren, können verspätete Verlängerungen praktische und rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere im Hinblick auf die Jagdausübung, bestehende Jagdpachtverhältnisse sowie den fortbestehenden Besitz jagdlich zugelassener Waffen und Munition.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Anträge auf Verlängerung eines Jagdscheins wurden in der Stadt Gelsenkirchen in den Jagdjahren 2023 bis 2026 gestellt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  2. Wie lange dauerte die jeweilige Bearbeitung von Anträgen auf Verlängerung eines Jagdscheins in der Stadt Gelsenkirchen in den Jagdjahren 2023 bis 2026 durchschnittlich? (Bitte jahresscharf die Bearbeitungsdauer der jeweiligen Anträge auf Jagdscheinverlängerung angeben.)
  3. Welche Ursachen für Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Verlängerung eines Jagdscheins in der Stadt Gelsenkirchen sind der Landesregierung bekannt?
  4. In wie vielen Fällen wurde in der Stadt Gelsenkirchen in den Jagdjahren 2023 bis 2026 ein Antrag auf Verlängerung eines Jagdscheins abgelehnt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln und Ablehnungsgründe benennen.)
  5. In wie vielen Fällen wurde in der Stadt Gelsenkirchen in den Jagdjahren 2023 bis 2026 ein Jagdschein nicht vor Ablauf der vorherigen Geltungsdauer verlängert, obwohl der Antrag auf Verlängerung vor dem 1. April des jeweiligen Jahres gestellt wurde? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)

Thomas Röckemann
Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7532 (Drucksache 18/18540)

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