Bleibt die Freilandhaltung von Legehennen in Nordrhein-Westfalen rechtssicher möglich?

21. Februar 2019

Dr. Christian Blex » Landtag » Bleibt die Freilandhaltung von Legehennen in Nordrhein-Westfalen rechtssicher möglich?

Dr. Christian Blex » Landtag » Bleibt die Freilandhaltung von Legehennen in Nordrhein-Westfalen rechtssicher möglich?

Bleibt die Freilandhaltung von Legehennen in Nordrhein-Westfalen rechtssicher möglich?

21. Februar 2019

Basierend auf der Auswertung einer Studie der Universität Kassel behauptet der BUND, dass in Brandenburg die Freilandhaltung von Hühnern gegen das Bundesbodenschutzgesetz verstößt. Durch die Ausscheidungen der Hennen würde die zulässige Nitratmenge pro Hektar in einem Jahr deutlich überschritten, wie Modellrechnungen und Versuche gezeigt hätten.

Laut einem im Auftrag des BUND erstellten Rechtsgutachten seien damit alle Anlagen zur Freilandhaltung von Legehennen in Brandenburg illegal. Auch laufende Genehmigungsverfahren sollen deshalb erneut überprüft werden.

Paradoxerweise sind Umweltverbände starke Verfechter der Freilandhaltung. Allerdings scheint man nun mit dem Bodenschutz ein abstrakteres Thema gefunden zu haben, nachdem mit der Düngeverordnung den Landwirten bereits eine einschränkende und kompliziertere Regelung aufgezwungen wurde. Hinzu kommt, dass die Düngeverordnung für Gebiete mit erhöhter Nitratbelastung verschärft wurde.

Besonders ärgerlich ist diese Wendung, nachdem jahrelang über die richtigen Haltungsbedingungen gestritten und besonders seitens der Umwelt- und Tierschutzverbände die Freilandhaltung gefordert wurde. Die Planungssicherheit geht durch einen nun möglichen Rechtsstreit verloren und verunsichert die Landwirte bei der langfristigen Umstellung auf Freilandhaltung.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Studie der Universität Kassel bezüglich der Nitratbelastung des Bodens durch im Freien gehaltene Legehennen?
  2. Welche Konsequenzen ergeben sich für Betriebe in Nordrhein-Westfalen, die ebenfalls Legehennen in Freilandhaltung halten?
  3. Welche Konsequenzen ergeben sich für aktuell laufende Genehmigungsverfahren für Betriebe, welche Legehennen in Freilandhaltung halten wollen?
  4. Plant die Landesregierung eine Überprüfung der Nitratbelastung durch Betriebe mit Legehennen in Freilandhaltung für Nordrhein-Westfalen?
  5. Welche Folgen hat die erneute Verschärfung der Düngeverordnung für die betroffenen Betriebe?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 1939 (Drucksache 17/4927)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/5146)

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