Kehlschnitt ohne Betäubung und zum Ausbluten aufgehängt – Was tut die Landesregierung gegen illegales Schächten?

12. Juli 2019

Dr. Christian Blex » Landtag » Kehlschnitt ohne Betäubung und zum Ausbluten aufgehängt – Was tut die Landesregierung gegen illegales Schächten?

Dr. Christian Blex » Landtag » Kehlschnitt ohne Betäubung und zum Ausbluten aufgehängt – Was tut die Landesregierung gegen illegales Schächten?

Kehlschnitt ohne Betäubung und zum Ausbluten aufgehängt – Was tut die Landesregierung gegen illegales Schächten?

12. Juli 2019

Im Kreis Düren wurden Ende Mai die Kadaver von acht Lämmern gefunden. Laut Kreisveterinäramt wurden die Lämmer illegal geschächtet. Konkret wurde den Lämmern ein betäubungsloser Kehlschnitt zugefügt und anschließend wurden sie an nahegelegenen Sträuchern zum Ausbluten aufgehängt.

In Deutschland verbieten das Tierschutzgesetz sowie die Tierschutzschlachtverordnung grundsätzlich, ein Tier ohne Betäubung zu schlachten. Von diesem Grundsatz sind Ausnahmen jedoch möglich, die in Nordrhein-Westfalen allerdings in den letzten 10 Jahren nicht erteilt wurden.

Die rechtlichen Konsequenzen für illegale Schächtungen waren in Nordrhein-Westfalen bisher erschreckend gering.

Teilweise wurde wegen Verstoßes gegen das Fleischhygienegesetz, teilweise wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Von insgesamt 26 Fällen in den letzten zehn Jahren wurde in lediglich 13 Fällen ermittelt. Davon endeten acht Fälle ohne Verurteilung, lediglich zwei Verfahren führten zu einer Geldstrafe. Die restlichen Verstöße sowie die Fälle mit eingestelltem Strafverfahren wurden von den Kreisordnungsbehörden in eigener Zuständigkeit als Ordnungswidrigkeit bearbeitet. Meistens wurde dabei ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die Höhe des Bußgeldes bewegte sich in einem Rahmen zwischen 50 und 8.400 Euro, wobei die meisten Bußgelder im Bereich von 300 bis 600 Euro lagen. In einem Fall wurde das festgesetzte Bußgeld im Rahmen eines Gerichtsverfahrens sogar von 300 auf 50 Euro herabgesetzt. In nur einem einzigen Fall wurde ein rechtskräftiges Haltungs- und Betreuungsverbot ausgesprochen.

Die bisherigen Konsequenzen für Hinterhof-Schächtungen oder illegale Schächtungen direkt auf der Weide scheinen in keinerlei Weise abschreckend zu sein, wie immer wieder auftretende Fälle, etwa in Cappenberg oder Coesfeld im Jahr 2017, zeigen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Fälle von illegaler Schächtung sind der Landesregierung von 2018 bis dato bekannt?
  2. Welche juristischen Konsequenzen hatten die seit 2008 bekannt gewordenen Fälle von illegalen Schächtungen?
  3. In wie vielen der seit 2008 gemeldeten Fälle von illegalen Schächtungen war das Tatumfeld kein Schlachthof bzw. kein fleischverarbeitender Betrieb?
  4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den Tätern solcher illegaler Schächtungen?
  5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um illegale Schächtungen zu unterbinden?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 2602 (Drucksache 17/6481)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/6830)

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