Präventiver Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

15. Februar 2019

Dr. Christian Blex » Landtag » Präventiver Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

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Präventiver Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

15. Februar 2019

In Baden-Württemberg ist bei einem Monitoring in einem Betrieb bei Rastatt der Virus vom Serotyp 8 festgestellt. Dieser Virus ist Auslöser der Blauzungenkrankheit, die in Deutschland zuletzt 2009 aufgetreten war und Wiederkäuer, wie Ziegen, Rinder und Schafe, befällt.

Durch den Verlust des Status „frei von der Blauzungenkrankheit“ ist mit Handelsrestriktionen zu rechnen, die gegebenenfalls auch den Drittlandhandel betreffen. Neben dem drohenden Ausbruch der afrikanischen Schweinepest ist dies nun die zweite drohende Gefahr für nordrhein-westfälische Viehhalter. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat bereits auf die Dringlichkeit einer Impfung des Viehs hingewiesen.

Als die Blauzungenkrankheit das erste Mal in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2006 auftrat, kostete die Krankheit 30.000 Schafe und 8.000 Rinder, bis man einen Impfstoff gefunden hatte.

Obwohl der Virus nicht auf den Menschen übertragen werden kann, bedroht er die wirtschaftliche Existenz der Landwirte, die neben den stark gestiegenen Produktionskosten für bspw. Futtermittel nun ihre Existenzgrundlage zu verlieren drohen.

Das Friedriech-Loeffler-Institut schätzte die Wahrscheinlichkeit, dass die Krankheit nach Deutschland gelangt, bereits im Vorfeld als sehr hoch ein. Ebenfalls empfiehlt die ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut, empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-4 und -8 zu impfen. In Frankreich und Italien wird auf eine flächendeckende, verpflichtende Impfung verzichtet, aber es kann auf freiwilliger Basis geimpft werden. Auch in Deutschland erfolgt die Impfung auf freiwilliger Basis, ist jedoch beim zuständigen Veterinäramt genehmigungspflichtig.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um einen Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen zu verhindern?
  2. Wie groß ist der Anteil an bereits gegen die Blauzungenkrankheit geimpften Tieren in Nordrhein-Westfalen? (bitte aufschlüsseln nach Tierart und Landkreis)
  3. Ab wann übernimmt die Tierseuchenkasse NRW die Kosten der Impfung?
  4. Wie viele Anträge auf Genehmigung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit wurden in den letzten fünf Jahren gestellt? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Serotyp, zuständigem Veterinäramt und Tierart)
  5. Wie steht die Landesregierung zu einer verpflichtenden Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen die Blauzungenkrankheit?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 1902 (Drucksache 17/4854)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/5092)

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