Studie unter afrikanischen Migranten belegt: Koranunterricht wichtiger als Schulunterricht

Die neue Studie der Dokumentationsstelle Politischer Islam (DPI) sorgt für Aufmerksamkeit, da sie erstmals differenziert die Einstellungen muslimischer Migrantengruppen aus Somalia, dem Sudan und Westafrika untersucht. Besonders auffällig sind dabei die Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Afrikanische Migrantinnen zeigen sich in vielen Bereichen offener und integrationsbereiter als Männer. In Bezug auf religiöse Praxis, Gleichberechtigung und persönliche Freiheiten sind sie deutlich progressiver eingestellt. So befürworten über die Hälfte der befragten Frauen (52,8 Prozent), ihren Ehepartner selbst wählen zu dürfen – im Gegensatz zu nur 36,6 Prozent der Männer. Zudem sprechen sich 53,3 Prozent der Frauen für vollständige Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen aus, was auf eine bemerkenswerte Offenheit innerhalb dieser Gruppe hindeutet.

Die Direktorin der DPI betont, dass eine zentrale Erkenntnis der Studie in der signifikant offeneren und toleranteren Haltung vieler Frauen liegt. Auch regionale Unterschiede sind in der Erhebung erkennbar: Während ein hoher Anteil der somalischen Befragten (56,1 Prozent) gegenüber Angehörigen anderer Religionen ein Gefühl der Überlegenheit empfindet, fällt dieser Wert bei Personen aus dem Sudan und Westafrika deutlich geringer aus. Dies deutet auf tief verankerte kulturelle Prägungen hin, die sich auch im Migrationskontext fortsetzen. Ein weiterer zentraler Aspekt der Studie ist der hohe Stellenwert des Koranunterrichts: Mehr als die Hälfte der Befragten messen ihm eine gleichwertige oder höhere Bedeutung als dem staatlichen Schulunterricht bei. Diese Einschätzung begründen sie unter anderem mit den pädagogischen Vorteilen wie der Förderung von Konzentration und Gedächtnisleistung. Laut eines Studienmitarbeiters werde im Koranunterricht insbesondere Disziplin trainiert, was aus Sicht vieler Eltern als wertvoll angesehen wird.

Daneben hebt die Studie hervor, wie entscheidend gute Deutschkenntnisse und regelmäßiger interkultureller Austausch für eine gelingende Integration sind. Migrantinnen und Migranten mit besseren Sprachkenntnissen und mehr Kontakten zur Mehrheitsgesellschaft zeigen deutlich weniger Vorurteile und finden schneller Anschluss. Auch Alter und Bildungsgrad spielen eine Rolle: Jüngere und besser ausgebildete Personen erweisen sich in der Regel als offener für Gleichberechtigung und gesellschaftliche Diversität. Insgesamt liefert die Studie wichtige Erkenntnisse für integrationspolitische Maßnahmen, indem sie deutlich macht, welche Faktoren Integration begünstigen und wie differenziert die Einstellungen innerhalb muslimischer Migrationsgruppen sein können. Die Ergebnisse unterstreichen auch, dass Frauen oft eine Schlüsselrolle in Integrationsprozessen spielen – sowohl durch ihre Einstellungen als auch durch ihr gesellschaftliches Engagement.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Inwiefern ist die oben erwähnte Studie der Landesregierung bekannt?
  2. Welche Ursachen sieht die Landesregierung in der Haltung, den Koranunterricht wichtiger als den Schulunterricht zu gewichten?
  3. Welche Konsequenzen hat die Landesregierung bereits aus dem Ergebnis der Studie gezogen?
  4. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung noch aus dem Ergebnis der Studie ziehen?

Markus Wagner
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5653 (Drucksache 18/13975)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14407)

Disziplinarmaßnahmen an der Katharina-Henoth-Gesamtschule, wie kommunizieren die Landesbehörden? Nachfrage zu Drs. 18/13502.

Die Landesregierung führt in der Antwort auf Frage 5 der Kleinen Anfrage 5257 mit der Drucksachennummer 18/13502 aus:

„Die obere Schulaufsicht befindet sich mit der Schule in einem konstruktiven Austausch. Disziplinar- und dienstrechtliche Maßnahmen wurden nicht eingeleitet.“

Hintergrund für die vorgenannte Kleine Anfrage war das aktive Werben der Katharina-Henoth-Gesamtschule auf ihrem Internetauftritt für eine Demonstration gegen die Alternative für Deutschland (AfD). Auf die Ausführungen zur Kleinen Anfrage 5257 wird hiermit Bezug genommen.

