Wegen einer möglichen vierten Corona-Welle im Herbst dieses Jahres macht das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Druck auf die kommunalen Gesundheitsämter, den elektronischen Datenaustausch zwischen den 53 Ämtern NRWs bis spätestens zum 30. September 2021 flächendeckend sicherzustellen.
Favorisiert wird hier seitens des Landes das Software Programm „SORMAS“, respektive ein Programm, das behelfsweise über eine Schnittstelle zum Programm SORMAS X verfügt. Diese Schnittstelle soll verpflichtend implementiert werden.
Auf Grund mangelnder Vorgaben und fehlender Unterstützung seitens des Landes haben einige Gesundheitsämter jedoch bereits eigene Programme zum Datenaustausch eingeführt und in Betrieb genommen; von diesen wird die Vorgabe des Landes zumindest kritisch gesehen.
Insbesondere gilt das im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten für die ohnehin in der Pandemie stark beanspruchten Ämter, welche kaum über Kapazitäten für eine solche Umstellung verfügen. Darüber hinaus nutzen viele Kommunen bereits erprobte digitale Systeme, die Kontaktverfolgungen auch bei höheren Inzidenzen sicherstellen.
Aus einer Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage 5669 geht hervor, dass aus der Anbindung von SORMAS an die örtlichen IT-Systeme weitere Kosten für die Kommunen entstehen. Weiterhin heißt es, diese Kosten könnten grundsätzlich über die zur Verfügung gestellten Bundesmittel „zur technischen Modernisierung der Gesundheitsämter und zum Anschluss dieser an das elektronische Melde- und Informationssystem nach § 14 des Infektionsschutzgesetzes“ finanziert werden. Wie stellt sich die Situation im Gesundheitsamt der Stadt Münster dar?
In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:
- Inwieweit konnte das Gesundheitsamt der Stadt Münster der von der Landesregierung gesetzten Frist nachkommen?
- Hat das Gesundheitsamt der Stadt Münster das SORMAS-Programm nachrüsten müssen oder wurde von Beginn an mit dieser Software gearbeitet?
- Welche Kosten sind dem Gesundheitsamt durch Implementierung der seitens des Landes geforderten digitalen Infrastruktur entstanden?
- In welcher Höhe konnten die entstandenen Kosten durch Mittel des Bundes, respektive des Landes erstattet werden?
Dr. Martin Vincentz
Dr. Christian Blex
Kleine Anfrage 6070 (Drucksache 17/15409)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/15623)