Podiumsdiskussionen an der Ursulinenschule Köln am 03. Juni 2024 – Warum wurdekein Vertreter der Alternative für Deutschland (AfD) eingeladen?

An der Kölner Ursulinenschule fand am 3. Juni 2024 eine Podiumsdiskussion zur Europawahl statt. An dieser Diskussion nahmen Vertreter von CDU, SPD, Grünen und FDP teil. Weder die AfD, die Linke noch das Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) waren vertreten.

Einer der zuständigen Lehrer (Name liegt uns vor) erklärte gegenüber den Schülern auf Nachfrage wohl, es seien nur die „vier stärksten“ Parteien eingeladen worden. Fraglich ist in diesem Zusammenhang allerdings, wie hier „Stärke“ gemessen wurde – am Ergebnis der letzten Europa- und/oder Bundestagwahl jedenfalls nicht.

Überdies wurde im Rahmen der Europawahl 2019 noch ein Vertreter der Alternative für Deutschland (AfD) zu einer Podiumsdiskussion an dieser Schule eingeladen, obgleich das damals vorausgegangene Europawahlergebnis – auch im Vergleich zu den anderen Parteien – deutlich schwächer war.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die Nichteinladung eines Vertreters der Alternative für Deutschland (AfD) zu dieser Podiumsdiskussion?
  2. Steht dieser Vorgang nach Auffassung der Landesregierung in Einklang mit höchstrichterlicher Rechtsprechung? (u. a. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.04.2017, Az.: 5 B 467/17)
  3. In welchem Umfang geht das Land Nordrhein-Westfalen disziplinarrechtlich gegen Lehrer der Ursulinenschule aufgrund der Nichteinladung der AfD vor?
  4. An welchen Kölner Schulen haben im Rahmen des zurückliegenden Europawahlkampfs Podiumsdiskussionen stattgefunden?
  5. Wer waren die Teilnehmer dieser Podiumsdiskussionen?

Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 4031 (Drucksache 18/9779)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/10144)

Gilt das Prinzip der parteipolitischen Neutralität am Gymnasium Neue Sandkaul in Köln-Widdersdorf?

Der AfD Kreisverband Köln plant am 16. Juni 2024 seinen Kreisparteitag im Gymnasium Neue Sandkaul in Köln-Widdersdorf abzuhalten. Leider sind Veranstaltungen der AfD Köln immer mit massiven – teils gewaltsamen – Gegenprotesten verbunden, weshalb mit der Kölner Stadtverwaltung Stillschweigen vereinbart war. Anscheinend ist aber aus dem Lehrkörper etwas nach außen gedrungen und es ist mit massiven Protesten zu rechnen.

Darüber hinaus scheinen an der Schule auch die Schüler durch die Lehrer entsprechend gegen die AfD instrumentalisiert zu werden. Es sollen nämlich in der Schule „Anti-AfD“-Plakate gebastelt worden sein. Entsprechende Zeugenaussagen liegen den Anfragestellern vor. Deshalb ist davon auszugehen, dass der Lehrkörper massiv die Schüler gegen die AfD aufhetzt.

Die AfD ist eine maßgebliche politische Kraft in Köln, im Land Nordrhein-Westfalen und im gesamten Bundesgebiet.

Unserer Kenntnis nach war nur die Schulleitung über den Parteitag informiert.

Im Jahr 2023 musste der Parteitag der AfD Köln an der Gesamtschule Lindenthal aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung des Kreisparteitag durch die Schule verschoben werden.

Andere politische Parteien nutzen Schulen ebenfalls als politische Veranstaltungsorte.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie haben die Schulleitung und andere Landesbedienstete die Schüler, Eltern und Dritte über diesen Kreisparteitag informiert?
  2. Welche Aktivitäten hat es im Rahmen des Schulbetriebs zu dem anstehenden Parteitag gegeben, z. B. das Basteln von „Anti-AfD“-Plakaten?
  3. Wie beurteilt die Landesregierung das Verhalten von Schulleitung und Lehrkörper mit Blick auf die Wahrung der politischen Neutralität?
  4. Welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen sind aufgrund des Verhaltens von Landesbediensteten am Gymnasium Neue Sandkaul eingeleitet worden?
  5. Hat die Landesregierung Kenntnis von einem Netzwerk, das sich aktiv in der Abwehr von AfD-Veranstaltungen an Kölner Schulen organisiert, auch unter Beteiligung Dritter an Kölner Schulen?

Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 3987 (Drucksache 18/9632)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/10066)

Therapieansätze in dem LWL-Therapiezentrum für Forensische Psychiatrie Münsterland zwecks Behandlung von pädophilen Neigungen

Mit der Kleinen Anfrage Drs. 18/7991 vom 02.02.2024 wurden die Therapieansätze zwecks Behandlungen von pädophilen Neigungen in Nordrhein-Westfalen angefragt.

Hintergrund ist, dass in Nordrhein-Westfalen laut Polizeilicher Kriminalstatistik im Jahre 2022 insgesamt 4.133 Fälle des Missbrauchs von Kindern gemäß §§ 176–176e StGB bekannt geworden sind. Hiervon waren 686 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176c StGB. Der Missbrauch von Jugendlichen gemäß § 182 StGB betrug im gleichen Zeitraum 355 Fälle, der Missbrauch von Schutzbefohlenen gemäß § 174 StGB 120 Fälle. Aber auch der Straftatbestand der Kinderpornografie nach § 184b StGB betrug im Jahre 2022 insgesamt 11.183 Fälle, Jugendpornografie nach § 184c StGB insgesamt 1.839 Fälle.

