Freigehaltene Schulplätze: Nach welchen Kriterien werden diese vergeben?

2. Februar 2024

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Freigehaltene Schulplätze: Nach welchen Kriterien werden diese vergeben?

2. Februar 2024

Immer wieder kommt es vor, dass Schüler aus verschiedenen Gründen ihre Schule wechseln müssen. Ebenso sorgt die volatile Migrationslage für teilweise unberechenbare und relativ kurzfristige Notwendigkeiten, zugewanderte Schüler in einer Schule aufzunehmen – teilweise während des laufenden Schuljahres.

Schulwechsel im Zusammenhang mit Gewalt oder Mobbing unterliegen der Beweispflicht und sollten das letzte Mittel sein; leistungsbezogene Versetzungen können besonders in der Erprobungsstufe empfohlen werden; weitere Wechselgründe müssen je nach Einzelfall behandelt werden. Angesichts begrenzter Kapazitäten stellt sich die Frage, wie Not- und Sonderfälle behandelt und nach welchen Kriterien freigehaltene Schulplätze vergeben werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Schulplätze werden an nordrhein-westfälischen Schulen für besondere Fälle wie Nachzügler, Umzüge und Zuwanderer freigehalten? (Bitte nach Schulstandort, Schulform und Bezirk aufschlüsseln)
  2. Wie wird die Anzahl freizuhaltender Schulplätze pro Schule berechnet?
  3. Nach welchen Kriterien erhalten Familien eine Zusage auf einen freigehaltenen Schulplatz?
  4. Wie viele Inanspruchnahmen von freigehaltenen Schulplätzen gab es in den letzten fünf Jahren? (Bitte nach Schulstandort, Schulform und Bezirk aufschlüsseln)
  5. Wie viele Anträge auf solche Plätze wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt? (Bitte nach Schulstandort, Schulform und Bezirk aufschlüsseln)

Carlo Clemens
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 3292 (Drucksache 18/7977)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/8092)

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