Seit der illegalen Grenzöffnung 2015 ist die Problematik der Einwanderung aus kulturfremden und in erster Linie islamisch geprägten Regionen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Neben den bekannten sexuellen Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln kommt es immer wieder zu Messer-Attacken und Vergewaltigungen durch Migranten aus islamischen Herkunftsländern.

Christian Walburg, Kriminologe an der Universität Münster sagte der Süddeutschen Zeitung gegenüber:

„Besonders bei Taten aus Gruppen heraus und im öffentlichen Raum sind Flüchtlinge überproportional vertreten […]. [Dabei] richte sich die sexuelle Gewalt tatsächlich häufiger gegen einheimische Frauen.“

Die Ethnologin und Leiterin des Forschungszentrums Globaler Islam an der Frankfurter Goethe-Universität Susanne Schröter stellte nach dem Fall der getöteten Susanna aus Mainz fest, dass es sich nicht länger um Einzelfälle handele.

Auch weniger gewalttätige Handlungen, wie beispielsweise die Verweigerung eines Handschlags durch einen Muslim einer Frau gegenüber, erregen immer wieder öffentliche Empörung.

Der Kriminalwissenschaftler Christian Pfeiffer veröffentlichte eine Studie zur Zuwanderkriminalität. Die Studie, vom Bundesfamilienministerium in Niedersachsen in Auftrag gegeben, beruht auf Befragungen, die vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) seit dem Jahr 2015 durchgeführt wurden. Einem Welt-Artikel zufolge findet man in Kapitel 4, Unterpunkt 1 unter „Extremismus und fundamentalistischer Islamismus“ Ergebnisse brisanten Inhalts. So äußern sich muslimische Schülerinnen und Schüler überwiegend zustimmend zu islamistischer Gewalt und zu islamistischem Terror.

Die Aufgabe von Schule und Lehrkräften ist die Erziehung junger Menschen zu eigenständigen und vor allem demokratischen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. Hierzu hat das Land Nordrhein-Westfalen zahlreiche Angebote geschaffen, um schulformübergreifend Jugendliche zu erreichen. In Anbetracht der eingangs geschilderten gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen, welche insbesondere in den schulischen Bereich niedersickern, erweist sich die Forderung nach präventiven Maßnahmen in Bezug auf den Umgang mit islamischen Konventionen im schulischen Betrieb als erforderlich.

Zu den herkömmlichen islamischen Konventionen zählen,

  1. Nicht-Gleichberechtigung von Mann und Frau,
  2. hierarchische Höherstellung des islamischen Rechts,
  3. Bestrafung und schwere gesellschaftliche Diskriminierung bei Abwendung vom Glauben.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Sind der Landesregierung Fälle von Auswirkungen der oben benannten islamischen Konventionen an nordrhein-westfälischen Schulen bekannt? (Gebeten wird um eine Auflistung nach Schulform und Jahrgangsstufe)
  2. Auf welche Weise wurden diese Fälle geahndet?
  3. Welche Aufklärungsarbeit wird an den nordrhein-westfälischen Schulen in Anbetracht der oben benannten islamischen Konventionen betrieben?
  4. Wie implementiert die Landesregierung das Thema solcher islamischen Konventionen in die schulische Präventionsarbeit?
  5. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, dass Schülerinnen und Schüler über diese islamischen Glaubensgrundsätze aufgeklärt werden?

Kleine Anfrage 1188 (Drucksache 17/2921)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3304)

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