Die Bezirksregierung Köln hat dem AfD-Kreisverband jedoch mit Schreiben vom 7. Februar 2025 zu dessen Dienstaufsichtsbeschwerde aufgrund dieser Werbung gegen die AfD mitgeteilt: „Ein dienstliches Fehlverhalten ist nachzuweisen, weshalb ich die Dienstaufsichtsbeschwerden, als begründet ansehe und anerkenne.“

Diese Aussage steht in einem Widerspruch zur Antwort der Landesregierung. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob die Landesregierung in die fachliche Verwaltungsarbeit der Bezirksregierung Köln als zuständiger Aufsichtsbehörde eingegriffen hat.

Darüber hinaus ist unklar, was ein „konstruktiver Austausch“ zwischen der Aufsichtsbehörde Bezirksregierung und der Schule beinhaltet.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie erklärt die Landesregierung den Gegensatz zwischen den Aussagen in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 5257 und der Antwort der Bezirksregierung Köln an den Kölner AfD Kreisverband?
  2. Warum gibt es keine Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter der Schule, wenn es sich bei dem Demoaufruf um einen offensichtlichen Verstoß gegen das Neutralitätsverbot handelt?
  3. In welchem Umfang hat die Landesregierung Anweisungen an die Bezirksregierung oder an eine andere Behörde erteilt, um bereits eingeleitete dienstaufsichts- bzw. dienstrechtliche Maßnahmen zu korrigieren, zu stoppen respektive aufzuheben?
  4. In welchem Umfang hat die Landesregierung direkt mit Vertretern der Schule (z. B. den Lehrern, deren Rechtsbeistand, den Eltern und den Schülern) zu dem vorgenannten Sachverhalt kommuniziert?
  5. Was beinhaltet der „konstruktive Austausch“ zwischen oberer Schulaufsicht und Schule genau?

Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5649 (Drucksache 18/13971)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14468)

Parteipolitisch gefärbte Schulkonferenz am Hildegard-von-Bingen-Gymnasium in Köln-Sülz?

Das Hildegard-von-Bingen-Gymnasium hat wohl am 30. Oktober 2024 eine Schulkonferenz abgehalten. Ein Protokoll dazu liegt den Fragestellern vor. Diese Konferenz fand unter Leitung der Schulleitung um 18.00 Uhr bis 19.50 Uhr im Raum B014 statt.

Zu dieser Schulkonferenz war die Initiative „GyNeSa gegen Rechts“ eingeladen. Herr C. stellte sich und die Initiative anhand einer PowerPoint-Präsentation im Rahmen von TOP 3 vor. Diese Präsentation liegt den Fragestellern ebenfalls vor.

Im Protokoll wird die Diskussion wie folgt wiedergegeben: „Bitte um Unterstützung, Instagramm Bürgerinitiative, Information verbreiten und Bewusstsein schaffen.“

In der vorliegenden Präsentation wird erläutert, dass es sich um eine Initiative von Schülern und Eltern des Gymnasiums Neue Sandkaul handelt. In der Präsentation wird in erster Linie gegen Parteitag der AfD in Köln mobilisiert. Die Initiative ermutigt u. a. sogar zu Projektarbeiten zum Thema eines AfD-Verbots.

Diese Initiative scheint sich im Zuge eines Parteitags der AfD Köln am Gymnasium Neue Sandkaul in Köln-Widdersdorf gegründet zu haben.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wer hat die Vertreter der Initiative „GyNeSa-gegen-Rechts“ zur Schulkonferenz eingeladen?
  2. Wie ist es mit dem Neutralitätsgebot für Schulen vereinbar, wenn eine Organisation, die in erster Linie gegen eine bestimmte Partei agiert, auf einer offiziellen Schulveranstaltung ihre Anliegen präsentieren darf?
  3. In welchem Umfang hat sich diese Initiative sonst noch am Hildegard-von-Bingen-Gymnasium präsentieren dürfen, beispielsweise im Politikunterricht vor Schülern?
  4. Wie hat sich die Schule an Aktionen dieser Initiative bisher beteiligt?
  5. An welchen weiteren Kölner Schulen ist diese Initiative sonst noch aufgetreten?

Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5561 (Drucksache 18/13716)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/13988)

Förderung durch Umwelt-, Heimat- und Europa-Schecks in Münster im Jahr 2024

Die Landesregierung hat in den letzten Jahren mehrere umfangreiche Programme zur Förderung „zivilgesellschaftlicher Beteiligung“ auf den Weg gebracht. 2018 wurde mit dem Heimat-Scheck begonnen, 2023 folgte der Europa-Scheck und dieses Jahr der Umweltscheck. Damit werden eine Vielzahl an Projekten, Veranstaltungen und Organisationen im gesamten Land finanziell unterstützt.

