Schafft Gendersprache Verwirrungen bei Kindern und gefährdet somit ihren Lernfortschritt?

2. Mai 2024

Dr. Christian Blex » Landtag » 18. Wahlperiode » Kleine Anfragen » Schafft Gendersprache Verwirrungen bei Kindern und gefährdet somit ihren Lernfortschritt?

Dr. Christian Blex » Landtag » 18. Wahlperiode » Kleine Anfragen » Schafft Gendersprache Verwirrungen bei Kindern und gefährdet somit ihren Lernfortschritt?

Schafft Gendersprache Verwirrungen bei Kindern und gefährdet somit ihren Lernfortschritt?

2. Mai 2024

Jüngsten Berichten zufolge soll an einer Grundschule in Lünen das Gendern im Unterricht durch eine Referendarin eingeführt worden sein. Diese soll nach Pressemeldungen erst Räumlichkeiten wie das Lehrerzimmer zu einer genderneutralen Form wie Teamraum umbenannt und anschließend in ihrem Unterricht auf die Verwendung von Gendersprech- und -schreibweisen bestanden haben.

Nun kam es zu skurrilen falschen Verwendungen von gegenderten Begriffen durch Schüler. So sollen manche Kinder Wortneuschöpfungen wie „Stühl-innen“, „Tisch-in“ oder „Plakatin“ genutzt haben, da sie offenbar durch die unrechtmäßige und vor allem grammatikalisch falsche Forderung nach einer Gendersprechweise verwirrt und überfordert wurden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich viele Schüler diese falsche Sprech- und Schreibweise einprägen und somit einen langfristigen Nachteil in ihrem Lernfortschritt haben werden. Besonders Kinder, welche nicht Deutsch als Muttersprache lernen, werden hierdurch massiv gefährdet.

Die im Alleingang handelnde neue Kollegin führt hier also eine inkorrekte Grammatik und Aussprache ein, die jeder wissenschaftlichen oder sprachkulturellen Grundlage entbehrt. Hat doch kürzlich erst der Rat für deutsche Rechtschreibung eine Stellungnahme gegen die Verwendung von Sprech- und Schreibweisen mit Sonderzeichen veröffentlicht. Sie stünden nicht im Kernbestand der deutschen Orthografie und entsprächen nicht den Kriterien, die gendergerechte Sprache erfüllen müsse.

Das erfolgreiche Erlernen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist mitunter wichtigstes Lernziel unserer Grundschüler. Besonders hinsichtlich weiter sinkender Lernstände, immer weiter rückläufiger Ergebnisse von Lernstandserhebungen und eines horrenden Verfalls des Wortschatzes unserer Schüler kann sich das einstige Bildungsland NRW, aber auch Deutschland gesamtheitlich betrachtet eine derartige proaktive Schädigung nicht erlauben. Kinder mit Migrationshintergrund, die ohnehin häufig zu den abgehängten Deutschlernern zählen und oft die Mehrheit im Klassenzimmer ausmachen, leiden zudem besonders unter fluktuierenden Regeln und Vorgaben für den Sprachgebrauch.

Lehrkräfte dürfen nicht im Alleingang Experimente an unseren Schulen durchführen,
weswegen das Thema zeitnah aufgeklärt werden sollte

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage kann die Verwendung von Gendersprache an einer Schule eingeführt bzw. verlangt werden?
  2. Wie können Schüler, die sich der Verwendung von Gendersprache verweigern, schulrechtlich oder gemäß der Schulordnung disziplinarisch belangt werden?
  3. Wie ist die Verwendung von Gendersprache und Genderschreibweise mit den Kernlernzielen des Faches Deutsch in Einklang zu bringen?
  4. Gedenkt die Landesregierung eine einheitliche und verbindliche Lösung für Genderschreibweisen einzuführen?
  5. An welche Kriterien sind Lehrkräfte zurzeit gebunden, wenn es um den Unterricht der deutschen Sprache geht?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 3788 (Drucksache 18/9131)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/9363)

Pin It on Pinterest