Der in Berlin ansässige „Verband für bürgernahe Verkehrspolitik“ hat einen Katalog zusammengestellt, aus dem ersichtlich ist, dass in Nordrhein-Westfalen derjenige, der Wespen oder Wildbienen ohne triftigen Grund fängt, verletzt oder tötet, mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld bestraft werden kann. Auch der Bußgeldkatalog für den Bereich Tierschutz zeigt auf, dass für das Verletzen oder Töten von verschiedenen Tieren in NRW bundesweit die höchsten Bußgelder verhängt werden können.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich bei dem Insekt um eine besonders geschützte Art handelt. Dieselbe Strafe riskiert jeder, der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten dieser Tiere zerstört. Entnommen sind die Zahlen dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Verstöße gegen § 39 I des Bundesnaturschutzgesetzes gab es in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Verstoß)
- In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Geldbuße?
- Wie hoch waren die fünf höchsten verhängten Geldbußen?
- Wie hoch war im Zeitraum der letzten fünf Jahre die durchschnittliche Höhe einer Geldbuße für einen Verstoß gegen § 39 I des Bundesnaturschutzgesetzes?
- Hält die Landesregierung die maximale Höhe einer Geldbuße für einen Verstoß gegen § 39 I des Bundesnaturschutzgesetzes für angemessen?
Kleine Anfrage 1097 (Drucksache 17/2732)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3000)