Hält die Landesregierung an ihrer Position zur Abschaffung des Verbandsklagerechts fest?

10. August 2018

Dr. Christian Blex » Landtag » Hält die Landesregierung an ihrer Position zur Abschaffung des Verbandsklagerechts fest?

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Hält die Landesregierung an ihrer Position zur Abschaffung des Verbandsklagerechts fest?

10. August 2018

Das Verbandsklagerecht NRW wurde von den Regierungsfraktionen CDU und FDP, als diese noch in der Opposition waren, immer wieder kritisiert.

So führte der Abgeordnete Ortgies der CDU im Umweltausschuss aus (Drucksache 16/14419), dass das Gesetz „[…] inhaltlich überflüssig [sei], da es auch ohne das Verbandsklagerecht bereits ausreichend Mitwirkungsrechte von Tierschutzverbänden beim Verwaltungshandeln gebe. Stattdessen werde es von den Verbänden genutzt, um Vorhaben zu verzögern oder zu verhindern. Damit widerspreche es eindeutig der Intention des Gesetzes. Das Tierschutzniveau in Deutschland sei international auf sehr hohem Stand. Die Behörden und Tierärzte in Nordrhein-Westfalen würden auch ohne das Verbandsklagerecht eine hervorragende Arbeit zum Wohle der Tiere leisten.

[…]Dem Wohl der Tiere habe dieses Gesetz bisher nicht erkennbar genutzt. Stattdessen würde es von den Verbänden politisch eingesetzt, um Vorhaben zu verhindern oder Stimmung gegen die Landwirtschaft zu machen. So schrieben Tierschutzorganisationen pauschal Behörden bzw. Landwirte an, welche beabsichtigten, eine Modernisierung und Erweiterung von Tierhaltungsanlagen vorzunehmen, um den Druck schon vor der Bauphase entsprechend zu erhöhen. Auf diese Weise würde die Verbesserung von Haltungsbedingungen durch moderne Stallanlagen eher verhindert als gefördert. Nicht also das Wohl der Tiere, dem in modernen Ställen in aller Regel viel besser gedient sei als in alten, stehe im Vordergrund, sondern das Vorhaben an sich. Es gehe also einzig und allein um die versuchte Verhinderung.

Außerdem „[…] könnten schon begrifflich sog. Tierrechtsorganisationen, die jegliches „Zu-Nutze-Machen“ von Tieren ablehnten, nicht sachverständige Organisationen für die tierschutzgerechte Haltung von Tieren sein. Zum anderen habe sich die konkrete Auswahl der anerkannten Tierschutzorganisationen durch die Landesregierung als höchst zweifelhaft erwiesen.

Neben den in Nordrhein-Westfalen anerkannten Tierschutzverbänden können bundesweit auch Umweltverbände gegen erteilte Stallbaugenehmigungen klagen. Hauptangriffspunkt ist dabei die Umweltverträglichkeitsprüfung, bei der die Verbände meist die Bewertungsmaßstäbe und Prüftiefe des Genehmigungsverfahrens in Frage stellen. Das
Resultat ist dann eine hohe Unsicherheit bei Landwirten, die Investitionen hemmt und eine hohe Belastung von Behörden und Gerichten.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Vorteile bezüglich der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für viehhaltende, landwirtschaftliche Betriebe erwartet die Landesregierung von einer Abschaffung des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine in NRW?
  2. Wie plant die Landesregierung das Ziel ihres Koalitionsvertrages NRW zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für landwirtschaftliche Betriebe konkret umzusetzen?
  3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung für die Stärkung des Tierschutzes in NRW?
  4. Welchen Änderungsbedarf sieht die Landesregierung beim UVP-Gesetz?
  5. Wie steht die Landesregierung zu einem bundesweiten Klagerecht für Tierschutzvereine?

Kleine Anfrage 1193 (Drucksache 17/2936)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3365)

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