Im Zuge der Diskussion über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine und die Kritik an diesen stellt sich die Frage nach den Konsequenzen für etwaige Verstöße oder ungesetzliche Praktiken, wie etwa das unbefugte Eindringen in Ställe und das Filmen vermeintlicher Missstände durch die Vereinsmitglieder, um ein höheres Spendenaufkommen zu generieren.
Aktuell steht besonders PETA durch umstrittene Kampagnen („Der Holocaust auf Ihrem Teller“) und „Abschusslisten“ von Politikern im Fokus. Anfang 2017 wurde das „Deutsche Tierschutzbüro e.V.“ von den jetzigen Regierungsparteien ebenfalls heftig kritisiert, wobei dem Verein insbesondere eine intransparente Finanzpraxis und ein fehlender Sitz in Nordrhein-Westfalen vorgeworfen wurden.
Besonders stark wurde die Gewinnung von Bild- und Filmmaterial im Rahmen von Vereinsaktivitäten kritisiert, was in der aktuellen Debatte über Stalleinbrüche und das Anfertigen von Aufnahmen vermeintlicher Missstände ebenfalls den Kern der Debatte darstellt. Auch stand das „Deutsche Tierschutzbüro e.V.“ wegen eines Boykottaufrufs in der Kritik, jedoch wurden die Vereinsmitglieder in keinem der im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Vereins angestrengten Verfahren rechtskräftig verurteilt.
Rechtskräftige Verurteilungen von Mitgliedern wegen planmäßiger, im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit begangener strafbarer Handlungen stehen der Anerkennung des Vereins entgegen.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung die Aktionen des „Deutsche Tierschutzbüro e.V.“?
- Wird die Landesregierung das „Deutsche Tierschutzbüro e.V.“ als anerkannten Tierschutzverein aberkennen?
- Welche staatlichen Fördermittel erhalten die anerkannten Tierschutzvereine aus NRW? (bitte Haushaltstitel angeben)
- Welche laufenden Überprüfungsverfahren bezüglich der weiteren Anerkennung und Aberkennung von Tierschutzvereinen gibt es?
Dr. Christian Blex
Kleine Anfrage 1300 (Drucksache 17/3205)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3427)