Radio WAF – wie viel Steuergeld erhält der „Privatsender“?

13. Oktober 2020

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Radio WAF – wie viel Steuergeld erhält der „Privatsender“?

13. Oktober 2020

Radio WAF ist einer von 44 Lokalradiosendern in NRW. Sein Sendegebiet umfasst den Kreis Warendorf. Gemäß § 52 Landesmediengesetz (LMG) ist der Sender nach dem sogenannten „Zwei-Säulen-Modell“ organisiert.

Bei diesem Modell sind für jeden Sender jeweils eine programmverantwortliche „Veranstaltergemeinschaft“ sowie eine „Betriebsgesellschaft“ zu bilden, die technisch und wirtschaftlich für den Sendebetrieb verantwortlich sind.

Die „Veranstaltergemeinschaft“ besteht gemäß § 62 LMG aus bis zu 23 natürlichen Personen, die von folgenden Personenkreisen entsandt werden:

  • Kirchen und Religionsgemeinschaften,
  • Gewerkschaften,
  • der zuständigen Kommunalvertretung,
  • Arbeitgeberverband,
  • Jugendring, Wohlfahrts- und Naturschutzverbände,
  • Verbraucherzentrale,
  • Verlegerverband,
  • Journalistenverband.

Außerdem muss jeweils mindestens eine Person

  • aus den Bereichen Kultur und Kunst sowie Bildung und Wissenschaft,
  • aus dem Kreis der Personen mit Migrationshintergrund,
  • aus dem Kreis der örtlichen Organisationen von Menschen mit Behinderungen sowie
  • aus dem Bereich der Bürgermedien im Verbreitungsgebiet der Veranstaltergemeinschaft angehören.

Wie bei allen Lokalradiosendern wird auch bei Radio WAF die genaue Zusammensetzung der Veranstaltergemeinschaft vor der Öffentlichkeit verborgen gehalten.
Mitglieder des Landtags haben ebenso wenig wie Mitglieder des zuständigen Aufsichtsgremiums (Medienkommission bei der Landesanstalt für Medien) die Möglichkeit herauszufinden, wer im einzelnen Mitglied dieser Veranstaltergemeinschaft ist (vgl. Drs. 17/10856 und 17/7907). Lediglich der Vorstand der Veranstaltergemeinschaft wird auf der Website von Radio WAF ausgewiesen.

Gemäß § 59 LMG sind der Kreis Warendorf mit 13 Prozent sowie sechs weitere Städte und Gemeinden mit zusammen zwölf Prozent an dem Sender beteiligt, die übrigen Anteile halten der Verlag E. Holterdorf mit 67 Prozent und die Aschendorff Medien Gruppe mit acht Prozent.

Radio WAF produziert wie alle Lokalradiosender in NRW nur einen Teil seines Programms selbst. Acht Stunden des täglichen Programms liefert der landesweite Monopolist „Radio NRW“, ein Umstand, der durch die Verwendung von „Radio WAF“-Jingles und durch die Selbstbezeichnung als „Ihr Lokalradio“ verschleiert wird. Radio NRW gehört u.a. der FUNKE Mediengruppe, deren Hauptanteilseigner CDU-Minister Stephan Holthoff-Pförtner ist und dem Zeitungsverlag Neue Westfälische, der wiederum mittelbar der SPD gehört.

Die staatlich erzwungene, stark fragmentierte Struktur des Lokalradios in Nordrhein-Westfalen hat dazu geführt, dass die wirtschaftliche Grundlage der werbefinanzierten Sender häufig unzureichend ist. Die Digitalisierung und die damit verbundene Verbreitung von Streamingdiensten, Podcasts und ähnlichen Angeboten sowie die Einführung von DAB+ ist für viele Sender – vor allem für diejenigen in kleineren Verbreitungsgebieten – inzwischen existenzbedrohend. Aus diesem Grunde wurden bereits vor der durch den „Corona-Lockdown“ verursachten Wirtschaftskrise Subventionen für die kaum noch überlebensfähigen Sender gefordert (vgl. Drs. 17/4119).

Die Landesregierung einigte sich gemäß Auskunft des Chefs der Staatskanzlei (APr. 17/998) mit der Landesanstalt für Medien und mit Vertretern der Lokalradiosender im Zusammenhang mit der „Corona-Krise“ auf einen „Solidarpakt Lokalfunk NRW“ mit einem Gesamtvolumen von 700.000 Euro, von denen ein Teil aus Steuermitteln und ein Teil aus „Rundfunkbeiträgen“ finanziert wird.

Weiterhin unterrichtete der Chef der Staatskanzlei den Landtag vor einigen Tagen über eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Land und Bund (Vorlage 17/3828), nach der Mittel aus dem Förderprogramm „NEUSTART KULTUR“ den NRW-Lokalradios zugutekommen sollen. Bundesweit sind zur Förderung des Hörfunks Steuermittel in Höhe von 20 Millionen Euro vorgesehen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. In welcher Höhe hat Radio WAF Mittel aus dem „Solidarpakt Lokalfunk NRW“ bezogen, bzw. wird es noch beziehen?
  2. In welcher Höhe hat Radio WAF Mittel aus dem Förderprogramm „NEUSTART KULTUR“ bezogen, bzw. wird es noch beziehen?
  3. In welcher Höhe hat Radio WAF bereits in den Jahren von 2017 bis 2020 andere Mittel aus dem Landeshaushalt bezogen, beispielsweise auf dem Wege über Werbebuchungen? (Bitte aufschlüsseln nach: Jahr, Verwendung, zuständigem Ministerium)
  4. Inwieweit sind die genannten Subventionen und Zahlungen an Radio WAF mit dem bereits im Ersten Rundfunkurteil (BVerfGE 12, 205) niedergelegten Grundsatz der „Staatsferne“ des Rundfunks zu vereinbaren?
  5. Beabsichtigt die Landesregierung in der Zukunft weitere Zuwendungen an Radio WAF, die hier noch nicht aufgeführt sind?

Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 4568 (Drucksache 17/11465)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/11794)

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