Sind die elektronische Kurzzeitbetäubung und der anschließende Kehlschnitt bei rituellen Schlachtungen im Sinne des Tierschutzes?

8. Oktober 2018

Dr. Christian Blex » Landtag » Sind die elektronische Kurzzeitbetäubung und der anschließende Kehlschnitt bei rituellen Schlachtungen im Sinne des Tierschutzes?

Dr. Christian Blex » Landtag » Sind die elektronische Kurzzeitbetäubung und der anschließende Kehlschnitt bei rituellen Schlachtungen im Sinne des Tierschutzes?

Sind die elektronische Kurzzeitbetäubung und der anschließende Kehlschnitt bei rituellen Schlachtungen im Sinne des Tierschutzes?

8. Oktober 2018

Da in Nordrhein-Westfalen keine Genehmigungen für betäubungsloses Schächten erteilt werden, greifen Muslime auf Fleisch von Tieren zurück, die nach elektronischer Kurzzeitbetäubung durch Kehlschnitt vollständig ausgeblutet sind.

Die elektronische Kurzzeitbetäubung wird allerdings von der „Islamischen Gemeinschaft Mili Görus“ abgelehnt und auch der „Zentralrat der Muslime“ hält das betäubungslose Schächten für zwingend vorgeschrieben. Dieser Ansicht schlossen sich der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und der europäische Fatwa-Rat (EFC) an.

Aber auch die elektronische Kurzzeitbetäubung vor dem Schächten ist im Sinne des Tierschutzes kritisch zu sehen. Häufig ist die Betäubung nicht lange genug, sodass das zu schlachtende Tier während des Ausblutens wieder aufwacht und große Qualen erleidet. Außerdem ist eine elektronische Kurzzeitbetäubung für große Tiere, wie Rinder, meist gar nicht möglich, da diese dadurch nicht stark genug betäubt werden können.

Besonders problematisch ist darüber hinaus, wenn im Rahmen von islamischen Festen Tiere von Personen betäubt und geschlachtet werden sollen, die lediglich einen Wochenendkurs für einen Sachkundenachweis besucht haben.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Inwiefern sind die technischen Anforderungen der Elektrokurzzeitbetäubung rechtlich geregelt, um als Betäubungsmethode zugelassen zu sein?
  2. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass der Erwerb von Sachkundenachweisen, insbesondere um rituelle Schlachtungen durchzuführen, eine genauso tiergerechte Schlachtung ermöglicht, wie eine mehrjährige Lehre zum Fleischer?
  3. Auf welche Weise wird bei den Lehrgängen zur Sachkunde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 der Kehlschnitt thematisiert, der zu einer rituellen Schlachtung nach muslimischen Ritus gehört?
  4. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass bei der elektronischen Kurzzeitbetäubung jedes zu schlachtende Tier, also auch große Tiere, wie beispielsweise Rinder, lange genug betäubt wird, bis es durch den Kehlschnitt bei rituellen Schlachtungen vollständig ausgeblutet ist?
  5. Auf welche Weise wird bei einer rituellen Schlachtung die Effektivität und fachgerechte Durchführung der elektronischen Kurzzeitbetäubung kontrolliert?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 1405 (Drucksache 17/3502)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3788)

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