Der sonderpädagogische Förderbedarf im Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ist in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Diese Entwicklung führt vielerorts zu erheblichen organisatorischen, personellen und pädagogischen Herausforderungen für Schulen und Lehrkräfte. Besonders deutlich zeigt sich der Anstieg im Primarbereich, wo die Zahl der Schüler mit diesem Förderschwerpunkt in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat.
Die steigenden Schülerzahlen führen an vielen Schulen zu Kapazitätsengpässen. Zugleich berichten Schulen von einer zunehmenden Heterogenität der Schülerschaft. Neben steigenden Anteilen von Schülern mit Autismus-Spektrum-Störungen und herausforderndem Verhalten wird aus der schulischen Praxis auch von wachsenden Anteilen von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte und erheblichen Sprachbarrieren berichtet. Die Entwicklung wirft zugleich Fragen nach der praktischen Umsetzbarkeit der derzeitigen Inklusionspolitik sowie nach der Leistungsfähigkeit bestehender Förderstrukturen auf.
Laut der Studie „Schülerinnen und Schüler im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung in NRW. Aktuelle Befunde zu Veränderungen und Herausforderungen der schulischen Praxis“ besuchten im Schuljahr 2023 bereits 27.585 Schüler Schulen mit diesem Förderschwerpunkt. Dies entspricht einer Quote von 1,104 % aller Schüler in Nordrhein-Westfalen. Besonders auffällig ist der Anstieg im Primarbereich: Dort nahm die Zahl der Schüler im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ um 86 % zu. In den vergangenen fünf Jahren berichten über 90 % der Förderschulen von steigenden Schülerzahlen, teilweise mit Zuwächsen von über 50 % pro Schule.
Die Studie weist zudem auf eine zunehmende Heterogenität der Schülerschaft hin. Neben steigenden Anteilen von Schülern mit Autismus-Spektrum-Störungen und herausforderndem Verhalten wird auch ein wachsender Anteil von Schülern mit Zuwanderungsgeschichte und erheblichen Sprachbarrieren beschrieben. Fast alle befragten Förderschulen berichten von personellen Belastungen, Kapazitätsengpässen sowie erheblichen pädagogischen Herausforderungen.
Auch aktuelle Rückmeldungen aus der schulischen Praxis weisen auf eine sehr angespannte Personalsituation hin. So fehlen an Förderschulen in Nordrhein-Westfalen – insbesondere im Schwerpunkt Geistige Entwicklung – Fachkräfte, nach Angaben der GEW Nordrhein-Westfalen rund 1.100 Sonderpädagogen sowie etwa 250 Fachlehrkräfte. Dies führt teilweise zu Einschränkungen im Ganztagsbetrieb und zu erheblichen Belastungen für das vorhandene Personal.
Für eine sachgerechte bildungspolitische Steuerung sowie eine realistische Personal- und Kapazitätsplanung ist eine belastbare Datengrundlage unerlässlich. Ohne differenzierte amtliche Daten zu Migrationshintergrund, Staatsangehörigkeit, aufenthaltsrechtlichem Status sowie zu den wichtigsten Herkunftsländern der betroffenen Schüler bleiben eine fundierte Ursachenanalyse, eine gezielte Sprach- und Integrationsförderung sowie eine bedarfsgerechte Personalausstattung deutlich erschwert.
Aus Sicht der AfD-Fraktion ist es von hoher bildungspolitischer Relevanz, den möglichen Zusammenhang zwischen Migration und dem Anstieg des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ systematisch zu untersuchen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie hat sich die Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“ in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Schuljahren (2019/20 bis 2024/25) entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Primar- und Sekundarstufe sowie den fünf Regierungsbezirken.)
- Wie hoch ist der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund unter den Betroffenen im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“? (Bitte nach Schulstufe, Regierungsbezirk und Schuljahr (2019/20 bis 2024/25) aufschlüsseln.)
- Wie hoch ist der Anteil der Schüler ohne deutsche Staatsangehörigkeit unter den Betroffenen im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“? (Bitte nach Schulstufe, Regierungsbezirk und Schuljahr (2019/20 bis 2024/25) aufschlüsseln.)
- Wie verteilt sich der aufenthaltsrechtliche Status der betroffenen Schüler ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“? (Z. B. EU-Bürger, Asylberechtigte, international Schutzberechtigte, Geduldete)
- Welche zehn Herkunftsländer sind bei Schülern mit Migrationshintergrund im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ am häufigsten vertreten? (Bitte die jeweiligen Anteile für die Schuljahre 2019/20 bis 2024/25 angeben.)
Dr. Christian Blex
