Klimanotstand in Münster – Missbrauch für eine links-grüne PR-Kampagne?

5. Juli 2019

Dr. Christian Blex » Landtag » Klimanotstand in Münster – Missbrauch für eine links-grüne PR-Kampagne?

Dr. Christian Blex » Landtag » Klimanotstand in Münster – Missbrauch für eine links-grüne PR-Kampagne?

Klimanotstand in Münster – Missbrauch für eine links-grüne PR-Kampagne?

5. Juli 2019

Am 23. Mai 2019 hat die Stadt Münster als erste Großstadt Nordrhein-Westfalens den „Klimanotstand“ ausgerufen. Laut dem Beschluss besitzt der menschengemachte Klimawandel „in der städtischen Politik eine hohe Priorität“ und sei „bei allen Entscheidungen grundsätzlich zu beachten“. Jedes Jahr berichtet nun die Stadtverwaltung über die Auswirkungen und Folgen des menschengemachten Klimawandels auf die Stadt.

„Klimanotstand“ ist keine Legaldefinition. Viele Bürger sind durch die Verbindung der Begriffe „Klima“ und „Notstand“ jedoch verunsichert. In einem Notstand bekommt die Abwendung der Gefahr die höchste Priorität. Andere Aufgabenfelder werden nachrangig.

Hinter der Ausrufung steckt das landesweit agierende „Klimabündnis Hamm„. Diese Ökoaktivisten fordern die Feststellung eines „Klimanotstands“ in jedem Rathaus ohne nachvollziehbare Notwendigkeit. Mutmaßlich steht das „Klimabündnis Hamm“ in direkter Nähe zu anderen ökoradikalen Splittergruppen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Inwiefern unterstützt jetzt die Landesregierung die Städte im „Klimanotstand“ bei der Abwendung der akuten Gefahr?
  2. Inwieweit wird die Landesregierung jetzt auch den „Klimanotstand“ auf Landesebene ausrufen?
  3. Welche (Sonder-)Rechte hat die Kommune im „Klimanotstand“?
  4. Welche rechtlichen Konsequenzen gibt es für Kommunen, wenn sie missbräuchlich einen Notstand ausrufen?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 2582 (Drucksache 17/6407)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/6763)

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