Ab Montag dem 27.04.2020 gilt in NRW und ganz Deutschland eine Maskenpflicht.

Dabei verbreiteten Virologen und Politiker noch vor wenigen Wochen, Masken böten keinen Schutz. Zudem war am 07.04.2020 im Ärzteblatt von einem im „Annals of Internal Medicine“ publizierten Experiment zu lesen, demnach Covid-19-Patienten durch chirurgische Masken sowie Baumwollmasken hindurch husten.

Selbst nachdem am 22.04.2020 die Einführung der Maskenpflicht verkündet wurde, äußerten sich einige Mediziner sehr kritisch hinsichtlich dieser Maßnahme. Besonders zu erwähnen ist die Einschätzung des Weltärztepräsidenten Frank Ulrich Montgomery, der die Pflicht zum Tragen von Schals und Tüchern als „lächerlich“ bezeichnet.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert die Entscheidung der Landesregierung zur Einführung einer Maskenpflicht?
  2. Für wie lange ist die Maskenpflicht nach Ansicht der Landesregierung nötig?
  3. Welche Gesundheitsgefahren können durch das unsachgemäße Tragen einer Maske entstehen?
  4. Wie bewertet die Landesregierung das Ergebnis des im „Annals of Internal Medicine“ publizierten Experiments mit dem Titel „Effectiveness of Surgical and Cotton Masks in Blocking SARS-CoV-2: A Controlled Comparison in 4 Patients“, demnach Covid-19-Patienten durch chirurgische Masken sowie Baumwollmasken hindurch husten?
  5. Wie bewertet die Landesregierung die von Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery geäußerte Kritik an der Maskenpflicht, insbesondere im Hinblick auf die Wirkungslosigkeit von Schals und selbstgebastelten Masken?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 3538 (Drucksache 17/9126)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/9433)

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