Die Landesregierung verkauft diese ‚Schecks‘ stets als Erfolg und erweitert die finanziellen Mittel ebenso wie immer neue Themengebiete.

Auf die Frage, welchen genauen Zweck die Förderungen erreichen sollen oder wie sie den bisherigen Erfolg bemisst, blieb die Landesregierung bisher eine klare Antwort schuldig.

Daher fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Projekte oder ähnliches wurden 2024 in Münster durch ein solches Programm gefördert? (Bitte einzeln und nach Förderprogramm aufschlüsseln sowie die Fördersumme angeben.)
  2. Welche Anträge wurden 2024 abgelehnt? (Bitte einzeln und nach Förderprogramm aufschlüsseln sowie die Fördersumme angeben.)
  3. Wie kontrolliert die Landesregierung die Verwendung der Mittel?
  4. Wie bemisst die Landesregierung den Erfolg der geförderten Projekte? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)

Sven W. Tritschler
Zacharias Schalley
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5526 (Drucksache 18/13641)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14192)

Förderung durch Umwelt-, Heimat- und Europa-Schecks in Bottrop im Jahr 2024

Die Landesregierung hat in den letzten Jahren mehrere umfangreiche Programme zur Förderung „zivilgesellschaftlicher Beteiligung“ auf den Weg gebracht. 2018 wurde mit dem Heimat-Scheck begonnen, 2023 folgte der Europa-Scheck und dieses Jahr der Umweltscheck. Damit werden eine Vielzahl an Projekten, Veranstaltungen und Organisationen im gesamten Land finanziell unterstützt.

Die Landesregierung verkauft diese ‚Schecks‘ stets als Erfolg und erweitert die finanziellen Mittel ebenso wie immer neue Themengebiete.

Auf die Frage, welchen genauen Zweck die Förderungen erreichen sollen oder wie sie den bisherigen Erfolg bemisst, blieb die Landesregierung bisher eine klare Antwort schuldig.

Daher fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Projekte oder ähnliches wurden 2024 in Bottrop durch ein solches Programm gefördert? (Bitte einzeln und nach Förderprogramm aufschlüsseln sowie die Fördersumme angeben.)
  2. Welche Anträge wurden 2024 abgelehnt? (Bitte einzeln und nach Förderprogramm aufschlüsseln sowie die Fördersumme angeben.)
  3. Wie kontrolliert die Landesregierung die Verwendung der Mittel?
  4. Wie bemisst die Landesregierung den Erfolg der geförderten Projekte? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)

Sven W. Tritschler
Zacharias Schalley
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5487 (Drucksache 18/13602)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14154)

Förderung durch Umwelt-, Heimat- und Europa-Schecks im Kreis Coesfeld im Jahr 2024

Die Landesregierung hat in den letzten Jahren mehrere umfangreiche Programme zur Förderung „zivilgesellschaftlicher Beteiligung“ auf den Weg gebracht. 2018 wurde mit dem Heimat-Scheck begonnen, 2023 folgte der Europa-Scheck und dieses Jahr der Umweltscheck. Damit werden eine Vielzahl an Projekten, Veranstaltungen und Organisationen im gesamten Land finanziell unterstützt.

Die Landesregierung verkauft diese ‚Schecks‘ stets als Erfolg und erweitert die finanziellen Mittel ebenso wie immer neue Themengebiete.

Auf die Frage, welchen genauen Zweck die Förderungen erreichen sollen oder wie sie den bisherigen Erfolg bemisst, blieb die Landesregierung bisher eine klare Antwort schuldig.

Daher fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Projekte oder ähnliches wurden 2024 im Kreis Coesfeld durch ein solches Programm gefördert? (Bitte einzeln und nach Förderprogramm aufschlüsseln sowie die Fördersumme angeben.)
  2. Welche Anträge wurden 2024 abgelehnt? (Bitte einzeln und nach Förderprogramm aufschlüsseln sowie die Fördersumme angeben.)
  3. Wie kontrolliert die Landesregierung die Verwendung der Mittel?
  4. Wie bemisst die Landesregierung den Erfolg der geförderten Projekte? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)

Sven W. Tritschler
Zacharias Schalley
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5502 (Drucksache 18/13617)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14169)

Förderung durch Umwelt-, Heimat- und Europa-Schecks im Kreis Warendorf im Jahr 2024

Die Landesregierung hat in den letzten Jahren mehrere umfangreiche Programme zur Förderung „zivilgesellschaftlicher Beteiligung“ auf den Weg gebracht. 2018 wurde mit dem Heimat-Scheck begonnen, 2023 folgte der Europa-Scheck und dieses Jahr der Umweltscheck. Damit werden eine Vielzahl an Projekten, Veranstaltungen und Organisationen im gesamten Land finanziell unterstützt.

