Personalsituation im Gesundheitsamt der Stadt Hamm

4. Juni 2020

Dr. Christian Blex » Landtag » Personalsituation im Gesundheitsamt der Stadt Hamm

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Personalsituation im Gesundheitsamt der Stadt Hamm

4. Juni 2020

Das neuartige Coronavirus stellt die Bundesrepublik, aber auch das Land Nordrhein Westfalen vor eine Belastungsprobe. Solange es keinen Impfstoff und auch kein wirksames Medikament gegen Sars-CoV-2 gibt, wird das Virus vorrangig in Krankenhäusern, Arztpraxen und Forschungslaboren bekämpft. Immer bedeutungsvoller wird jedoch die Rolle der dritten Säule der medizinischen Versorgung, nämlich die des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Es liegt an den Gesundheitsämtern, Fälle zu identifizieren, Maßnahmen anzuordnen, Infektionsketten nachzuverfolgen und diese zu unterbrechen. Dabei handelt es sich um Aufgaben, die so personalintensiv sind, dass kaum ein Gesundheitsamt diese ohne massive Personalaufstockung leisten kann. Viele Gesundheitsämter haben offensichtlich nicht genügend Mitarbeiter, um die Kontaktpersonen von Coronainfizierten nachzuverfolgen, obwohl das ihre Aufgabe wäre.

In NRW wurde bei 54 Gesundheitsämtern angefragt, ob und in wieweit sie ihren Verpflichtungen in der gegenwärtigen Krisensituation nachkommen können. Von diesen hat mehr als die Hälfte geantwortet. 21 der 33 antwortenden Ämter konnten die Vorgaben nicht erfüllen. Es gibt einfach zu wenig Mitarbeiter, um alle Infektionsketten wie nötig nachzuverfolgen.

Seit dem 24. April müssen alle Gesundheitsämter in Deutschland dem Robert Koch-Institut (RKI) melden, ob bei ihnen „die vollständige Kontaktnachverfolgung gewährleistet, gefährdet oder bereits aktuell nicht mehr möglich ist“.

Die Gesundheitsämter leisten essentielle Dienste im Kampf gegen das Coronavirus, und es ist wichtig, die Arbeit eines jeden einzelnen dieser Ämter in Nordrhein Westfalen zu kennen und es gegebenenfalls als Land zu unterstützen, sofern dies notwendig werden sollte.

In diesem Zusammenhang fragen wir Landesregierung:

  1. Wie hat sich der Personalbestand, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung des Coronavirus im Gesundheitsamt der Stadt Hamm im Laufe des ersten Quartals 2020 entwickelt? (Hier bitte unterscheiden in Beschäftigte/Beamte/Tarifbeschäftigte/Stammkräfte, befristete/besondere Beschäftigungsverhältnisse, weitergehend in VZ/TZ)
  2. Ist die vom Robert Koch Institut vorgegebene vollständige Kontaktnachverfolgung gewährleistet?
  3. In wie vielen Fällen wurde eine häusliche Quarantäne angeordnet?
  4. In wie vielen Fällen wurde die häusliche Quarantäne missachtet?
  5. Welche Konsequenzen zog die Missachtung der häuslichen Quarantäne nach sich? (Bitte unter der Angabe der Personal- und Sachkosten bei Anordnung ordnungsbehördlicher Kontrollen)

Dr. Martin Vincentz
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 3802 (Drucksache 17/9574)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10245)

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