Pauschale Schließung von Tierparks – Wann lernt die Landesregierung eigentlich aus ihren Fehlern?

9. Dezember 2020

Dr. Christian Blex » Landtag » Pauschale Schließung von Tierparks – Wann lernt die Landesregierung eigentlich aus ihren Fehlern?

Dr. Christian Blex » Landtag » Pauschale Schließung von Tierparks – Wann lernt die Landesregierung eigentlich aus ihren Fehlern?

Pauschale Schließung von Tierparks – Wann lernt die Landesregierung eigentlich aus ihren Fehlern?

9. Dezember 2020

Auf Grund der Coronaschutzverordnung haben Zoos, Tiergärten und botanische Gärten in Nordrhein-Westfalen seit dem 2. November 2020 geschlossen. Viele Tierparkbetreiber haben bereits massiv unter dem ersten Lockdown gelitten. Sie legten dann umfangreiche Hygienekonzepte vor, mit Rundwegen, gedeckelten Besucherzahlen, eingeschränkten Zeitslots und geschlossenen Tierhäusern. Mit diesem Hygienekonzept haben sie den Bürgern, insbesondere den Familien, zwar eingeschränkte, aber immer noch sichere Erholungsorte im urbanen Raum geboten. Tierparks sind im Wesentlichen eine Aktivität im Freien und spielen für die Ausbreitung des Infektionsgeschehens ohnehin keine entscheidende Rolle.

Es ist daher absolut unverständlich, weshalb die Landesregierung erneut Familien vor den Kopf stößt und die wirtschaftliche Lage der Tierparks gefährdet. Die Landesregierung muss jetzt Antworten geben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Corona-Hilfen hat die Landesregierung für Zoos, Tiergärten und botanischen Gärten während des ersten Lockdowns zur Verfügung gestellt?
  2. Welche Corona-Hilfen stellt die Landesregierung diesen Einrichtungen während des zweiten Lockdowns zur Verfügung?
  3. Auf Grund der Einhaltung des geforderten Hygienekonzepts durften die Einrichtungen wieder öffnen. Welche Änderungen der Bewertungen der Hygienekonzepte der Einrichtungen rechtfertigen in den Augen der Landesregierung die pauschale Schließung aller Einrichtungen im zweiten Lockdown?
  4. Wie bewertet die Landesregierung in diesen Einrichtungen konkret das Gefahrenpotenzial hinsichtlich der Infektionsausbreitung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Zoos, Tiergärten und botanische Gärten großflächige Freiluftanlagen sind?
  5. Welche Gründe liegen für die Landesregierung vor, die es rechtfertigen, den Lockdown für die Einrichtungen zu verlängern?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 4723 (Drucksache 17/12071)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/12268)

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