In NRW scheint es an vielen Schulen gängige Praxis zu sein, dass Schulkinder den Sportunterricht ebenfalls mit „Alltagsmaske“ absolvieren müssen. Viele Eltern sind irritiert und verärgert über diese Vorschrift.
Ich frage die Landesregierung daher:
- Ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im schulischen Sportunterricht verpflichtend?
- Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert ggf. diese Vorschrift?
- Sind der Landesregierung gesundheitliche Risiken bekannt, die durch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sportunterricht entstehen könnten?
- Wer haftet für Unfälle oder gesundheitliche Schäden, die durch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sportunterricht (mit)verursacht werden?
- Wie viele Infektionen mit SARS-Cov-2 gab es im Zusammenhang mit schulischem Sportunterricht? (Falls es eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sportunterricht gibt, bitte aufgeschlüsselt nach Fällen vor der Einführung dieser Vorschrift und Fällen nach der Einführung dieser Vorschrift)
Dr. Christian Blex
Kleine Anfrage 4691 (Drucksache 17/11967)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/12110)