Mit der Antwort der Landesregierung Drs. 18/8380 ergeben sich hierauf aufbauend weitere Fragen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Werden im LWL-Therapiezentrum für Forensische Psychiatrie Münsterland pädophile Straftäter behandelt?
  2. Falls ja, welche Therapieansätze werden im LWL-Therapiezentrum für Forensische Psychiatrie Münsterland zur Behandlung pädophiler Straftäter angewandt?
  3. Welche Standards legt das Land NRW für diese angewandten Therapieansätze zur Behandlung von pädophilen Straftätern fest? (Bitte die festgelegten Standards auflisten)
  4. In welchem Maße werden die angewandten Therapieansätze im LWL-Therapiezentrum für Forensische Psychiatrie Münsterland seitens des Landes NRW überprüft und kontrolliert?
  5. Wie ist die Genehmigung von Langzeiturlaub für pädophile Straftäter im LWL-Therapiezentrum für Forensische Psychiatrie Münsterland geregelt?

Prof. Dr. Daniel Zerbin
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 3957 (Drucksache 18/9591)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/9913)

Therapieansätze im LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt zwecks Behandlung von pädophilen Neigungen

Mit der Kleinen Anfrage Drs. 18/7991 vom 02.02.2024 wurden die Therapieansätze zwecks Behandlungen von pädophilen Neigungen in Nordrhein-Westfalen angefragt.

Hintergrund ist, dass in Nordrhein-Westfalen laut Polizeilicher Kriminalstatistik im Jahre 2022 insgesamt 4.133 Fälle des Missbrauchs von Kindern gemäß §§ 176–176e StGB bekannt geworden sind. Hiervon waren 686 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176c StGB. Der Missbrauch von Jugendlichen gemäß § 182 StGB betrug im gleichen Zeitraum 355 Fälle, der Missbrauch von Schutzbefohlenen gemäß § 174 StGB 120 Fälle. Aber auch der Straftatbestand der Kinderpornografie nach § 184b StGB betrug im Jahre 2022 insgesamt 11.183 Fälle, Jugendpornografie nach § 184c StGB insgesamt 1.839 Fälle.

Mit der Antwort der Landesregierung Drs. 18/8380 ergeben sich hierauf aufbauend weitere Fragen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Werden im LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt pädophile Straftäter behandelt?
  2. Falls ja, welche Therapieansätze werden im LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt zur Behandlung pädophiler Straftäter angewandt?
  3. Welche Standards legt das Land NRW für diese angewandten Therapieansätze zur Behandlung von pädophilen Straftätern fest? (Bitte die festgelegten Standards auflisten)
  4. In welchem Maße werden die im LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt angewandten Therapieansätze seitens des Landes NRW überprüft und kontrolliert?
  5. Wie ist die Genehmigung von Langzeiturlaub für pädophile Straftäter im LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt geregelt?

Prof. Dr. Daniel Zerbin
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 3952 (Drucksache 18/9586)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/9908)

Therapieansätze in der Christophorus Klinik in Münster zwecks Behandlung von pädophilen Neigungen

Mit der Kleinen Anfrage Drs. 18/7991 vom 02.02.2024 wurden die Therapieansätze zwecks Behandlungen von pädophilen Neigungen in Nordrhein-Westfalen angefragt.

Hintergrund ist, dass in Nordrhein-Westfalen laut Polizeilicher Kriminalstatistik im Jahre 2022 insgesamt 4.133 Fälle des Missbrauchs von Kindern gemäß §§ 176–176e StGB bekannt geworden sind. Hiervon waren 686 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176c StGB. Der Missbrauch von Jugendlichen gemäß § 182 StGB betrug im gleichen Zeitraum 355 Fälle, der Missbrauch von Schutzbefohlenen gemäß § 174 StGB 120 Fälle. Aber auch der Straftatbestand der Kinderpornografie nach § 184b StGB betrug im Jahre 2022 insgesamt 11.183 Fälle, Jugendpornografie nach § 184c StGB insgesamt 1.839 Fälle.

Mit der Antwort der Landesregierung Drs. 18/8380 ergeben sich hierauf aufbauend weitere Fragen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Werden in der Christophorus Klinik in Münster pädophile Straftäter behandelt?
  2. Falls ja, welche Therapieansätze werden in der Christophorus Klinik in Münster zur Behandlung pädophiler Straftäter angewandt?
  3. Welche Standards legt das Land NRW für diese angewandten Therapieansätze zur Behandlung von pädophilen Straftätern fest? (Bitte die festgelegten Standards auflisten)
  4. In welchem Maße werden die in der Christophorus Klinik in Münster angewandten Therapieansätze seitens des Landes NRW überprüft und kontrolliert?
  5. Wie ist die Genehmigung von Langzeiturlaub für pädophile Straftäter in der Christophorus Klinik in Münster geregelt?

Prof. Dr. Daniel Zerbin
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 3965 (Drucksache 18/9599)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/9921)

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