Starker Anstieg des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ in Nordrhein-Westfalen – welche Rolle spielen migrationsbezogene Faktoren?

Der sonderpädagogische Förderbedarf im Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ist in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Diese Entwicklung führt vielerorts zu erheblichen organisatorischen, personellen und pädagogischen Herausforderungen für Schulen und Lehrkräfte. Besonders deutlich zeigt sich der Anstieg im Primarbereich, wo die Zahl der Schüler mit diesem Förderschwerpunkt in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat.

Die steigenden Schülerzahlen führen an vielen Schulen zu Kapazitätsengpässen. Zugleich berichten Schulen von einer zunehmenden Heterogenität der Schülerschaft. Neben steigenden Anteilen von Schülern mit Autismus-Spektrum-Störungen und herausforderndem Verhalten wird aus der schulischen Praxis auch von wachsenden Anteilen von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte und erheblichen Sprachbarrieren berichtet. Die Entwicklung wirft zugleich Fragen nach der praktischen Umsetzbarkeit der derzeitigen Inklusionspolitik sowie nach der Leistungsfähigkeit bestehender Förderstrukturen auf.

Laut der Studie „Schülerinnen und Schüler im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung in NRW. Aktuelle Befunde zu Veränderungen und Herausforderungen der schulischen Praxis“ besuchten im Schuljahr 2023 bereits 27.585 Schüler Schulen mit diesem Förderschwerpunkt. Dies entspricht einer Quote von 1,104 % aller Schüler in Nordrhein-Westfalen. Besonders auffällig ist der Anstieg im Primarbereich: Dort nahm die Zahl der Schüler im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ um 86 % zu. In den vergangenen fünf Jahren berichten über 90 % der Förderschulen von steigenden Schülerzahlen, teilweise mit Zuwächsen von über 50 % pro Schule.

Die Studie weist zudem auf eine zunehmende Heterogenität der Schülerschaft hin. Neben steigenden Anteilen von Schülern mit Autismus-Spektrum-Störungen und herausforderndem Verhalten wird auch ein wachsender Anteil von Schülern mit Zuwanderungsgeschichte und erheblichen Sprachbarrieren beschrieben. Fast alle befragten Förderschulen berichten von personellen Belastungen, Kapazitätsengpässen sowie erheblichen pädagogischen Herausforderungen.

Auch aktuelle Rückmeldungen aus der schulischen Praxis weisen auf eine sehr angespannte Personalsituation hin. So fehlen an Förderschulen in Nordrhein-Westfalen – insbesondere im Schwerpunkt Geistige Entwicklung – Fachkräfte, nach Angaben der GEW Nordrhein-Westfalen rund 1.100 Sonderpädagogen sowie etwa 250 Fachlehrkräfte. Dies führt teilweise zu Einschränkungen im Ganztagsbetrieb und zu erheblichen Belastungen für das vorhandene Personal.

Für eine sachgerechte bildungspolitische Steuerung sowie eine realistische Personal- und Kapazitätsplanung ist eine belastbare Datengrundlage unerlässlich. Ohne differenzierte amtliche Daten zu Migrationshintergrund, Staatsangehörigkeit, aufenthaltsrechtlichem Status sowie zu den wichtigsten Herkunftsländern der betroffenen Schüler bleiben eine fundierte Ursachenanalyse, eine gezielte Sprach- und Integrationsförderung sowie eine bedarfsgerechte Personalausstattung deutlich erschwert.

Aus Sicht der AfD-Fraktion ist es von hoher bildungspolitischer Relevanz, den möglichen Zusammenhang zwischen Migration und dem Anstieg des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ systematisch zu untersuchen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Schuljahren (2019/20 bis 2024/25) entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Primar- und Sekundarstufe sowie den fünf Regierungsbezirken.)
  2. Wie hoch ist der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund unter den Betroffenen im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“? (Bitte nach Schulstufe, Regierungsbezirk und Schuljahr (2019/20 bis 2024/25) aufschlüsseln.)
  3. Wie hoch ist der Anteil der Schüler ohne deutsche Staatsangehörigkeit unter den Betroffenen im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“? (Bitte nach Schulstufe, Regierungsbezirk und Schuljahr (2019/20 bis 2024/25) aufschlüsseln.)
  4. Wie verteilt sich der aufenthaltsrechtliche Status der betroffenen Schüler ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“? (Z. B. EU-Bürger, Asylberechtigte, international Schutzberechtigte, Geduldete)
  5. Welche zehn Herkunftsländer sind bei Schülern mit Migrationshintergrund im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ am häufigsten vertreten? (Bitte die jeweiligen Anteile für die Schuljahre 2019/20 bis 2024/25 angeben.)

