Die AfD-Fraktion erreichen seit einigen Wochen etliche Hinweise auf Schulen, an denen Lehrkräften zur Teilnahme an Demonstrationen und Versammlungen aufrufen oder zumindest geschickt darauf hindeuten. Auch schon bei der „Fridays for Future“-Bewegung wurden ähnliche Vorfälle gemeldet, es kam vielerorts sogar zu Unterrichtsausfällen im Zuge von Schulstreikts und Freitagsdemos. Da das Schulschwänzen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wurde einige Male bereits von Beurlaubungen von Schülern berichtet.
Hinsichtlich des Überwältigungsverbotes im Kontext des Beutelsbacher Konsens stellt sich die Frage, inwiefern Schüler durch die Aufforderung, vermeintlich neutralen Demonstrationen beizuwohnen, nicht tatsächlich in eine konkrete politische Richtung gelenkt werden, da sich das teilnehmende Klientel solcher Versammlungen oft aus sehr eindeutigen politischen Gruppen und Parteien zusammensetzt, die vor Ort und gegenüber der Presse für sich werben. Auch der indirekte Druck, der bereits durch die reine Empfehlung, sich für Demokratie einzusetzen und eine solche Demo zu besuchen, seitens einer Autoritätsperson, etwa eines Schulrektors oder Klassenlehrers ausgeübt wird, befindet sich nach Auffassung der AfD-Fraktion in einer rechtlichen und moralischen Grauzone.
Nicht selten wird die AfD im schulischen Kontext von Veranstaltungen wie etwa Podiumsdiskussionen aus- bzw. gar nicht erst eingeladen, in Schulwahl-Spielen nicht gelistet oder in der anschließenden Auszählung einfach gestrichen. Massive Kritik schlägt dann denen entgegen, die sich doch für eine demokratische Beteiligung der AfD einsetzen.
Um einen fairen pluralistischen Diskurs zu ermöglichen sowie Chancengleichheit und demokratisches Denken zu fördern, müssen Lehrkräfte für das Thema sensibilisiert werden. Jüngst verschickte das Bildungsministerium eine Schulmail, um über die rechtlichen Verhältnisse bei der Behandlung des Themas der Demonstrationen zu informieren. Deshalb ist eine Aufklärung der Sachlage und eine Beleuchtung der bisher angewandten Verfahrensweisen fundamental.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung den Aufruf oder die Hinweisgabe zur Teilnahme an Demonstrationen durch Lehrkräfte gegenüber Schülern seit dem 01.01.2024?
- Kam es aufgrund von Demonstrationsteilnahmen zu Konsequenzen für Lehrer bzw. Schüler? (Bitte aufschlüsseln nach Unterrichtsausfällen, Beurlaubungen oder Freistellungen)
- Liegen der Landesregierung Meldungen über Verstöße gegen das Überwältigungsverbot in Bildungseinrichtungen seit dem 01.01.2024 vor?
- In wie vielen Fällen ergriff die Landesregierung Maßnahmen gegen Lehrkräfte, die widerrechtlich zur Teilnahme an Demonstrationen oder anderen politischen Versammlungen aufgerufen haben? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Vorfalls, Teilnahmeaufruf und folgenden Maßnahmen)
- Differenziert die Landesregierung Demonstrationen und andere politische Versammlungen bzw. kategorisiert diese in unterstützenswerte und abzulehnende Fälle?
Dr. Christian Blex
Kleine Anfrage 3321 (Drucksache 18/8029)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/8562)