Stellt die Aufforderung des Lehrerrats des Gymnasiums Petrinum zur Setzung eines „Zeichens gegen Rechts“ im Rahmen eines AfD-Bürgerdialogs ein möglicher Verstoß gegen die Neutralitätspflicht dar?

3. Januar 2020

Dr. Christian Blex » Landtag » Stellt die Aufforderung des Lehrerrats des Gymnasiums Petrinum zur Setzung eines „Zeichens gegen Rechts“ im Rahmen eines AfD-Bürgerdialogs ein möglicher Verstoß gegen die Neutralitätspflicht dar?

Dr. Christian Blex » Landtag » Stellt die Aufforderung des Lehrerrats des Gymnasiums Petrinum zur Setzung eines „Zeichens gegen Rechts“ im Rahmen eines AfD-Bürgerdialogs ein möglicher Verstoß gegen die Neutralitätspflicht dar?

Stellt die Aufforderung des Lehrerrats des Gymnasiums Petrinum zur Setzung eines „Zeichens gegen Rechts“ im Rahmen eines AfD-Bürgerdialogs ein möglicher Verstoß gegen die Neutralitätspflicht dar?

3. Januar 2020

Der § 2 Absatz 8 des Schulgesetzes verpflichtet sowohl Lehrkräfte als auch Mitarbeiter und Schulleitungen dazu, unterschiedliche Auffassungen und Meinungen zu respektieren und zu ermöglichen. Alle an dem Gesamtkonzept Schule beteiligten Gruppen nehmen ihre jeweiligen Aufgaben unparteiisch und insbesondere auch in politischen Fragen neutral wahr.

Das bedeutet nicht, dass politische Bekundungen gänzlich zu unterbleiben haben, jedoch müssen diese von Zurückhaltung geprägt und in ihrer Darstellung ausgewogen sein. Insbesondere ist es den Lehrkräften – wie im Beutelsbacher Konsens festgelegt – nicht erlaubt, die ihnen anvertrauten Schüler mit einer bestimmten Meinung zu überwältigen und somit Kinder und Jugendliche an der Herausbildung einer eigenen Meinung zu hindern.

Im Zuge eines veranstalteten Bürgerdialoges der AfD-Bundestagsfraktion in der Aula des Gymnasiums Petrinum am 17. September 2019 kam es jedoch im Vorfeld der Veranstaltung aus dem Lehrerrat heraus zu einer Aufforderung an die Schulgemeinde sich anlässlich der Veranstaltung an der Setzung eines „Zeichens gegen Rechts“ zu beteiligen.

Hierbei handelt es sich nachfolgend um eine digitale Mitteilung vom 02.09.19, die uns von den Eltern einiger Schüler zur Verfügung gestellt wurde:

Hallo zusammen,
nachdem wir erfahren haben, dass die AfD am 17.09. unsere Aula nutzen wird, um auf „Wählerfang“ zu gehen, haben wir im Lehrerrat überlegt, dass wir gerne gemeinsam mit der SV und der Schulleitung überlegen würden, wie wir als Schulgemeinde und Schule ohne Rassismus gemeinsam ein Zeichen gegen Rechts setzen können.

Über eine Rückmeldung würden wir uns sehr freuen!

Liebe Grüße und ein schönes sonniges Wochenende
XXXX

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass es außergewöhnlich ist, wenn eine demokratisch gewählte Fraktion eine Aula eines Gymnasiums als Veranstaltungsort wählt?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Aufforderung eines Teilkollegiums, sich im Zusammenspiel mit der Schulleitung und den Schülern aktiv an einem Protest gegen eine politische Partei zu beteiligen?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die Durchführung einer SV-Sitzung unter Leitung der entsprechenden SV-Lehrer an ebendieser Schule mit teilweise erst elf- oder zwölfjährigen Kindern, in der das in der o. g. digitalen Mitteilung angesprochene Zeichen gegen Rechts ohne Darstellung seiner potentiell kontroversen Sichtweise als Grundlage für die Planung einer Demonstration gegen die AfD-Veranstaltung am 17.09.19 verwendet wurde, inklusive einer möglichen Sperrung von Parkhauseingängen, sowie der Anfertigung von Plakaten im Kunstunterricht?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 3210 (Drucksache 17/8058)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/8337)

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