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7353 (Drucksache 18/18199)

Anstieg des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Schwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ in Nordrhein-Westfalen – Entwicklung, Struktur der Schülerschaft und migrationsbezogene Faktoren

Der sonderpädagogische Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ (ESE) stellt Schulen in Nordrhein-Westfalen seit mehreren Jahren vor zunehmende pädagogische und organisatorische Herausforderungen. Der Förderschwerpunkt umfasst insbesondere Schüler mit erheblichen Schwierigkeiten bei der emotionalen Regulation, der Impulskontrolle sowie im sozialen Verhalten, die zu massiven Unterrichtsstörungen, Konflikten oder Anpassungsschwierigkeiten im schulischen Alltag führen können.

Nach den amtlichen Daten des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Schulstatistik von IT.NRW gehört der Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ zu den bedeutenden Bereichen der sonderpädagogischen Förderung im Land. Bundesweit weist der Bericht „Bildung in Deutschland“ der Autor:innengruppe Bildungsberichterstattung auf einen deutlichen Anstieg von Förderbedarfen im Bereich emotionaler und sozialer Entwicklung hin. Entsprechende Entwicklungen werden auch in den Statistiken der Kultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen Förderung dokumentiert.

Gleichzeitig berichten Schulen, Schulaufsichten und Lehrerverbände von zunehmenden Belastungen im Schulalltag durch Verhaltensauffälligkeiten, soziale Konflikte sowie emotionale Problemlagen. Diese Entwicklungen werden insbesondere vor dem Hintergrund der Inklusionspolitik diskutiert, da ein wachsender Anteil der betroffenen Schüler an allgemeinen Schulen unterrichtet wird.

Für eine sachgerechte bildungspolitische Bewertung dieser Entwicklungen sowie eine realistische Planung von Förderstrukturen und Personalressourcen ist eine differenzierte Datenlage unerlässlich. Insbesondere belastbare Daten zu Förderzahlen, der Zusammensetzung der betroffenen Schülerschaft, migrationsbezogenen Faktoren und Sprachförderbedarf sind von hoher bildungspolitischer Relevanz.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ in Nordrhein-Westfalen in den Schuljahren 2015/16 bis 2024/25 entwickelt? (Bitte nach Schuljahr, Schulstufe, Schulform und den fünf Regierungsbezirken aufschlüsseln sowie die Förderquote (Anteil der betroffenen Schüler an der Gesamtschülerschaft) angeben.)
  2. Wie verteilen sich Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ auf Förderschulen und inklusive Beschulung an allgemeinen Schulen? (Bitte für die Schuljahre 2015/16 bis 2024/25 nach Schulform, Schulstufe und Regierungsbezirk aufschlüsseln.)
  3. Wie hoch ist der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund bzw. ohne deutsche Staatsangehörigkeit unter den Betroffenen im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“? (Bitte beides für die Schuljahre 2015/2016 bis 2024/2025 nach Schulstufe und Regierungsbezirk aufschlüsseln und getrennt nach EU-/Nicht-EU-Bürgern bzw. aufenthaltsrechtlichem Status (Asylberechtigte, international Schutzberechtigte, Geduldete) angeben. )
  4. Welche zehn Herkunftsländer sind bei Schülern mit Migrationshintergrund im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ am häufigsten vertreten? (Bitte die jeweiligen Anteile für die Schuljahre 2015/16 bis 2024/25 angeben und aufschlüsseln nach Schulstufe und Regierungsbezirk.)
  5. Wie hat sich in Nordrhein-Westfalen im selben Zeitraum die Zahl der sonderpädagogischen Lehrkräfte für den Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ entwickelt? (Bitte das Verhältnis von Schülern mit Förderbedarf zu sonderpädagogischen Lehrkräften für die Schuljahre 2015/16 bis 2024/25 angeben und dabei unterscheiden zwischen Förderschulen und inklusiver Beschulung an allgemeinen Schulen.)

