Einflussnahme und Mobilisierung durch Lehrkräfte, Schülervertretungen und Schulenzulasten der Alternative für Deutschland in NRW

22. April 2024

Dr. Christian Blex » Landtag » 18. Wahlperiode » Kleine Anfragen » Einflussnahme und Mobilisierung durch Lehrkräfte, Schülervertretungen und Schulenzulasten der Alternative für Deutschland in NRW

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Einflussnahme und Mobilisierung durch Lehrkräfte, Schülervertretungen und Schulenzulasten der Alternative für Deutschland in NRW

22. April 2024

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung um das sogenannte „Potsdamer Treffen“, die inzwischen durch größtenteils zurückgenommen werden musste, kam und kommt es landesweit zur Demonstrationen und Aktionen – überwiegend aus dem linken bis linksextremen Milieu – gegen die Alternative für Deutschland.

Die Anfragesteller wurden von zahlreichen Schülern auf Verstöße gegen das Neutralitätsgebot durch Lehrkräfte, Schülervertretungen und Schulleitungen aufmerksam gemacht. Beispielhaft ist das Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium in Ratingen.

Auf einem Instagram-Konto des Gymnasiums teilen die Verantwortlichen regelmäßig SPD-Posts sowie Aufrufe und Beiträge der Jusos. Ein Online-Account des Gymnasiums ist unter anderem Follower der so genannten Amadeu Antonio Stiftung, einem Account mit dem Namen „nein.zur.afd“ sowie 3 Accounts der SPD und der Jusos. Auffallend ist, dass die Schule keinen anderen politischen Parteien oder Organisationen folgt, wodurch sich ein differenziertes Bild ergeben würde. In mehreren geteilten Beiträgen der Schule wird außerdem gefordert, die AfD zu „stoppen“. Ein Beitrag rief gezielt zur Teilnahme an einer Demonstration „Gegen die AFD“ auf. Screenshots zu den besagten „Posts“ und „Storys“ liegen dem Steller der Anfrage vor.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung den oben genannten Sachverhalt insbesondere hinsichtlich des Neutralitätsgebots und des Beutelsbacher Konsenses?
  2. Welche Regeln gelten für den Außenauftritt von Schulen auf Sozialen Medien?
  3. An wen können sich Schüler bzw. Eltern wenden, die durch Schulleitungen und Lehrkräfte entgegen dem Beutelsbacher Konsens und anderer vergleichbarer Regelungen beeinflusst werden?
  4. Was unternimmt die Landesregierung, um Schüler vor widerrechtlicher Beeinflussung durch Lehrkräfte und Schulleitungen zur schützen?
  5. Im Zusammenhang mit der Europawahl 2024, bei der erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen dürfen, kommt es an vielen Schulen zu Diskussionsveranstaltungen mit Vertretern der politischen Parteien. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass alle Parteien (bzw. alle Parteien mit Chancen auf den Einzug in das Europäische Parlament) zu solchen Veranstaltungen eingeladen werden, wie es das OVG Münster in seinem Beschluss vom 21. April 2017 (Az.: 5 B 467/17) verlangt?

Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 3734 (Drucksache 18/9001)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/9362)

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