Die Landesregierung verkauft diese ‚Schecks‘ stets als Erfolg und erweitert die finanziellen Mittel ebenso wie immer neue Themengebiete.

Auf die Frage, welchen genauen Zweck die Förderungen erreichen sollen oder wie sie den bisherigen Erfolg bemisst, blieb die Landesregierung bisher eine klare Antwort schuldig.

Daher fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Projekte oder ähnliches wurden 2024 im Kreis Warendorf durch ein solches Programm gefördert? (Bitte einzeln und nach Förderprogramm aufschlüsseln sowie die Fördersumme angeben.)
  2. Welche Anträge wurden 2024 abgelehnt? (Bitte einzeln und nach Förderprogramm aufschlüsseln sowie die Fördersumme angeben.)
  3. Wie kontrolliert die Landesregierung die Verwendung der Mittel?
  4. Wie bemisst die Landesregierung den Erfolg der geförderten Projekte? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)

Sven W. Tritschler
Zacharias Schalley
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5520 (Drucksache 18/13635)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14186)

Förderung durch Umwelt-, Heimat- und Europa-Schecks im Kreis Recklinghausen im Jahr 2024

Die Landesregierung hat in den letzten Jahren mehrere umfangreiche Programme zur Förderung „zivilgesellschaftlicher Beteiligung“ auf den Weg gebracht. 2018 wurde mit dem Heimat-Scheck begonnen, 2023 folgte der Europa-Scheck und dieses Jahr der Umweltscheck. Damit werden eine Vielzahl an Projekten, Veranstaltungen und Organisationen im gesamten Land finanziell unterstützt.

Die Landesregierung verkauft diese ‚Schecks‘ stets als Erfolg und erweitert die finanziellen Mittel ebenso wie immer neue Themengebiete.

Auf die Frage, welchen genauen Zweck die Förderungen erreichen sollen oder wie sie den bisherigen Erfolg bemisst, blieb die Landesregierung bisher eine klare Antwort schuldig.

Daher fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Projekte oder ähnliches wurden 2024 im Kreis Recklinghausen durch ein solches Programm gefördert? (Bitte einzeln und nach Förderprogramm aufschlüsseln sowie die Fördersumme angeben.)
  2. Welche Anträge wurden 2024 abgelehnt? (Bitte einzeln und nach Förderprogramm aufschlüsseln sowie die Fördersumme angeben.)
  3. Wie kontrolliert die Landesregierung die Verwendung der Mittel?
  4. Wie bemisst die Landesregierung den Erfolg der geförderten Projekte? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)

Sven W. Tritschler
Zacharias Schalley
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5514 (Drucksache 18/13629)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14180)

Bedrohungslagen an nordrhein-westfälischen Schulen

Die konsequenten Schulschließungen am Montag, den 07.04.2025 in Folge jüngster Drohmails gegen einige Duisburger Schulen, auch wenn diese durch Staatsschutz und Kriminalpolizei als nicht ernstzunehmend eingeordnet wurden, zeigen die Vulnerabilität unserer Bildungseinrichtungen auf. Die zügige Entscheidung den Unterricht nach Eingang von Gewaltankündigungen ausfallen zu lassen oder in digitaler Form abzuhalten verhindert in konkreten Bedrohungslagen Schlimmeres.

In Anbetracht der zunehmenden Gewaltbereitschaft unter Schülern und gegen Lehrer, der immer größer werdenden Bedrohungslage durch Islamismus sowie der Häufung von Messerstraftaten oder der erhöhten Mitnahme von Waffen in Schulen, werden neue Konzepte zur Prävention und Aufarbeitung benötigt. Hierfür ist eine klare Datenlage erforderlich.

Unter diesen Gesichtspunkten frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Drohungen haben nordrhein-westfälische Schulen in den Jahren 2019 bis heute erhalten? (Bitte aufschlüsseln nach Fall, betroffener Schule, Ermittlungsstand (ggf. Täterprofil) und getroffenen Maßnahmen)
  2. Welche Entwicklungen identifiziert die Landesregierung hinsichtlich Bedrohungen im Kontext Schule?
  3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um sich den steigenden Fallzahlen von Bedrohungen entgegenzustellen?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die bisherigen Maßnahmen zur Prävention derartiger Bedrohungen hinsichtlich ihrer Effektivität? Wie viele Schüler in Nordrhein-Westfalen wurden in den Jahren 2019 bis heute in Folge von Straftaten respektive deren Androhungen mit Ordnungsmaßnahmen bzw. sonstigen Maßnahmen belegt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Schule, Fall bzw. vollzogener Straftat oder Androhung dieser)

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5470 (Drucksache 18/13565)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/14006)

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