Um Infektionen mit SARS-Cov-2 aufzuspüren, werden mittlerweile vermehrt Antigen-Schnelltests eingesetzt. Insbesondere in Altenheimen sollen diese Tests umfassend zum Einsatz kommen. Diese Schnelltests haben den Vorteil, dass ein Ergebnis deutlich schneller vorliegt als bei einem herkömmlichen PCR-Test. Allerdings besteht nach Medienberichten auch der Nachteil, dass die Schnelltests deutlich ungenauer sind und es daher öfter zu falschen Ergebnissen kommt.
Ich frage die Landesregierung daher:
- In welchen Fällen werden Antigen-Schnelltests durch staatliche Behörden in NRW eingesetzt?
- Welche Sensitivität weisen die bisher eingesetzten Antigen-Schnelltests zur Feststellung einer Infektion mit SARS-Cov-2 auf?
- Welche Spezifität weisen die bisher eingesetzten Antigen-Schnelltests zur Feststellung einer Infektion mit SARS-Cov-2 auf?
- Zu welchem Stückpreis werden die Antigen-Schnelltests durch die Landesregierung erworben?
- Wie viele Schnelltests sollen nach Planung der Landesregierung erworben werden?
Dr. Christian Blex
Kleine Anfrage 4692 (Drucksache 17/11968)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/12218)