Barrierefreiheit von Bahnhöfen und Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen

Die AfD-Bundestagsfraktion hat mit der Kleinen Anfrage vom 8. August 2022, Drucksache 20/2705, die Barrierefreiheiten der Bahnhöfe und Verkehrsstationen in Thüringen abgefragt. Mit Antwort vom 15. August 2022, Drucksache 20/3117, teilt die Bundesregierung mit, dass Ende 2021 insgesamt 209 von 276 Bahnhöfen in Thüringen stufenfrei erreichbar waren. Dies entspricht knapp 76 Prozent aller Bahnhöfe. Auch an den Verkehrsstationen in NordrheinWestfalen werden immer noch nicht alle Merkmale einer uneingeschränkten Barrierefreiheit erfüllt.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele der in Nordrhein-Westfalen befindlichen Bahnhöfe und Verkehrsstationen sind uneingeschränkt barrierefrei erreichbar?
  2. Welche Bahnhöfe und Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen sind aus jeweils welchen Gründen nicht barrierefrei? (Bitte einzeln auflisten.)
  3. Welche der in Nordrhein-Westfalen existierenden Bahnhöfe und Verkehrsstationen befinden sich in Bundeshand?
  4. Wie viele Bahnhöfe und Verkehrsstationen sollen in der aktuellen Legislaturperiode barrierefrei umgestaltet werden? (Bitte nach den jeweiligen Bahnhöfen aufschlüsseln.)
  5. Auf welche Summe belaufen sich die Mittel, die für den Ausbau der sich in Bundeshand befindenden Bahnhöfe und Verkehrsstationen zu barrierefreien Bahnhöfen bzw. Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2015 aufgewendet wurden?

Markus Wagner
Christian Blex


Kleine Anfrage 491 (Drucksache 18/1041)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/1332)

Auswirkungen des AdBlue-Mangels auf Verkehr und Daseinsvorsorge

Die Stickstoffwerke Piesteritz GmbH gehört zu den größten deutschen Produzenten der Harnstofflösung „Aqueous Urea Solution 32“ (nach ISO 22241) – besser bekannt unter dem Markennamen „AdBlue“. Aufgrund der aktuell sehr hohen Gaspreise und der daraus resultierenden Unmöglichkeit einer wirtschaftlichen Produktion hat das Chemieunternehmen SKW Piesteritz die Produktion dieser Harnstofflösung nun allerdings eingestellt. Angesichts der drohenden Knappheit von AdBlue bzw. der Harnstofflösung AUS 32 warnt der Bundesverband Gütertransport und Logistik (BGL) vor massiven Auswirkungen für die Branche und Versorgungsengpässen in Deutschland. LKW müssen zur Abgasreduktion schon seit vielen Jahren zusätzlich AdBlue tanken; viele PKW der Euro-6-Abgasnorm benötigen diese Harnstofflösung ebenfalls. Ohne AdBlue lassen sich die Motoren zuvor benannter Fahrzeuge in der Regel nicht starten. Bei einem AdBlue-Mangel droht dementsprechend die Nichtnutzbarkeit vieler Straßenfahrzeuge, insbesondere LKW. Wird auch der Güterverkehr auf der Straße durch eine Mangelversorgung mit AdBlue beeinträchtigt oder zum Erliegen gebracht, nachdem bereits die Binnenschifffahrt in den letzten Wochen beeinträchtigt war bzw. noch immer ist, ist eine zunehmende Unterbrechung von Lieferketten und eine Mangelversorgung der Bevölkerung mit wichtigen Gütern und Produkten zu befürchten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Sieht die Landesregierung die Versorgung NRWs mit der Harnstofflösung AUS 32 bzw. AdBlue als gefährdet an?
  2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um eine ausreichende Versorgung der in NRW ansässigen PKW-Fahrer und Speditionsunternehmen sowie anderer Verbraucher mit der Harnstofflösung AUS 32 bzw. AdBlue zu gewährleisten?
  3. Inwieweit ist es möglich, bei wichtigen Nutz- und Einsatzfahrzeugen, z.B. der Feuerwehr, des THW, anderer Rettungskräfte und der Straßenmeistereien, den Motor zu starten, wenn diese kein AUS 32 bzw. AdBlue getankt haben?
  4. Inwiefern wurden durch die Landesregierung Maßnahmen ergriffen oder Empfehlungen an die Kommunen bzw. Verbände (z.B. den Feuerwehrverband) ausgegeben, um den Betrieb von wichtigen Nutz- und Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, des THW, anderer Rettungskräfte und der Straßenmeistereien sicherzustellen, falls es zu einer allgemeinen Mangelversorgung mit AdBlue kommt?
  5. Mit welchen Auswirkungen auf den Straßenverkehr, die Wirtschaft und die Gesellschaft rechnet die Landesregierung, sollten Wirtschaft, staatliche Stellen und Privatpersonen nicht mehr mit ausreichenden Mengen der Harnstofflösung AUS 32 bzw. AdBlue versorgt werden?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 440 (Drucksache 18/891)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/1307)

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