Nottötung von Schweinen bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest

5. April 2018

Dr. Christian Blex » Landtag » Nottötung von Schweinen bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest

Dr. Christian Blex » Landtag » Nottötung von Schweinen bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest

Nottötung von Schweinen bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest

5. April 2018

Durch die Bedrohung der heimischen Schweinehalter durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird es wahrscheinlicher, dass bei Ausbruch der ASP bei Hausschweinen der gesamte Bestand eines Betriebs notgetötet werden muss, da eine Heilung nicht möglich ist.

Laut Tierschutzgesetz dürfen Schweine nur von Personen betäubt und/oder getötet werden, die die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen (§ 4 Tier- SchG). Das für den Betrieb zuständige Veterinäramt erteilt Auskunft über die Sachkunde, welche dafür nötig ist. Diese ist durch eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen, gegebenenfalls mit (amtlicher) Prüfung gegeben. Darüber hinaus sind regelmäßige Fortbildungen, wie zur Beurteilung der Tiere bezüglich der Notwendigkeit der Tötung und zur fachgerechten Durchführung (Betäubung, Tötung und jeweilige Kontrolle), unbedingt empfehlenswert.

Eine Online-Umfrage der Fachzeitschrift topagrar unter Schweinehaltern hat ergeben, dass fast die Hälfte (46 %) der Schweinehalter sich in diesem Bereich eine praktische Unterweisung durch den Tierarzt wünscht. 23 % wünschen sich eine kombinierte Theorie-/Praxisschulung und 6 % würde eine rein theoretische Schulung genügen. Ein Viertel der Teilnehmer meint allerdings auch, ganz ohne Schulung auszukommen.

Bei einem immer wahrscheinlicher werdenden Ausbruch der ASP unter Hausschweinen wird auch die Notwendigkeit der Nottötung ganzer Bestände immer wahrscheinlicher. Um eine tiergerechte Nottötung sicher zu stellen ist daher die Sachkenntnis bei betroffenen Schweinehaltern präventiv herzustellen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist der Anteil von schweinehaltenden Betrieben in NRW, bei denen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 4 Tier-SchG bestehen, um eine Nottötung vorzunehmen?
  2. In welcher Form werden entsprechende Lehrgänge in NRW angeboten?
  3. Wie hat sich die Zahl der Absolventen solcher Lehrgänge in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  4. Wie wurden die Schweinehalter bisher beim Erwerb der Sachkunde zur Nottötung unterstützt?
  5. Durch welche Maßnahmen will die Landesregierung die nordrhein-westfälischen Schweinehalter in Zukunft und insbesondere vor dem Hintergrund eines wahrscheinlichen Ausbruchs der ASP bei Hausschweinen, beim Erwerb der notwendigen Sachkunde zur Nottötung unterstützen?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 866 (Drucksache 17/2178)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2272)

Pin It on Pinterest