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7352 (Drucksache 18/18198)

Ramadan an Schulen in Nordrhein-Westfalen – Wahrung staatlicher Neutralität, Schutz des Kindeswohls und Verhinderung religiös geprägter Parallelstrukturen

Mit Beginn des islamischen Fastenmonats Ramadan verzichten gläubige Muslime tagsüber auf Nahrung und Flüssigkeit. Nach islamischer Lehre sind Kinder vor Erreichen der Religionsmündigkeit nicht zum Fasten verpflichtet. Dennoch mehren sich Berichte aus europäischen Großstädten, wonach zunehmend auch Grundschüler ganztägig fasten. Lehrkräfte berichten dort von Konzentrationsstörungen, körperlicher Schwäche, Kreislaufproblemen sowie von sozialem Druck unter Schülern, sich dem Fasten anzuschließen.

Sollte sich eine solche Entwicklung auch in Nordrhein-Westfalen abzeichnen, würde dies zentrale Grundprinzipien unseres Gemeinwesens berühren: den staatlichen Erziehungsauftrag, das Neutralitätsgebot des Staates sowie den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Minderjährigen.

Schulen sind Orte der Wissensvermittlung und der Werteordnung des Grundgesetzes. Sie dürfen weder religiösen Praktiken untergeordnet noch durch gruppendynamische Prozesse faktisch in religiös geprägte Sozialräume transformiert werden. Wenn religiöse Gebote oder soziale Erwartungen innerhalb von Schülergruppen dazu führen, dass Kinder selbst im Grundschulalter fasten, gesundheitliche Einschränkungen in Kauf nehmen oder sich einem Anpassungsdruck ausgesetzt sehen, stellt sich die Frage, ob der Staat seiner Schutzpflicht in ausreichendem Maße nachkommt.

Besonders problematisch wäre eine Entwicklung, bei der sich an einzelnen Schulstandorten religiös motivierte Verhaltensnormen faktisch durchsetzen und dadurch Schüler, die nicht teilnehmen, unter Rechtfertigungsdruck geraten. Der schulische Raum ist weltanschaulich neutral. Er darf nicht durch informelle religiöse Normsetzungen geprägt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Berichte von Schulen bzw. Eltern aus den letzten fünf Schuljahren liegen der Landesregierung vor, aus denen hervorgeht, dass Schüler in Nordrhein-Westfalen – insbesondere im Grundschulalter – während des Ramadans ganztägig fasten? (Bitte die Informationen nach Schulform, Regierungsbezirk und Schuljahr aufschlüsseln.)
  2. Welche Berichte von Schulen bzw. Eltern sind der Landesregierung in den letzten fünf Schuljahren bekannt geworden, in denen das Fasten minderjähriger Schüler während des Ramadans zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat? (Bitte die Art, Anzahl und Entwicklung dieser Fälle nach Schulform, Regierungsbezirk und Schuljahr aufschlüsseln.)
  3. Welche Berichte von Schulen bzw. Eltern sind der Landesregierung in den letzten fünf Schuljahren bekannt geworden, in denen das Fasten minderjähriger Schüler während des Ramadans zu Einschränkungen schulischer Aktivitäten geführt hat, beispielsweise im Sportunterricht? (Bitte die Informationen nach Schulform, Regierungsbezirk und Schuljahr aufschlüsseln.)
  4. Welche Meldungen von Schulen bzw. Eltern sind der Landesregierung in den letzten fünf Schuljahren bekannt geworden, aus denen hervorgeht, dass Schüler aufgrund religiös geprägter Gruppendynamiken unter sozialem Druck standen, sich dem Fasten anzuschließen respektive bestimmte religiöse Verhaltensweisen zu übernehmen? (Bitte die Informationen nach Schulform, Regierungsbezirk und Schuljahr aufschlüsseln.)
  5. Welche konkreten Maßnahmen der Schulaufsicht bestehen in Nordrhein-Westfalen, um das Neutralitätsgebot an öffentlichen Schulen zu gewährleisten? (Bitte für die letzten fünf Schuljahre angeben, in welchen Fällen Prüfungen durchgeführt wurden, aus welchen Gründen und mit welchem Ergebnis.)

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7312 (Drucksache 18/18036)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/18769)

Neugründung von Förderschulen in Nordrhein-Westfalen

Jüngsten Presseberichten zufolge sollen in Nordrhein-Westfalen künftig weitere Förderschulen eingerichtet werden. Nach vielen Jahren des Scheiterns von bedingungslosen Inklusionsprojekten erscheint diese Entwicklung begrüßenswert. Einzelne Elternvertretungen kritisieren diesen Schritt jedoch.

