Die Stadt Gronau ist eine lebendige Stadt mit einer langen Geschichte. So wurde der heutige Gronauer Ortsteil Epe erstmals im Jahre 1188 urkundlich erwähnt.
Seitdem in der Stadt Gronau die einzige Urananreicherungsanlage Deutschlands ansässig ist, dient der Name der Stadt vielen ökoreligiösen Kernkraftgegnern nur noch als Kampfbegriff gegen Kernenergie und als Veranstaltungsort ihres Protestes.
So haben sich am Freitag, den 06.10.2017, Anti-Kernkraftaktivisten an das Gleisbett festgekettet und somit einen Zug mit radioaktiven Material über zwölf Stunden aufgehalten. Nicht nur gefährden die Anti-Kernkraftaktivisten die Sicherheit des Zugtransports sondern auch zunehmend sich selbst. So mussten zwei Aktivisten nach ihrer ‚Befreiung‘ notärztlich versorgt werden.
Die Bahn meldete am Abend, dass die Strecke zwischen Steinfurt-Burgsteinfurt und Gronau gesperrt wurde. Viele Zugfahrgäste zwischen Münster-Gronau mussten durch die widerrechtliche Aktion auf Busse umsteigen und zeigen keine Sympathien für den Protest.
Insgesamt wurden zwölf Personen in Gewahrsam genommen.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie wird der Protest der Anti-Kernkraftaktivisten am 06.10.2017 polizeistrafrechtlich aufgearbeitet? (bitte Zahl der Polizeikräfte, Arbeitsstunden, Mitteleinsatz, Besonderheiten des Einsatzes angeben)
- Wie hoch beziffert die Landesregierung die Kosten, welche im Zuge des Protests am 06.10.2017 angefallen sind?
- Wie hat sich die Zahl der Straftatbestände im Zusammenhang mit Castor-Transporten in den letzten zehn Jahren entwickelt?
- Mit welchen Gefahren ist bei einer Entgleisung des Castor-Transportes zu rechnen?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um zukünftig einen störungsfreien und verlässlichen Castor-Transport zu gewährleisten?
Dr. Christian Blex
Kleine Anfrage 392 (Drucksache 17/907)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/1231)