Evaluierung – Fahrverbote nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 im Kreis Warendorf

8. Juli 2020

Dr. Christian Blex » Landtag » Evaluierung – Fahrverbote nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 im Kreis Warendorf

Dr. Christian Blex » Landtag » Evaluierung – Fahrverbote nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 im Kreis Warendorf

Evaluierung – Fahrverbote nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 im Kreis Warendorf

8. Juli 2020

Die Presse berichtete in den vergangenen Wochen über landesweite polizeiliche Überwachungen zur Kontrolle der Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen. So wurden in Euskirchen zwischen dem 28. April 2020 und dem 25. Mai 2020 von der dortigen Kreispolizeibehörde insgesamt 3.821 Verstöße geahndet und dabei allein 611 Fahrverbote erteilt. Dies entspricht einen Durchschnitt von über 21 Fahrverboten am Tag. Das Vorjahr (2019) verzeichnete dagegen im gleichen Zeitraum 1.830 Verstöße, bei denen 35 Fahrverbote angeordnet wurden. Die Kreispolizeibehörde Unna spricht zudem von einer „besorgniserregende[n] Erkenntnis„. Dort wurden innerhalb von zwei Tagen, 04. Mai und 05. Mai 2020, 14 Fahrverbote verhängt. Am Pfingstmontag dokumentierte der Verkehrsdienst der Polizei im Rhein-Kreis Neuss sechs Fahrverbote.

Gemäß des neuen Bußgeldkataloges 2020 wird seit dem 28. April 2020 bei einer Überschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften von 26 Kilometer pro Stunde ein Fahrverbot für einen Monat als Strafe angeordnet. Die Ordnungswidrigkeit bei Überschreitung -außerorts- von 61 Kilometern pro Stunde wird mit einem zweimonatigem Fahrverbot und bei einer Überschreitung von mehr als 70 Kilometern pro Stunde mit einem dreimonatigem Fahrverbot geahndet.

Die neuen Strafmaßnahmen stellen eine Verschärfung des alten Bußgeldkatalogs dar. Bis zum 27. April 2020 wurde nur im Falle einer sogenannten „beharrlichen Verletzung der Pflichten“ durch Wiederholung innerhalb von 12 Monaten ein Fahrverbot verhängt. Nach dem alten Bußgeldkatalog fand ein einmonatiges Fahrverbot erst bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 41 Kilometern pro Stunde statt.

Besonders ärgerlich ist es dann, wenn der Bürger das eigene Fahrzeug für den täglichen Weg zur Arbeit dringend benötigt oder aber die Beschäftigung und auch seine Existenz von dem Führerschein abhängen.

Unlängst äußerten sich Verkehrsverbände wie der „Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V.“ (ADAC) über die fehlende Verhältnismäßigkeit und fehlende Differenzierung zwischen leichten, mittleren und groben Verkehrsverstößen. Der Automobilclub „Mobil in Deutschland e.V.“ dagegen bezeichnet den neuen Bußgeldkatalog als „Führerschein-Falle„. Die Unverhältnismäßigkeit wurde bereits durch das Bundesministerium anerkannt.

Ungeachtet der vielen Beschwerden und Stellungnahmen zum neuen Bußgeldkatalog ist eine weitere Debatte auf parlamentarischer Ebene nur auf Grundlage von bewertbaren Statistiken und Ergebnissen möglich.

Aus diesem Grund stellen wir der Landesregierung die folgenden Fragen:

  1. Wie viele Fahrverbote wurden seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs 2020 im Kreis Warendorf erteilt? (Bitte nach Dauer des Fahrverbotes, Land-/Kreis-/Gemeindestraße, Fahrzeugtyp und Wochentag tabellarisch differenzieren)
  2. Wie viele Fahrverbote wurden im gleichen Zeitraum analog zum Zeitraum aus Frage 1 in den Vorjahren 2019, 2018 und 2017 im Kreis Warendorf angeordnet? (Bitte nach Dauer des Fahrverbotes, Land-/Kreis-/Gemeindestraße, Fahrzeugtyp und Wochentag tabellarisch differenzieren)
  3. Wie viele Verstöße durch Überschreitung der Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 26 bis 40 Kilometer pro Stunde wurden in den vergangenen drei Jahren (2017 bis 2019) im Kreis Warendorf dokumentiert? (Bitte nach Fahrzeugtyp, Jahr und Monat auflisten)
  4. Wie viele Verstöße durch Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 bis 30 Kilometern pro Stunde innerhalb der geschlossenen Ortschaften wurden in den vergangenen drei Jahren (2017 bis 2019) im Kreis Warendorf dokumentiert?
  5. Wie viele Fahrverbote wurden auf Grund sogenannter „beharrlicher Verletzung der Pflichten“ durch Wiederholung innerhalb von 12 Monaten in den vergangenen drei Jahren 2017 bis 2019) im Kreis Warendorf verhängt? (Bitte nach Dauer des Fahrverbotes, Land-/Kreis-/Gemeindestraße, Fahrzeugtyp und Wochentag tabellarisch differenzieren)

Andreas Keith
Nic Vogel
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 4056 (Drucksache 17/10145)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10503)

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