Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren in der Stadt Münster gemäß CoronaSchVO

11. Mai 2021

Dr. Christian Blex » Landtag » Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren in der Stadt Münster gemäß CoronaSchVO

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Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren in der Stadt Münster gemäß CoronaSchVO

11. Mai 2021

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) und der zugehörige Bußgeldkatalog sahen und sehen in jeder ihrer zahlreichen geänderten Fassungen für eine Reihe von Tatbeständen Bußgelder in einem bis zu fünfstelligen Bereich vor.

Wie die Antwort auf die Kleine Anfrage 3491 vom 20. April 2020 zum Thema Bußgelder und Strafverfahren gemäß CoronaSchVO in NRW ergab, waren bereits zu diesem frühen Zeitpunkt 24.421 Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie 160 Strafverfahren eingeleitet worden. 388 Personen wurde zum Zeitpunkt der Beantwortung durch staatliche Zwangsmaßnahmen die Freiheit entzogen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Verstöße gegen die CoronaSchVO wurden in Münster bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage durch die Ordnungsbehörden in Münster festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach eingeleiteten Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie nach den Tatbeständen der CoronaSchVO)
  2. Gegen wie viele Personen wurden in Münster Strafverfahren eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Tatbestand, Nationalität, Aufenthaltsstatus)
  3. Gegen wie viele Personen wurden in Münster Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Tatbestand, Nationalität, Aufenthaltsstatus)
  4. Wie hoch ist in Münster der durch Bußgelder nach der CoronaSchVO eingenommene Geldbetrag? (Bitte aufschlüsseln nach: Kalendermonat und Tatbestand)
  5. Wie vielen Personen in Münster wurde aufgrund der CoronaSchVO oder des IfSG durch staatliche Zwangsmaßnahmen die Freiheit entzogen?

Sven Werner Tritschler
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 5425 (Drucksache 17/13727)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/14017)

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