Bei invasiven Neobiota handelt es sich um ortsfremde, eingeschleppte Tier- oder Pflanzenarten, die nun die heimische Flora und Fauna verdrängen. Neben dem Schaden am heimischen Ökosystem sind auch wirtschaftliche Schäden, insbesondere in der Landwirtschaft die Folge der Einschleppung. Außerdem sind einige dieser Arten, wie beispielsweise der Riesenbärenklau für den Menschen gesundheitsschädlich.

Die Europäische Union hat die Liste mit diesen invasiven Neobiota in diesem Jahr um 12 neue Arten erweitert. Die Bundesregierung kam am 29. Juni 2017 mit Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und Bundesjagdgesetz ihrer sich daraus ergebenden unionsrechtlichen Verpflichtungen nach. Im Gesetz heißt es zu invasiven Arten unter anderem, dass sie „[…] eine der größten globalen Bedrohungen für die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemleistungen“ (sind).

In der EU-Verordnung über die über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten heißt es daher in Artikel 24: „Nach der Einbringung einer invasiven gebietsfremden Art sind Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung und sofortigen Beseitigung unabdingbar, um deren Etablierung und Ausbreitung zu verhindern. Die wirksamste und kosteneffizienteste Maßnahme ist häufig die schnellstmögliche Beseitigung der Population, solange die Anzahl der Exemplare noch begrenzt ist.“

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche invasiven Neobiota haben in Nordrhein-Westfalen Populationen gebildet?
  2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um diese eingeschleppten Arten aus dem heimischen Ökosystem zu entfernen?
  3. Wie hat sich die Zahl eingeschleppter invasiver Arten in den letzten 10 Jahren entwickelt?
  4. Wie viele eingeschleppte Arten konnten wieder aus Nordrhein-Westfalen entfernt werden?
  5. Wie hoch schätzt die Landesregierung den wirtschaftlichen Schaden durch eingeschleppte Arten in der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 605 (Drucksache 17/1457)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/1646)

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