Bisherige Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen

24. Juli 2019

Dr. Christian Blex » Landtag » Bisherige Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen

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Bisherige Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen

24. Juli 2019

Mit den Förderrichtlinien Wolf hat Nordrhein-Westfalen die Grundlage für einen finanziellen Ausgleich der durch den Wolf bedingten wirtschaftlichen Belastungen für Tierhalter geschaffen.

Die aktuelle Richtlinie sieht Entschädigungen für Tierverluste, für die Kosten für den Tierarzt, für Medikamente und die Tierkörperbeseitigung vor. Das Land NRW entschädigt darüber hinaus zusätzlich die Schäden an Schutzvorrichtungen sowie die finanziellen Schäden durch Fehlgeburten, die durch Wölfe ausgelöst wurden.

In NRW gibt es offiziell die Wolfsgebiete „Schermbeck“ und „Senne“ sowie die „Pufferzone zum Wolfsterritorium Stegskopf“ an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Dort können Halter von Schafen und Ziegen sowie Betreiber von Wildgehegen Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und die wolfssichere Optimierung bestehender Zäune und Zubehör für den Schutz ihrer Herden vor Übergriffen durch Wölfe beantragen. Darüber hinaus kann auch der Erwerb und die Ausbildung von Herdenschutzhunden finanziell unterstützt werden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Anträge auf Billigkeitsleistungen gemäß der Förderrichtlinien Wolf sind seit 2017 in Nordrhein-Westfalen gestellt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Anträgen auf Entschädigung für Tierverluste, Kosten für den Tierarzt, für Medikamente, für Tierkörperbeseitigung, Schäden an Schutzvorrichtungen, finanzielle Schäden durch Verlammung)
  2. Wie viele Anträge auf Zuwendungen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden durch den Wolf wurden in den Wolfsgebieten „Senne“ und „Schermbeck“ sowie der „Pufferzone zum Wolfsterritorium Stegskopf“ gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anschaffung beziehungsweise Optimierung von bestehenden Standardschutzzäunen nebst Zubehör sowie Ausgaben zur Anschaffung und Ausbildung von geeigneten Herdenschutzhunden)
  1. Wie viele der Anträge im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden im „Wolfsgebiet Senne“, im „Wolfsgebiet Schermbeck“, in der „Pufferzone zum Wolfsterritorium Stegskopf“ und außerhalb dieser Gebiete gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach den ausgewiesenen Wolfsgebieten, Pufferzonen und Gebieten außerhalb, sowie Anzahl Anträge, Anzahl abgelehnte Anträge)
  2. In welcher Höhe wurden bisher Zuwendungen im Sinne der Förderrichtlinien Wolf ausgezahlt? (Bitte aufschlüsseln nach Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden durch den Wolf)
  3. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Bewilligungs- und Auszahlungspraxis der Förderrichtlinien Wolf?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 2692 (Drucksache 17/6718)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/6951)

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