Am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Lünen findet seit zwei Jahren kein zentraler Begrüßungsgottesdienst mehr statt. Dazu ist einer Pressemittelung vom 26. August 2016 auf der amtlichen Internetpräsenz des Gymnasiums zu entnehmen, dass eine Multikulti-Begrüßungsfeier als integrierter Bestandteil der schulischen Willkommensfeier für die neuen Schüler der fünften Klasse durchgeführt wurde.
Diese „neue Begrüßungskultur“ besteht neben anderen Elementen aus Segenswünschen sowie Gebeten aus der Bibel und dem Koran von christlichen und muslimischen Schülern vorgetragen. Bemerkenswert war das Beten der 1. Sure im Koran, welche singend auf Arabisch vorgetragen wurde.
In den Jahren zuvor fand zur Einschulung dagegen ein Gottesdienst statt, welcher nun allerdings nicht mehr Teil der Feierlichkeiten ist.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Welche Faktoren führten dazu, dass die Schule die Entscheidung, einen modifizierten Gottesdienst anzubieten, getroffen hat?
- Warum ist es nicht mehr möglich, einen zentralen christlichen Begrüßungsgottesdienst zu feiern und dabei Nicht-Christen willkommen zu heißen?
- Ist die Landesregierung der Ansicht, dass den Schülern ein christlich geprägtes Wertefundament vermittelt werden sollte, so wie es auch die Landesverfassung NRW (Artikel 7, vergleiche auch die Präambel) besagt?
- Wie bewertet die Landesregierung die Organisation der „Multikulti-Begrüßungsfeier“ an dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium?
- Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob weitere nordrhein-westfälische Schulen den Gottesdienst ausgesetzt haben oder womöglich in modifizierter Weise durchführen?
Kleine Anfrage 1087 (Drucksache 17/2722)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3047)