Massiver Anstieg von Einbrüchen, Vandalismus und sonstigen Straftaten an Schulen in Nordrhein-Westfalen – vollständige Aufklärung über Ausmaß, Täterstrukturen und Schutzmaßnahmen der Landesregierung

Schulen müssen sichere Orte sein, an denen Kinder und Jugendliche ungestört lernen können. In Nordrhein-Westfalen weisen jedoch aktuelle polizeiliche Statistiken und zahlreiche Medienberichte darauf hin, dass Schulgebäude zunehmend Ziel von Einbrüchen, Sachbeschädigungen und anderen Straftaten werden. Diese Entwicklung führt zu erheblichen finanziellen Schäden, erhöhtem organisatorischem Aufwand für Kommunen sowie einer spürbaren Verunsicherung von Schülern, Eltern und Lehrern.

Die Landesregierung bestätigte in der Antwort auf die Kleine Anfrage 18/5989, dass im Jahr 2022 insgesamt 24.513 Straftaten mit der Tatörtlichkeit „Schule“ registriert wurden. Verschiedene Medienberichte, die sich auf polizeiliche Auskünfte stützen, sprechen darüber hinaus für 2023 von einem weiteren Anstieg der polizeilich bekannten Delikte an Schulen. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 28. August 2024 stieg insbesondere die Zahl der Einbrüche in Schulen deutlich an – laut Landeskriminalamt NRW auf landesweit 851 Fälle im Jahr 2023, nach 756 Einbrüchen im Jahr 2022 (Süddeutsche Zeitung „Mehr Einbrüche in Schulen in NRW“, 28.08.2024). Die Schadenssumme dieser Einbruchsdelikte beziffert der Bericht auf über 1,2 Millionen Euro für das Jahr 2023; im Jahr 2019 lagen die Schäden noch bei rund 725.000 Euro (ebd.). Diese Angaben unterstreichen eine deutliche strukturelle Gefährdung schulischer Infrastruktur.

Besonders deutlich zeigt sich die Dringlichkeit bei einem Ereignis in Bonn vor kurzer Zeit: Am 23. November 2025 kam es im Schulzentrum Hardtberg zu einem schweren Vorfall. Laut einer Pressemeldung der Feuerwehr Bonn und Medienberichten drangen Täter in das Gebäude ein und lösten anschließend einen Brand aus, der zu erheblichen Rauch- und Rußschäden führte. Teile der Schule mussten gesperrt werden, der Unterricht fiel am Folgetag aus (WDR: Schule in Bonn Hardtberg nach Brand über Wochen teils geschlossen.) Die Stadt Bonn prüft nun den Einsatz eines Sicherheitsdienstes und zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen, etwa eine Einbruchmeldeanlage (Radio Bonn/Rhein-Sieg, 26.11.2025). Dieser Fall verdeutlicht die wachsende Verwundbarkeit schulischer Infrastruktur in NRW.

Trotz dieser Entwicklungen existiert bis heute kein regelmäßiges, öffentlich zugängliches Lagebild der Landesregierung zur Schulkriminalität, das Deliktsarten, Tätergruppen, regionale Schwerpunkte und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen systematisch abbildet. Die verfügbare Datenlage ergibt sich überwiegend aus Einzelanfragen oder verstreuten kommunalen Rückmeldungen. Aus Sicht der Opposition ist dieses Informationsdefizit angesichts der sicherheitsrelevanten Bedeutung von Schulen nicht akzeptabel.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten mit der Tatörtlichkeit „Schule“ wurden in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils registriert? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Deliktsgruppen: Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Sachbeschädigung/Vandalismus, Körperverletzung, Raub, Bedrohung, Brandstiftung sowie weitere relevante Delikte.)
  2. Welche Schadenssummen sind durch Einbrüche, Vandalismus und sonstige Sachbeschädigungen an Schulen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 entstanden? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach kreisfreien Städten und Kreisen; für 2024 den aktuellen Stand angeben.)
  3. Wie viele tatverdächtige Personen wurden in den Jahren 2023 und 2024 im Zusammenhang mit Straftaten an Schulen den folgenden Altersgruppen zugeordnet: unter 14 Jahre; 14 bis unter 18 Jahre; 18 bis unter 21 Jahre; 21 Jahre und älter? (Bitte jeweils gesondert ausweisen, wie viele Erst- bzw. Mehrfachbelastete darunter waren.)
  4. Welche konkreten Maßnahmen baulicher, technischer oder präventiver Art hat die Landesregierung seit 2022 ergriffen, gefördert oder neu aufgelegt, um die Sicherheit von Schulgebäuden und Schulgeländen zu erhöhen? (Bitte tabellarisch auflisten mit Maßnahme, zuständiger Behörde/Stelle, Zeitraum, Anzahl betroffener Schulen und bereitgestellten Landesmitteln.)
  5. Beabsichtigt die Landesregierung künftig ein regelmäßiges, öffentlich zugängliches Berichtsformat zur Entwicklung der Schulkriminalität in Nordrhein-Westfalen einzuführen? (Bitte angeben, ab wann und in welcher Form; falls nicht beabsichtigt, bitte Begründung.)

