Kreis Coesfeld – Land macht Druck auf die Gesundheitsämter und setzt Frist für Vernetzung der Ämter

Wegen einer möglichen vierten Corona-Welle im Herbst dieses Jahres macht das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Druck auf die kommunalen Gesundheitsämter, den elektronischen Datenaustausch zwischen den 53 Ämtern NRWs bis spätestens zum 30. September 2021 flächendeckend sicherzustellen.

Favorisiert wird hier seitens des Landes das Software Programm „SORMAS“, respektive ein Programm, das behelfsweise über eine Schnittstelle zum Programm SORMAS X verfügt. Diese Schnittstelle soll verpflichtend implementiert werden.

Auf Grund mangelnder Vorgaben und fehlender Unterstützung seitens des Landes haben einige Gesundheitsämter jedoch bereits eigene Programme zum Datenaustausch eingeführt und in Betrieb genommen; von diesen wird die Vorgabe des Landes zumindest kritisch gesehen.

Insbesondere gilt das im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten für die ohnehin in der Pandemie stark beanspruchten Ämter, welche kaum über Kapazitäten für eine solche Umstellung verfügen. Darüber hinaus nutzen viele Kommunen bereits erprobte digitale Systeme, die Kontaktverfolgungen auch bei höheren Inzidenzen sicherstellen.

Aus einer Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage 5669 geht hervor, dass aus der Anbindung von SORMAS an die örtlichen IT-Systeme weitere Kosten für die Kommunen entstehen. Weiterhin heißt es, diese Kosten könnten grundsätzlich über die zur Verfügung gestellten Bundesmittel „zur technischen Modernisierung der Gesundheitsämter und zum Anschluss dieser an das elektronische Melde- und Informationssystem nach § 14 des Infektionsschutzgesetzes“ finanziert werden. Wie stellt sich die Situation im Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld dar?

In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:

  1. Inwieweit konnte das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld der von der Landesregierung gesetzten Frist nachkommen?
  2. Hat das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld das SORMAS-Programm nachrüsten müssen oder wurde von Beginn an mit dieser Software gearbeitet?
  3. Welche Kosten sind dem Gesundheitsamt durch Implementierung der seitens des Landes geforderten digitalen Infrastruktur entstanden?
  4. In welcher Höhe konnten die entstandenen Kosten durch Mittel des Bundes, respektive des Landes erstattet werden?

Dr. Martin Vincentz
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 6067 (Drucksache 17/15406)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/15620)

Impfpflicht für Studenten?

Wegen der ins Stocken geratenen Impfkampagne sind die Regierungen auf der Suche nach Mitteln und Wegen, die Impfbereitschaft zu erhöhen. So hat zum Beispiel die nordrhein-westfälische Landesregierung für viele Bereiche des Lebens „3G“ („geimpft, genesen oder getestet“) verordnet und angekündigt, dass ungeimpfte Personen, denen Quarantäne verordnet wird, ab dem 11. Oktober 2021 keine Verdienstausfallentschädigung mehr erhalten werden. Voraussichtlich werden zu diesem Datum zudem die Bürgertests kostenpflichtig.

Auch Studenten sind von dem finanziellen Druck betroffen, wie zum Beispiel die Planung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) für das kommende Wintersemester 2021/22 zeigt: Es ist geplant, dass der Lehrbetrieb wieder in Präsenz stattfindet. Voraussetzung für die Teilnahme ist in diesem Fall „3G“. Digitale Begleitangebote sind eine Soll-Vorschrift für Dozenten und somit nicht verpflichtend. Auch scheint nicht vorgeschrieben zu sein, dass die digitalen Begleitangebote, sollten sie denn angeboten werden, ein gleichwertiges Lernen ermöglichen müssen.

Zu der voraussichtlichen Kostenpflichtigkeit der Tests ab dem 11. Oktober heißt es von der HHU: „Etwaige Kosten für notwendige Tests können aber von der HHU nicht übernommen werden.“ Für Studenten bedeutet dies eine Mehrbelastung von rund 200 Euro pro Monat (drei Tests pro Woche, 4,5 Wochen pro Monat, 15 Euro pro Test), die im ohnehin schon knappen BAföG-Satz nicht vorgesehen ist.

Daher scheint es so, dass die Freiwilligkeit der Impfung ausschließlich für diejenigen Studenten gegeben ist, die sich regelmäßige Tests oder eine Verlängerung des Studiums leisten können. Bezüglich der Freiwilligkeit der Impfung lässt auch ein Tweet der Rektorin der HHU, Anja Steinbeck, aufhorchen: Auf die Frage, was die HHU plant, sollte Nordrhein-Westfalen zu „2G“ (ausschließlich geimpft oder genesen) wechseln, antwortete sie:

„Die Frage war: was machen Ungeimpfte, wenn bald 2G gelten sollte. Aus Sicht derer war – unter Geltung von 3G – Plan A: Testen. Genügt das nicht mehr – weil 2G gilt -, müssen sie auf Plan B, nämlich Impfen, umschwenken. So war’s gemeint. […]“

https://twitter.com/anja_steinbeck/status/1435867442564276228, Hervorhebung durch die Verfasser