Dagegen begrüßen Vertreter des Förderschulsystems den Ausbau des Schulzweiges. Die weiter anwachsende Zahl von Kindern mit Förderbedarf sowie die steigende Notwendigkeit der Förderintensität zeichnen ein klares Bild.

Unter diesem Gesichtspunkt frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Förderschulen existieren derzeit in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Standort, Namen und genauer Definition der Schule aufschlüsseln.)
  2. Wie viele Neugründungen von Förderschulen sind derzeit geplant? (Bitte nach Standort und genauer Definition der Schule aufschlüsseln.)
  3. Wie viele Kommunen haben bisher Interesse an Neugründungen bekundet?
  4. Wie gedenkt die Landesregierung den Ausbau und die Neugründungen von Förderschulen zu unterstützen?
  5. Wie viele Schüler in Nordrhein-Westfalen besuchen im aktuellen Schuljahr eine Förderschule? (Bitte nach Klassenstufe, Art der Förderschule und Kommune aufschlüsseln.) 

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7293 (Drucksache 18/17977)

Tatörtlichkeit Schule – Wie viele Straftaten wurden 2025 in Nordrhein-Westfalen erfasst?

Mit Antwort der Landesregierung vom 2. Mai 2023, Drucksache 18/4214, auf unsere Kleine Anfrage vom 28. März 2023, Drucksache 18/3809, wurde uns mitgeteilt, dass für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022 insgesamt 24.513 Fälle mit der Tatörtlichkeit Schule in der PKS NRW gemeldet wurden. Im Vergleich zu 2019 entspricht dies einem Anstieg um fast 19 Prozent, so der Kölner Stadt-Anzeiger am 8. Mai 2023.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten wurden 2025 in Nordrhein-Westfalen mit der Tatörtlichkeit Schule im Vergleich zu 2024 erfasst?
  2. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die verantwortlichen Tatverdächtigen der in 1 abgefragten Straftaten jeweils?
  3. Wie viele der deutschen Tatverdächtigen verfügen über Mehrfachstaatsangehörigkeiten? (Bitte nach jeweiligem Herkunftsland auflisten.)
  4. Wie lauten jeweils die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen?
  5. Wie setzen sich die Täter-Opfer-Relationen bei den unter Frage 1 abgefragten Straftaten zusammen? (Bitte nach Opfer-/Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln.)

Markus Wagner
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7274 (Drucksache 18/17954)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/18432)

Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6968 „Gewaltexzess durch Dortmunder Schüler – welche schulischen Konsequenzen wird es geben?“ LT-Drs. 18/17714

Die Antwort auf die Kleine Anfrage 6968 ergab in einigen Punkten kein zufriedenstellendes Ergebnis. Frage 2 und 3 wurden nicht im Sinne des Fragestellers beantwortet.

Unter diesem Gesichtspunkt frage ich die Landesregierung:

  1. Sind die beiden Tatverdächtigen bereits an ihren Schulen gewalttätig bzw. anderweitig negativ aufgefallen? (Bitte sämtliche bekannte Vorfälle auflisten.)
  2. Welche disziplinarischen Maßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen wurden im Vorfeld bereits gegen die beiden Tatverdächtigen ergriffen? (Bitte sämtliche Maßnahmen sowie die Schulen, an denen sie ergriffen wurden, auflisten.)
  3. Wodurch zeichnet sich die derzeitige Beschulung des tatverdächtigen Schülers aus, der nicht am regulären Unterricht teilnehmen darf?
  4. Nimmt der Schüler in dieser „Ausnahmebeschulung“ an Klassenarbeiten respektive sonstigen Leistungserhebungen Teil?
  5. Wie wird sichergestellt, dass der andere Schüler, der sich an einer Gesamtschule beworben hat, dort keine Gefahr für Mitschüler und Lehrer darstellt?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7241 (Drucksache 18/17866)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/18326)

Dolmetscherkosten im schulischen Bereich – staatliche Fehlanreize und fehlende Integrationswirkung

Die Beherrschung der deutschen Sprache ist eine grundlegende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, schulischen Erfolg und gelingende Integration. Gerade im schulischen Umfeld kommt der aktiven Mitwirkung der Eltern eine besondere Bedeutung zu. Diese Mitwirkung setzt jedoch voraus, dass Eltern in der Lage sind, schulische Kommunikation eigenständig in deutscher Sprache zu führen.