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 6959 (Drucksache 18/17288)

Religiös motivierte Übergriffe gegenüber nicht muslimischen Schülern an weiterführenden Schulen in NRW

Die Meldungen zu religiös motivierten Übergriffen gegenüber nicht muslimischen Mitschülern in den Medien häufen sich. Radikal-islamische Schüler mobben Mitschüler als „Nichtgläubige“. Schülerinnen berichten, dass sie sich nicht mehr trauten, ihr Pausenbrot in der Schule zu essen, weil sie mit einem herabwürdigenden Tiervergleich beschimpft wurden. Das berichtet jüngst die „Hamburger Morgenpost“. Ein jüdischer Leser erzählt, seine Tochter sei in der Grundschule von einer muslimischen Schülerin und deren Mutter mit einem Ungeziefer-Vergleich beschimpft worden.

Auch in NRW kommt es seit Jahren zu Übergriffen muslimischer Schüler auf nicht muslimische Mitschüler, wie die folgenden Schlagzeilen belegen:

Dieser kleine Ausschnitt verdeutlicht die Brisanz des Themas religiös motivierter Übergriffe an Nordrhein-Westfalens Schulen.

Der Anteil von Schülern muslimischen Glaubens an Schulen in NRW betrug im Schuljahr 2024/2025 im Durchschnitt bereits 20,3 Prozent, davon an Hauptschulen 35,9 Prozent, an Realschulen und Gesamtschulen 26,9 bzw. 25,1 Prozent.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Fälle von religiös motivierten Übergriffen gegenüber nicht muslimischen Schülern wurden seit Beginn der Legislaturperiode registriert/gemeldet? Bitte für jedes Jahr einzeln angeben.
  2. Welche Herkunftsländer sind am stärksten vertreten? Bitte in absoluten Zahlen und prozentual ausweisen.
  3. Welche Hilfe erfahren Schüler, die Opfer von religiös motivierten Übergriffen muslimischer Mitschüler geworden sind?
  4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um religiös motivierte Übergriffe gegenüber nicht muslimischen Schülern entgegenzuwirken?

Christian Blex


Kleine Anfrage 7047 (Drucksache 18/17580)

Wie gefährlich sind Photovoltaikanlagen auf Schuldächern?

Am Dienstag, den 13.05.2025 geriet nach ersten Pressemeldungen die Photovoltaikanlage eines Daches des Erkrather Schulzentrums in der Rankestraße, bestehend aus Haupt-, Realschule und Gymnasium, in Brand. Das sich ausbreitende Feuer konnte nicht rechtzeitig gelöscht werden, was zum Totalverlust der Realschule und des Gymnasiums führte.

Bereits vor zwei Jahren kam es zu einem Brand auf dem Schuldach des Gebäudekomplexes. Ein Teil der Photovoltaikanlage soll schon damals verantwortlich gewesen sein. Ob und wie diese Photovoltaikanlage für die aktuellen Fall ursächlich ist, wird derzeit geprüft. 

Die rund 1.000 betroffenen Schüler der Realschule und des Gymnasiums sollen nun an anderen Schulen unterkommen. Besonders hinsichtlich der Abiturprüfungen ergeben sich hier wahrscheinlich große Schwierigkeiten. Ab dem 26. Mai soll der Unterricht, welcher derzeit digital abgehalten wird, wieder in Ersatzräumen in Düsseldorf-Benrath starten. Die Busfahrzeiten von Erkrath in das ca. 10 Kilometer entfernte Düsseldorf-Benrath könnten zu erheblichen Problemen für die pendelnden Schüler führen.

Aufgrund der häufig großen Dachflächen von Schulgebäuden scheint sich eine Nutzung durch PV-Anlagen anzubieten. Jedoch lassen derartige katastrophale Brände Zweifel an der Sicherheit solcher Installationen aufkommen.

Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:

  1. Auf wie vielen Schuldächern Nordrhein-Westfalens sind Photovoltaikanlagen installiert? (Bitte Namen der Schulen auflisten)
  2. An welchen Schulen wurden in den letzten 5 Jahren Brände im Zusammenhang mit dort installierten Photovoltaikanlagen verzeichnet? (Bitte Namen der Schulen auflisten)
  3. Wie hoch waren die Schadenssummen der bisherigen Brände? 
  4. Was waren die konkreten Brandursachen, sofern ermittelt, der bisherigen Brände?
  5. Welche Sicherheitskonzepte bzw. -standards werden angewendet, um derartige Brände zu verhindern?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7010 (Drucksache 18/17471)

Gewaltexzess durch Dortmunder Schüler – welche schulischen Konsequenzen wird es geben?

In der Nacht zu Samstag, den 29.11., stürmten zwei mit Reizgas, einer Pistole und Machete bewaffnete 13-Jährige in einen Kiosk in Dortmund, um ihn zu überfallen. Dem Inhaber schlugen die Kriminellen einen Daumen ab und durchtrennten weitere Finger fast vollständig. Auch an Kopf und Brust soll der Kioskverkäufer schwere Verletzungen davongetragen haben, weshalb er notoperiert werden musste. Die beiden Angreifer, ein Syrer und ein Bulgare, flüchteten vom Tatort in ein leerstehendes Wohnhaus, in dem sie die Polizei kurze Zeit später ergreifen konnte.

Im schulpolitischen Kontext stellt sich nun die Frage nach der Beschulbarkeit der beiden minderjährigen und damit strafunmündigen Tatverdächtigen, die offensichtlich eine Gefahr für die Allgemeinheit und ihre Mitschüler darstellen. Sogar eine Mordkommission ermittelt aufgrund der Schwere des Gewaltaktes. Dem Jugendamt soll einer der Gewalttäter bereits im Vorfeld als gefährlich bekannt gewesen sein.

Strafrechtliche Konsequenzen drohen den beiden wahrscheinlich aufgrund ihres Alters nicht. Dennoch müssen gewaltbereite Personen mit derartig erheblicher krimineller Energie disziplinarische Konsequenzen erhalten, um den Bildungsweg und den Schulalltag anderer nicht länger zu gefährden.

Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:

  1. In welchen Bildungseinrichtungen wurden bzw. werden die beiden Tatverdächtigen beschult?
  2. Sind die beiden Tatverdächtigen bereits an ihren Schulen gewalttätig, destruktiv oder anderweitig negativ aufgefallen? (Bitte sämtliche bekannte Vorfälle auflisten.)
  3. Welche disziplinarischen Maßnahmen wurden im Vorfeld bereits gegen die beiden Tatverdächtigen ergriffen? (Bitte sämtliche Maßnahmen und Schulen an denen sie ergriffen wurden, auflisten.)
  4. Welche disziplinarischen und sonstige Maßnahmen werden nun zum Schutz der Mitschüler und Lehrer ergriffen?
  5. Welche Form der Beschulung ist vorgesehen, sollten die beiden Tatverdächtigen weiterhin eine Gefahr für ihr Umfeld darstellen?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 6968 (Drucksache 18/17297)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/17714)

Sexualkundeseminar an einer Gesamtschule in Borgholzhausen

Dank der Zusendung eines Elternbriefs geriet eine seminarartige Veranstaltung vom 2. bis 4. Dezember 2025 über Sexualkunde an einer Gesamtschule in Borgholzhausen in die Öffentlichkeit.

Dort hat das Landesnetzwerk SCHLAU mit seiner Ortsgruppe SCHLAU Bielefeld eine Veranstaltung organisiert. Auf ihrer Webseite gibt die Bielefelder Gruppe an, sich in Trägerschaft der Falken zu befinden. Teile der Falken fallen regelmäßig durch ihre Teilnahme an linken bis extrem linken Demonstrationen auf und verorten sich selbst im sozialistischen Spektrum, wobei ihre selbsterklärte Aufgabe die „demokratische Erziehung junger Menschen“ ist. Etliche kritische Berichte über fragwürdige Praktiken der Falken, wie etwa das Zeigen von pornografischem Material in einem Jugendlager sowie sexuelle Gewalt durch eine Männergruppe in Jena, welche sich anschließend auflöste, zeichnen ein fragwürdiges Bild.

