An der Kölner Ursulinenschule fand am 3. Juni 2024 eine Podiumsdiskussion zur Europawahl statt. An dieser Diskussion nahmen Vertreter von CDU, SPD, Grünen und FDP teil. Weder die AfD, die Linke noch das Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) waren vertreten.
Einer der zuständigen Lehrer (Name liegt uns vor) erklärte gegenüber den Schülern auf Nachfrage wohl, es seien nur die „vier stärksten“ Parteien eingeladen worden. Fraglich ist in diesem Zusammenhang allerdings, wie hier „Stärke“ gemessen wurde – am Ergebnis der letzten Europa- und/oder Bundestagwahl jedenfalls nicht.
Überdies wurde im Rahmen der Europawahl 2019 noch ein Vertreter der Alternative für Deutschland (AfD) zu einer Podiumsdiskussion an dieser Schule eingeladen, obgleich das damals vorausgegangene Europawahlergebnis – auch im Vergleich zu den anderen Parteien – deutlich schwächer war.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie beurteilt die Landesregierung die Nichteinladung eines Vertreters der Alternative für Deutschland (AfD) zu dieser Podiumsdiskussion?
- Steht dieser Vorgang nach Auffassung der Landesregierung in Einklang mit höchstrichterlicher Rechtsprechung? (u. a. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.04.2017, Az.: 5 B 467/17)
- In welchem Umfang geht das Land Nordrhein-Westfalen disziplinarrechtlich gegen Lehrer der Ursulinenschule aufgrund der Nichteinladung der AfD vor?
- An welchen Kölner Schulen haben im Rahmen des zurückliegenden Europawahlkampfs Podiumsdiskussionen stattgefunden?
- Wer waren die Teilnehmer dieser Podiumsdiskussionen?
Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex
Kleine Anfrage 4031 (Drucksache 18/9779)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/10144)