Bei der Sicherung der Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe und bei der breiteren Förderung des ländlichen Raums sind anerkanntermaßen Initiativen der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte von großem Nutzen. Die Landwirtschaftsministerien und die Landwirtschaftsverwaltungen von Bund und Ländern unterstützen die direkte Vermarktung von Produkten und Leistungen landwirtschaftlicher Betriebe auf vielfältige Weise. Die Förderung der Direktvermarktung wird grundsätzlich auch von allen Fraktionen im Bundestag und in den Landtagen befürwortet.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche Initiativen zur Förderung der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte hat die Landesregierung seit ihrer Amtsübernahme im Jahre 2017 ergriffen?
- Wie unterstützen die Landesregierung (und die zuständigen Verwaltungen des Landes) die Landwirte bei der Planung und Gründung von Hofläden, insbesondere im Hinblick auf die vielfältigen und schwierigen Rechtsfragen der Direktvermarktung?
- Welche Regionalmarken (Herkunftsbezeichnungen, Gütezeichen, Siegel) für landwirtschaftliche Produkte aus NRW werden von der Landesregierung anerkannt?
- Aus welchen Haushaltsplänen des Landes werden die vielfältigen Förderaktivitäten der Direktvermarktung im Lande Nordrhein-Westfalen finanziert? (Bitte Haushaltsposten angeben)
Dr. Christian Blex
Kleine Anfrage 2893 (Drucksache 17/7232)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/7431)