Das „Antidiskriminierungsseminar“, an dem laut Schüler- und Elternangaben keine Lehrer überwachend beteiligt gewesen sein sollen, zielte auf sexualpädagogische Erziehung sowie Aufklärung über Trans- und Homosexualität ab. Eltern berichteten jedoch, dass das Seminar eher als Aufdrängen von Meinung wahrgenommen wurde und einige Schüler daran gehindert wurden, kritische Fragen zu stellen. „Falsche Antworten“ durch Schüler sollen demnach mit einem Ausschluss von der Veranstaltung bestraft worden sein. Beispielsweise soll die Aussage, dass es zwei Geschlechter gebe, bereits als Ausschlusskriterium gegolten haben.

Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Veranstaltungen von SCHLAU dieser Art haben im Jahr 2025 an nordrhein-westfälischen Schulen stattgefunden? (Bitte nach Ort und Zeitpunkt aufschlüsseln.)
  2. Wie bewertet die Landesregierung die dort verwendeten Lernmaterialien, Inhalte, pädagogischen Methoden und die erklärten Lernziele?
  3. Wie bewertet die Landesregierung den Ausschluss von Schülern nach dem Stellen von Fragen, die vom Veranstalter als unliebsam betrachtet werden?
  4. Sind der Landesregierung Beschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden, Disziplinarmaßnahmen oder sonstige Rückmeldungen zu den Veranstaltungen bekannt?
  5. Welche Fördermittel erhält SCHLAU in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 und 2026?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 6969 (Drucksache 18/17298)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/17837)

VERA 2025: Wo steht NRW nach zehn Jahren Bildungspolitik?

Die Vergleichsarbeiten VERA 3 und VERA 8 sind seit vielen Jahren ein zentraler Bestandteil der schulischen Qualitätsentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Durch die landesweit einheitliche Durchführung und die Anbindung an die KMK-Bildungsstandards liefern sie eine verlässliche Datengrundlage über den Kompetenzstand der Schülerinnen und Schüler in wichtigen fachlichen Bereichen wie Lesen, Orthografie, Mathematik und englischer Sprachkompetenz.

Die Auswertung der Ergebnisse ermöglicht es Schulen, gezielte Fördermaßnahmen zu entwickeln und die Unterrichtsqualität systematisch weiterzuentwickeln. Zugleich dienen die Daten der Bildungsverwaltung und der Politik als Indikatoren zur Bewertung der Wirksamkeit bildungspolitischer Maßnahmen.

Angesichts der Bedeutung dieser Vergleichsarbeiten für die Weiterentwicklung des Bildungssystems ist es notwendig, Transparenz über die aktuellen Ergebnisse, die Entwicklung im Zeitverlauf sowie über Unterschiede zwischen Schulformen herzustellen. Nur durch eine kontinuierliche und nachvollziehbare Berichterstattung kann eine evidenzbasierte Bildungspolitik gewährleistet werden.

Anders als beispielsweise in Baden-Württemberg wurden die erhobenen Daten für NRW bislang nicht veröffentlicht.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie haben die Schüler in NRW bei VERA 3 im Schuljahr 2024/2025 abgeschnitten? (Bitte um prozentuale Verteilung der Schüler auf die fünf Kompetenzstufen in allen geprüften Fächern und Kompetenzbereichen)
  2. Wie haben die Schüler in NRW bei VERA 8 im Schuljahr 2024/2025 abgeschnitten? (Bitte um prozentuale Verteilung der Schüler auf die fünf Kompetenzstufen in allen geprüften Fächern und Kompetenzbereichen)
  3. Wie verteilen sich die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler bei VERA 8 im Schuljahr 2024/2025 prozentual auf die Kompetenzstufen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulformen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule)?
  4. Wie haben sich die Ergebnisse in NRW bei VERA 8 seit 2015 verändert? (Bitte um prozentuale Verteilung der Schüler auf die fünf Kompetenzstufen in allen geprüften Fächern und Kompetenzbereichen für die Schuljahre 2015/2016–2023/2024)
  5. Wie haben sich die Ergebnisse in NRW bei VERA 8 seit 2015 verändert? (Bitte um prozentuale Verteilung der Schüler auf die fünf Kompetenzstufen in allen geprüften Fächern und Kompetenzbereichen für die Schuljahre 2015/2016–2023/2024)

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 6923 (Drucksache 18/17252)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/17640)

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