Der Landtag NRW hat im Juni 2018 mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD dem Antrag „Eltern, Lehrkräften und Schulträgern Planungssicherheit geben – äußere Differenzierung an Realschulen gestalten und einen Hauptschulbildungsgang ab Klasse 5 ermöglichen“ (Drs. 17/2748) zugestimmt.
Dabei ist es das Ziel, sowohl die Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Hauptschulangebots als auch die langfristige Implementierung eines solchen Bildungsgangs an Realschulen bereits ab Klasse 5 trotz sinkender Zahlen von Hauptschülern in NRW zu ermöglichen.
Im Jahr 2016 wurde durch den Rat der Stadt Minden die Schließung der letzten verbliebenen Hauptschule, der GHS Todtenhausen, beschlossen. Diese Schließung wurde im Jahr 2017 durch die Bezirksregierung Detmold bestätigt.
Ab 2014 bis Anfang 2018 sind insgesamt über 500 ausländische Schüler zusätzlich an Mindener Schulen beschult worden. Mehrfach verwies die Schulleiterin der auslaufenden GHS Todtenhausen im Bildungsausschuss auf die erhöhte Nachfrage hin. Ein Teil dieser Schüler war in die auf zwei Jahre limitierten Sprachlernklassen verteilt worden und musste im Anschluss auf leistungsgerechte Regelschulen umverteilt werden. Hinzu kommt, dass Schüler von Gymnasien beispielweise zur Realschule wechseln. Auch müssen Realschulen, Schulen des gemeinsamen Lernens und Gesamtschulen nun Hauptschüler bei sich beschulen und bekommen im Fall der Realschulen „Freiherr von Vincke“ und „Käthe Kollwitz“ Sprachlernschüler, Inklusionsschüler und regulär rücklaufende Schüler mit Hauptschuleignung zugewiesen. Ihre Kernaufgabe, das Unterrichten von Realschülern, ist laut eigener Aussage immer weniger möglich.
Die Realschulen der Stadt Minden sind mit dieser Entwicklung massiv überfordert. Das zeigte auch eine im November 2017 durch Schüler-, Eltern- und Lehrervertretung einberufene Konferenz der Realschulen. Eine Unterrichtung nach §132c SchulG, wie von der Verwaltung favorisiert, wird an den Schulen jeweils durchgehend scharf abgelehnt.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Gibt es bereits Weisungen oder eine avisierte Änderung des Schulgesetzes aufgrund des Beschlusses des Landtages (Drucksache 17/2748 vom 05.06.2018)?
- Falls Frage 1 bejaht wird: Welche Änderung plant die Landesregierung bzw. welche Weisungen sind ausgesprochen worden?
- Falls Frage 1 verneint wird: Wann wird die Landesregierung eine Gesetzänderung vorlegen?
- Welche mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen hat dieser Beschluss auf die Realschulen in Bezug auf den Bildungsgang Hauptschule in Minden?
- Wie bewertet die Landesregierung eine frühzeitige Differenzierung von Hauptschülern an Realschulen in eigenen Klassenverbänden, etwa als eine Dependance der auslaufenden GHS Todtenhausen in Minden?
Dr. Christian Blex
Thomas Röckemann
Kleine Anfrage 2160 (Drucksache 17/5461)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/5861)