„Halal“ bedeutet, gemäß den strengen muslimischen Glaubensvorschriften bei Lebensmitteln auf Schwein, Blut und Alkohol zu verzichten. Nach dem Koran zu schlachten bedeutet aber auch, dass Lamm, Geflügel oder Rind mit dem Kopf nach unten aufgehängt und der Hals mit einem Hieb durchschnitten wird. Das so genannte Schächten soll das Tier vollständig ausbluten lassen. Unter Muslimen umstritten ist, ob das Fleisch auch dann „halal“ ist, wenn das Tier zuvor kurzzeitig betäubt wurde.
So lehnt beispielsweise die „Islamische Gemeinschaft Mili Görus“ die elektronische Kurzzeitbetäubung ab und der „Zentralrat der Muslime“ hält das betäubungslose Schächten für zwingend vorgeschrieben. Dieser Ansicht schlossen sich der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und der europäische Fatwa-Rat (EFC) an.
In Deutschland verbieten das Tierschutzgesetz sowie die Tierschutzschlachtverordnung grundsätzlich, ein Tier ohne Betäubung zu schlachten. Von diesem Grundsatz sind Ausnahmen jedoch möglich. Menschen, denen ihr Glaube das Schächten von Tieren „zwingend vorschreibt“, können bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten beantragen. Um die Genehmigung zur Schächtung von Tieren zu erhalten, muss man die genaue Anzahl der zu schächtenden Tiere angeben sowie Auflagen bezüglich der Sachkunde und der Schlachtstätte erfüllen.
„Halal“-Produkte haben sich in den vergangenen Jahren zu einem lukrativen Nischenmarkt in Deutschland gemausert. Branchenexperten schätzen das Marktvolumen derzeit auf mehrere Milliarden Euro, bei einer seit Jahren anhaltend hohen Wachstumsrate. Durch die demografische Entwicklung und durch die ungebremst hohe Migration aus dem muslimischen Kulturkreis ist nach wie vor von einem starken Wachstum in der „Halal“-Branche auszugehen.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie hat sich die Zahl der Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schächten in Nordrhein-Westfalen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, geschlachtete Tierart, Anzahl Anträge und Anzahl Genehmigungen)
- Wie haben sich die illegalen Schächtungen ohne erteilte Ausnahmegenehmigungen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (bitte aufschlüsseln nach Jahr und juristischer Konsequenzen für den Täter)
- Wie bewertet die Landesregierung den Export von deutschem Vieh, um im Ausland entsprechend der muslimischen Glaubensvorschriften geschlachtet und als Reimport in Deutschland verkauft zu werden?
- Wie steht die Landesregierung zu islamischen Verbänden, wenn diese die elektronische Kurzzeitbetäubung bei der Schächtung ablehnen?
Kleine Anfrage 1028 (Drucksache 17/2544)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2771)