In Nordrhein-Westfalen ist seit Jahren zu beobachten, dass ein wachsender Anteil von Eltern auch nach längerem Aufenthalt im Land nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Anstatt diese Defizite konsequent als integrationspolitisches Problem zu benennen und den Spracherwerb verbindlich einzufordern, reagiert das Land zunehmend mit der Finanzierung von Dolmetscher- und Sprachmittlungsleistungen im schulischen Bereich. Diese werden unter anderem bei Elterngesprächen eingesetzt und regelmäßig mit integrationspolitischen Zielsetzungen begründet.

Diese Praxis wirft grundlegende integrationspolitische Fragen auf. Der dauerhafte staatliche Ersatz fehlender Sprachkenntnisse birgt die Gefahr, Abhängigkeiten von staatlicher Unterstützung zu verfestigen, anstatt Integration zu fördern. Wenn schulische Kommunikation dauerhaft über Dolmetscher erfolgt, kann dies den notwendigen Anreiz zum Erlernen der deutschen Sprache schwächen und integrationshemmende Fehlanreize setzen. Eine erfolgreiche Integration erfordert jedoch Eigenleistung, Verbindlichkeit und klare Erwartungen – nicht deren staatliche Umgehung.

Hinzu kommt, dass trotz offenbar steigender Ausgaben für Dolmetscherleistungen keine transparente landesweite Übersicht über die Höhe dieser Kosten, ihre Entwicklung sowie ihre tatsächliche integrationspolitische Wirkung vorliegt. Insbesondere ist nicht erkennbar, ob der Einsatz von Dolmetschern im schulischen Kontext zu einer nachhaltigen Verbesserung der Sprachkompetenz von Eltern oder zu messbaren positiven Effekten auf den schulischen Erfolg der betroffenen Schüler führt.

Vor dem Hintergrund begrenzter Haushaltsmittel und einer verantwortungsvollen Integrationspolitik hält es die AfD-Fraktion für dringend geboten, offenzulegen, ob der fortgesetzte Einsatz von Dolmetscherleistungen im schulischen Bereich auf belastbaren Daten und Wirksamkeitsnachweisen beruht oder ob hier integrationspolitische Zielsetzungen lediglich behauptet, aber nicht belegt werden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche vollständigen und belastbaren Daten über die Höhe der Ausgaben für Dolmetscher- bzw. Sprachmittlungsleistungen im schulischen Bereich in den vergangenen fünf Haushaltsjahren liegen der Landesregierung vor? Bitte nach Haushaltsjahren und – soweit verfügbar – nach Sprachen/Regionen aufschlüsseln.
  2. Auf welcher empirisch belegten Grundlage (z. B. Längsschnittdaten zu Sprachstandsentwicklung der Eltern, Vergleichsstudien mit/ohne Dolmetscher, Korrelation mit Schülerleistungen in Vergleichsarbeiten wie VERA oder IQB) geht die Landesregierung davon aus, dass der Einsatz von Dolmetschern bei Elterngesprächen eine nachhaltige Verbesserung der Integrationsfähigkeit der betroffenen Eltern bewirkt?
  3. Welche wissenschaftlichen Verfahren (Studien, Evaluationen oder Wirkungsanalysen) zur integrationspolitischen Wirkung von Dolmetscherleistungen im schulischen Kontext wurden durch die Landesregierung seit 2015 (insbesondere im Kontext der verstärkten Zuwanderung ab 2015/16) ausgewertet?
  4. Welche belastbaren Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, dass Dolmetscherleistungen im schulischen Bereich zu messbaren Verbesserungen der sprachlichen Kompetenzen oder des schulischen Erfolgs der betroffenen Schüler führen?
  5. Sofern keine belastbaren Daten, Wirkungsnachweise oder Evaluationen vorliegen, die eine integrationsfördernde (sowie keine integrationshemmende) Wirkung belegen: Wie vereinbart sich die fortgesetzte Finanzierung mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 LHO NRW) sowie mit dem integrationspolitischen Leitbild des Landes (u. a. ‚Integration durch Leistung und Eigenverantwortung‘)?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7178 (Drucksache 18/17764)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/18132)

Warum ermöglicht das Land Tätern den Schulbesuch und nicht Opfern?

Am frühen Samstagabend, des 10. Januars 2026, ab 18:30 Uhr kam es zu mindestens 3 Überfällen im Umfeld des Platzes der Kinderrechte und dem angrenzenden Beethovenpark in Köln-Sülz. Eine Jugendbande raubte mehrere Jugendliche unter Zuhilfenahme eines Messers und direkter körperlicher Gewalt aus.

