Kritische Infrastrukturen im Kreis Recklinghausen: Ist die Versorgungssicherheit auch in Notfällen gewährleistet?

18. Dezember 2019

Dr. Christian Blex » Landtag » Kritische Infrastrukturen im Kreis Recklinghausen: Ist die Versorgungssicherheit auch in Notfällen gewährleistet?

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Kritische Infrastrukturen im Kreis Recklinghausen: Ist die Versorgungssicherheit auch in Notfällen gewährleistet?

18. Dezember 2019

Der Schutz Kritischer Infrastrukturen, kurz: KRITIS, ist nicht nur zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und das staatliche Gemeinwesen zwingend notwendig. Cyberangriffe oder Großstörungen können sich signifikant auch auf wesentliche und lebenswichtige Versorgungsbereiche bedrohlich auswirken.

Die möglichen Bedrohungen finden sich sowohl im Energiebereich als auch in den weiteren Sektoren Kritischer Infrastruktur wie etwa Gesundheit, Transport und Verkehr, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Wasser wieder, die für die Daseinsvorsorge der Einwohner von essentieller Bedeutung sind. Diese Kritischen Infrastrukturen müssen vor gefährdenden Auswirkungen möglicher Großstörungen geschützt werden.

Die Regierung erhält ausreichend Warnungen. So hat sich etwa der Bundesverband für den Schutz Kritischer Infrastrukturen (BSKI) Ende August 2019 dahingehend kritisch geäußert, dass ein großflächiger Ausfall der Stromversorgung immer wahrscheinlicher wird.

Ebenso vermeldete die Deutsche Telekom im Jahre 2018 bereits eine Verdreifachung von Cyberangriffen auf ihre Infrastruktur im Vergleich zum Jahre 2017.

Weiterhin werden durch die zunehmende Vernetzung in Folge der Digitalisierung unterschiedlicher KRITIS-Sektoren neue Risiken entstehen. Aufgrund dieser Vernetzung kann die Verwundung einzelner KRITIS-Anlagen andere Anlagen oder Unternehmen ebenfalls beeinträchtigen.3 Laut einer Studie des „Ponemon Institute“ haben neun von zehn Sicherheitsverantwortlichen im Bereich Kritischer Infrastrukturen mindestens einen Cyberangriff innerhalb von zwei Jahren erlebt.

Auch die Bevölkerung im Kreis Recklinghausen ist von der einwandfrei funktionierenden Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen abhängig, die durch ein hoch entwickeltes, eng miteinander verflochtenes und damit sehr verwundbares Netzwerk an Kritischer Infrastruktur bereit gestellt werden.

Die Landesregierung konnte bei der Beantwortung (Drs. 17/2455) der Kleinen Anfrage Nr. 889 vom 23.04.2018 noch keine näheren Informationen zu den in NRW befindlichen Kritischen Infrastrukturen kundgeben. Angesichts der Bedeutung des Themas gehen wir davon aus, dass inzwischen neue Erkenntnisse vorliegen und fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Anlagen, die nach der BSI-Kritisverordnung als Kritische Infrastruktur gelten, existieren im Kreis Recklinghausen? (Bitte nach KRITIS-Sektor [Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr sowie Medien und Kultur], sowie nach Branche aufschlüsseln)
  2. Welche Maßnahmen zum Schutz Kritischer Infrastruktur hat die Landesregierung, in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden und den Betreibern Kritischer Infrastrukturen im Kreis Recklinghausen vorangebracht?
  3. Für welche Notfälle und Großschadensereignisse sind auf welcher Rechtsgrundlage Notfallpläne zum Schutz Kritischer Infrastruktur im Kreis Recklinghausen erarbeitet worden?
  4. Welche Notfallvorsorge und welche Notfallplanung sind zum einen für die unter Punkt 1 abgefragten Kritischen Infrastrukturen und zum anderen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge für den besonderen Fall eines Blackouts (großflächiger Stromausfall) getroffen worden?
  5. Wie werden die Kommunikationsstrukturen und die Einsatzführung bei den Sicherheitsbehörden im Kreis Recklinghausen im Falle eines Blackouts sichergestellt, um in dieser Zeit handlungsfähig zu bleiben?

Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 3126 (Drucksache 17/7830)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/8162)

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