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Befürwortet die Landesregierung eine Impfpflicht gegen COVID-19 für Studenten?
  2. Wie planen die Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen das kommende Wintersemester 2021/22? (Bitte aufschlüsseln nach Präsenzlehre ja/nein, „3G“ ja/nein, Übernahme der Testkosten für Studenten ja/nein und Form der Lehre im Fall von „2G“)
  3. Inwieweit ist die Impfung für Studenten freiwillig, wenn der Universitätsbesuch „3G“ voraussetzt, die Studenten sich die Tests oder eine Verlängerung des Studiums aber nicht leisten können?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage der Rektorin der HHU, Anja Steinbeck, dass sich Studenten impfen lassen „müssen“, sollte es in Nordrhein-Westfalen zu einer „2G“-Regelung kommen?
  5. Warum werden für Studenten keine regelmäßigen Tests und eine Bescheinigung des Ergebnisses angeboten, wie es bei Schülern beziehungsweise Berufsschülern der Fall ist?

Thomas Röckemann
Dr. Christian Blex
Helmut Seifen


Kleine Anfrage 5996 (Drucksache 17/15233)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/15423)

Flutkatastrophe wurde durch die Klimaschutzpolitik verursacht! Welche Fehler hat die Landesregierung gemacht?

In dem Online-Artikel des WDR „Volle Talsperren vor Unwetter: Ministerium will Konsequenzen ziehen“ wird unmissverständlich deutlich, dass die Talsperren keinen Puffer für den angekündigten Starkregen geschaffen haben. Überall fanden sich volle Talsperren mit einem Füllstand zwischen 95 (Bevertalsperre) und 100 Prozent (Neyetalsperre und Schwevelinger-Talsperre).

Talsperren werden in einem Tal als Absperrbauwerke errichtet, um einen Fluß zu einem See aufzustauen. Die Wasserverbände streben volle Talsperren an, um genügend Wasser für niederschlagsarme Zeiten vorzuhalten und/oder um die Wasserkraft für die sog. Energiewende zu nutzen. Diese Nutzungszwecke stehen in direktem Konflikt mit den Ansprüchen des Hochwasserschutzes.

Aus dem WDR-Artikel ist ebenfalls zu entnehmen, dass es im Vorfeld mit den Wasserverbänden eine Diskussion über Füllstände gegeben hat, welche jedoch offensichtlich nicht eine mögliche „Überfüllung“ der Talsperren im Blick hatte. So wird der Abteilungsleiter für Wasserwirtschaft im NRW-Umweltministerium vom WDR mit den Worten zitiert:

„Wir haben mit den Wasserverbänden intensive Diskussionen bis in die letzte Zeit gehabt, wie viel Vorhaltung von Wasser mit Blick auf Trockenzeiten [sic] notwendig und sinnvoll ist.“

Diese Darstellung hinterlässt den Eindruck, dass die Landesregierung noch weitere Impulse für besonders große Füllmengen gegeben hat.

Vor diesem Hintergrund frage ich Frau Ministerin Heinen-Esser:

  1. Wie groß ist der geschätzte Schaden der Flutkatastrophe aktuell? (Bitte für Kreise und kreisfreie Städte einzeln angeben bezüglich Opfern, Totalverlusten an privaten und öffentlichen Gebäuden bzw. der Infrastruktur, sonstigen finanziellen Verlusten und geschätzten Folgekosten für Entschädigungen, Wiederaufbau, Infrastrukturerneuerung etc.)
  2. Welche Talsperren liegen oberhalb der betroffenen Kreise und kreisfreien Städte?
  3. In welchem Umfang betreiben die besagten Talsperren (Frage 2) die Nutzung der Wasserkraft zur Energieerzeugung?
  4. Was waren die angestrebten Ziele der Abteilung für Wasserwirtschaft des NRW-Umweltministeriums bei den Gesprächen mit den Wasserverbänden bezüglich der angestrebten Füllhöhe zum Schutz in Trockenzeiten? (Bitte Vertreter, Datum und Inhalt des Gesprächs angeben)
  5. Wie steht es generell um den Bauzustand aller Talsperren in NRW? (Bitte Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe mit Zeitraum angeben)

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5919 (Drucksache 17/14863)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/15227)

Sackgasse Ideologie

httpv://www.youtube.com/watch?v=pn6v–P0_Tc

Zu den Gesetzesentwürfen „Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG)“ (Drucksache 17/12977) und „Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 17/12976) der Landesregierung.

Keine Vergleiche mit dem Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V.


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Zur Aktuellen Stunde „Fahrverbote verhindert – Erfolg für die Luftqualität und die individuelle Mobilität in Nordrhein-Westfalen Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düren, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Oberhausen, Paderborn, Wuppertal.“ beantragt von der CDU und FDP (Drucksache 17/14144).

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