Diese Raubserie stellt wohl den vorläufigen Höhepunkt der kriminellen Aktivitäten dieser Bande dar, die seit Monaten in den Kölner Veedeln Sülz und Lindenthal ihr Unwesen treibt. Laut einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers konnte der Rädelsführer der Bande, A., am Dienstag, den 13. Januar 2026, durch eine Polizeistreife auf der Luxemburger Straße festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt werden. Danach wurde der Jugendliche seinen Erziehungsberechtigten übergeben. In seiner Wohnung wurden Beweismittel sichergestellt.

Laut diesem Medienbericht hat diese Festnahme wenig Eindruck auf den Jugendlichen gemacht. Er soll wohl eines seiner Opfer direkt danach wieder bedroht haben. A. geht wohl auf dieselbe Schule wie mindestens eins seiner Opfer. An der Schule scheint ein Klima der Angst zu herrschen. Die Eltern des vorgenannten Opfers schicken ihr Kind deshalb nicht mehr auf die Schule. A. wird dagegen nicht der Schule verwiesen. Die Schulleitung unternimmt nichts.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse (Umfang, Vornamen der Bandenmitglieder, Staatsangehörigkeit der Mitglieder, deren Herkunftsveedel, begangene Straftaten, der Bandenname, das Bandenabzeichen, Schulen der Bandenmitglieder und -Opfer, besonders betroffene Schule etc.)  hat die Landesregierung über die kriminellen Aktivitäten von A. und seiner Jugendbande?
  2. Welche Schule besucht A.?
  3. Warum schützt die Schulleitung seit Monaten nicht die Opfer von A. und seiner Jugendbande, indem sie ihn und möglicherweise weitere Mitglieder seiner Bande der Schule verweist?
  4. Hat die Landesregierung mittlerweile direkt bzw. über die Bezirksregierung die Schulleitung angewiesen, A. und die anderen Bandenmitglieder ihrer Schulen zu verweisen, um einen effektiven Opferschutz sicherzustellen? 
  5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Opfer von A. und seiner Jugendbande keine Schuldefizite erleiden, z. B. indem Privatlehrer gestellt werden, weil sie aufgrund der Bedrohung durch die Bande um Hakim A.  nicht in die Schule gehen können?

Sven W. Tritschler
Markus Wagner
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7171 (Drucksache 18/17757)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/18250)

Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6923 „VERA 2025: Wo steht NRW nach zehn Jahren Bildungspolitik?“, LT-Drs. 18/17252

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass der Anteil der Schüler, die bei VERA 8 den Regelstandard (Kompetenzstufe 3) nicht erreichen, in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Gleichzeitig betont die Landesregierung die konzeptionellen Einschränkungen der Vergleichsarbeiten und ihre primäre Funktion als Instrument schulischer Qualitätsentwicklung.

Es bleibt jedoch unklar, wie diese Ergebnisse in Nordrhein-Westfalen transparent veröffentlicht, ausgewertet und für die Bildungspolitik nutzbar gemacht werden. In anderen Bundesländern, etwa Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, werden VERA-Ergebnisse deutlich umfassender und öffentlich zugänglich veröffentlicht. Nur durch transparente Veröffentlichung, systematische Auswertung und konsequente politische Nutzung der Ergebnisse können solche Vergleichsarbeiten ihre Funktion als Steuerungsinstrument für die Bildungspolitik erfüllen. Steigende Anteile von Schülern unter dem Regelstandard machen dies dringlich.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Aus welchen Gründen werden die Ergebnisse der VERA-Vergleichsarbeiten in NRW nicht in einem vergleichbaren Umfang wie in anderen Bundesländern veröffentlicht?
  2. Welche demografischen Parameter (z. B. Migrationshintergrund, Sprachstand, Herkunftssprache, soziale Zusammensetzung der Schülerschaft) werden erfasst und ausgewertet?
  3. Welche Erkenntnisse liegen über mögliche Zusammenhänge zwischen diesen Faktoren und dem steigenden Anteil von Schüler unter dem Regelstandard vor?
  4. Welche konkreten bildungspolitischen Maßnahmen wurden bislang aufgrund der VERA-Ergebnisse ergriffen?
  5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die VERA-Ergebnisse über die schulinterne Nutzung hinaus tatsächlich in landesweite bildungspolitische Entscheidungen einfließen und nicht folgenlos bleiben?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7175 (Drucksache 18/17761)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/18052)

Pin It on Pinterest