Um Infektionen mit SARS-Cov-2 aufzuspüren, werden mittlerweile vermehrt Antigen-Schnelltests eingesetzt. Insbesondere in Altenheimen sollen diese Tests umfassend zum Einsatz kommen. Diese Schnelltests haben den Vorteil, dass ein Ergebnis deutlich schneller vorliegt als bei einem herkömmlichen PCR-Test. Allerdings besteht nach Medienberichten auch der Nachteil, dass die Schnelltests deutlich ungenauer sind und es daher öfter zu falschen Ergebnissen kommt.

Ich frage die Landesregierung daher:

  1. In welchen Fällen werden Antigen-Schnelltests durch staatliche Behörden in NRW eingesetzt?
  2. Welche Sensitivität weisen die bisher eingesetzten Antigen-Schnelltests zur Feststellung einer Infektion mit SARS-Cov-2 auf?
  3. Welche Spezifität weisen die bisher eingesetzten Antigen-Schnelltests zur Feststellung einer Infektion mit SARS-Cov-2 auf?
  4. Zu welchem Stückpreis werden die Antigen-Schnelltests durch die Landesregierung erworben?
  5. Wie viele Schnelltests sollen nach Planung der Landesregierung erworben werden?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 4692 (Drucksache 17/11968)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/12218)

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