Verstöße von Lehrpersonal gegen das Neutralitätsgebot

20. November 2017

Dr. Christian Blex » Landtag » Verstöße von Lehrpersonal gegen das Neutralitätsgebot

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Verstöße von Lehrpersonal gegen das Neutralitätsgebot

20. November 2017

Im Schulgesetz für Nordrhein-Westfalen heißt es in § 2 (8) über Lehrer:

„[…] Sie dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnlichen Bekundungen abgeben, die die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden gefährden oder stören […].“

Aus gutem Grund gilt für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst eine Treuepflicht, denn sie haben sich verpflichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Dazu wurden im Beutelsbacher Konsens die Grundsätze des Überwältigungsverbots, Kontroversität und der Schülerorientierung aufgestellt. Diese Grundsätze haben nach wie vor Gültigkeit.

Insbesondere in Zeiten starker, politischer Polarisierung darf die Schule nicht zu einem Ort der Indoktrination verkommen, indem Lehrkräfte ihre Autorität und den Erziehungs- und Bildungsauftrag missbrauchen, um Schülern ihre Meinung aufzuzwingen, insbesondere weil die Schüler strukturell im Nachteil sind. So könnte die Lehrkraft ihr nicht genehme Meinungen und Ansichten über die Noten oder sonstige schulische Nachteile sanktionieren.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Beschwerden über Lehrkräfte wegen Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot sind der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen seit 2012 bekannt?
  2. Was war der Inhalt der Beschwerden? Bitte nach Jahr und Beschwerdeanlass aufschlüsseln.
  3. Welche disziplinarischen Konsequenzen hatten solche Beschwerden für die Lehrkräfte?
  4. Wie schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer von Verstößen gegen das Neutralitätsgebot ein, die aus Angst vor negativen Konsequenzen für die Schüler nicht eingereicht wurden?
  5. Plant die Landesregierung Maßnahmen, um die Einhaltung des Neutralitätsgebotes besser durchzusetzen?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 428 (Drucksache 17/954)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/1225)

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