Die 53 Impfzentren in den Kreisen und den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens haben am 8. Februar 2021 ihre Arbeit aufgenommen. Der Impfstart hat jedoch landesweit nicht immer reibungslos begonnen.
Vielerorts zeigten sich bei den Anmeldungen technische Probleme. Auch waren die Hotlines häufig überlastet, das berichtete die Kassenärztliche Vereinigung. So gab es am ersten Tag der Vergabe der Impftermine 6,5 Millionen Telefonanrufe.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten haben aber inzwischen alle Impfzentren ihre Arbeit aufgenommen, und vielerorts wird von erfolgreichen Abläufen berichtet.
Ab dem 8. März 2021 sollen auch Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 eingruppiert wurden, sukzessive ein Impfangebot unterbreitet werden.
Das Gesundheitsministerium geht laut Pressemitteilungen davon aus, dass dieser Gruppe insgesamt über 750.000 Menschen angehören, darunter 275.000 im Bereich Schule und Kita, etwa 300.000 Personen im ambulanten medizinischen Bereich und 150.000 Menschen in der Eingliederungshilfe.
Die Bewältigung und Strukturierung so vieler Impftermine setzt funktionierende Organisationsstrukturen voraus, um einen reibungslosen Vorgang zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:
- Wie viele Termine konnten bisher im Impfzentrum in Münster vergeben werden? (Bitte unterscheiden nach Erst- und Zweitimpfung und Terminvergabe und Wahrnehmung des Termins)
- Wie viel Personal ist im Impfzentrum in Münster beschäftigt? (Bitte nach Tätigkeitsschwerpunkt und Beschäftigungsart unterscheiden)
- In wie vielen Fällen konnten Impfdosen nicht vollständig „verimpft“ werden? (Bitte aufschlüsseln nach Impfstoffhersteller und Impfstoffmengen die weggeschmissen werden mussten)
- In wie vielen Fällen wurden Impfdosen abseits der von der Bundesregierung vorgegebenen Priorisierung verabreicht? (Bitte aufschlüsseln nach Gründen der Umgehung der Einhaltung der von der Bundesregierung festgelegten Impfgruppen)
Dr. Martin Vincentz
Dr. Christian Blex
Kleine Anfrage 5153 (Drucksache 17/13013)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/13478)