Am 25. August endete das islamische Opferfest Kurban Bayrami, bei dem wieder viele Tiere nach islamischen Glaubensvorschriften geschlachtet wurden.

In Nordrhein-Westfalen werden Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schächten, also ein Kehlschnitt, der zum Ausbluten des Tieres führt, in der Praxis nicht erteilt. Stattdessen wird das Tier vorher mit einer Elektrozange kurzzeitig betäubt, um es dann durch einen Kehlschnitt ausbluten zu lassen.

Auf der Internetseite des LANUV heißt es dazu:

Für die Betäubung nach diesem Verfahren ist rechtzeitig eine Ausnahmegenehmigung beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu beantragen.

Soll der Kehlschnitt von einer nicht am Schlachthof beschäftigten Person – also z.B. durch den Gläubigen selbst oder einen Religionsgelehrten – durchgeführt werden, so ist hierfür ein Sachkundenachweis erforderlich. Dieser wird vom örtlich zuständigen Veterinäramt ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der Teilnahme an einer Schulung erworben und mit einer erfolgreich abgelegten theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen wurden.

In der Tierschutz-Schlachtverordnung wird ausgeführt, dass die zuständige Stelle eine Prüfung der Sachkunde bezogen auf die im Antrag benannten Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren durchführt.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele nicht an einem Schlachthof oder sonstigen Fleischverarbeitenden Betrieben beschäftigte Personen in Nordrhein-Westfalen verfügen über einen Sachkundenachweis im Sinne von Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009? (Bitte aufschlüsseln nach Tierkategorie, Art von Geräten, Tätigkeiten im Sinne von Artikel 7, Absätze 2 und 3 gemäß (EG) Nr. 1099/2009, sowie ausstellende Behörde und Jahr der Ausstellung)
  2. Wie viele Zulassungen für Schlachtungen mit elektronischer Kurzzeitbetäubung wurden in den letzten 10 Jahren erteilt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, zuständiges Veterinäramt und Tierkategorie)
  3. Wie viele Sachkundenachweise für die Durchführung der elektronischen Kurzzeitbetäubung und des Kehlschnitts wurden seit 2009 erteilt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Tierkategorie und Ort der Ausstellung)
  4. Wie viele Sachkundenachweise für die Durchführung der elektronischen Kurzzeitbetäubung und des Kehlschnitts wurden seit 2009 wieder entzogen? (Bitte aufschlüsseln nach Ort der ursprünglichen Ausstellung des Sachkundenachweises, Jahr und Grund für den Entzug)
  5. Wie hat sich die Zahl der erteilten befristeten Sachkundenachweise im Sinne von Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 seit 2009 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl befristete Sachkundenachweise pro Jahr und jeweiliger Grund für die Befristung)

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 1404 (Drucksache 17/3501)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3732)

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