Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung

26. Oktober 2017

Dr. Christian Blex » Landtag » Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung

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Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung

26. Oktober 2017

Seit längerer Zeit bereitet die Bundesregierung eine „Mantelverordnung Ersatzbaustoffe und Bodenschutz“ vor. Diese wurde im Bundeskabinett im Mai 2017 beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Der Bundestag hat diese Verordnung ohne Änderungen beschlossen und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet (Bundesratsdrucksache 566/17). Dort wird sie derzeit in den zuständigen Ausschüssen beraten. Ein Termin für die abschließende Beratung im Bundesrat ist noch nicht bestimmt.

Mineralische Abfälle stellen mit etwa 240 Mio. t/a den größten Abfallstrom in Deutschland dar. Die Behörden und die Wirtschaft haben in Jahrzehnten ein System geschaffen, um diese Abfälle zu erfassen, zu verwerten oder anderweitig zu entsorgen. Die vorliegende Mantelverordnung hat als wesentliche Ziele die Verwertung der mineralischen Abfälle zu verbessern und den Schutz des Bodens bei der Deponierung oder der Ausbringung solcher Abfälle zu gewährleisten. Sie ist erkennbar von Fachleuten für Fachleute geschrieben.

Die Auswirkungen auf die Praxis der Abfallentsorgung und der Kostenaufwand sind schwer absehbar. Die Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom März 2017 zeigt zahlreiche Bedenken und Zweifelsfragen im Hinblick auf die Vollziehbarkeit und Kosten dieser Verordnung auf. Das Positionspapier der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe vom August 2017 äußert die Sorge, dass durch die Mantelverordnung die Verwertung von Bauabfällen eingeschränkt wird und zusätzliche Kapazitäten für Deponien geschaffen werden müssen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche neuen Regeln und Standards werden nach dem Urteil der Landesregierung schwer zu vollziehen sein, weil sie nicht hinreichend genau bestimmt sind oder einen hohen Ermittlungsaufwand bedingen?
  2. Hält die Landesregierung den im Entwurf der Bundesregierung angegebenen Erfüllungsaufwand für realistisch oder teilt sie die Sorgen des Städte- und Gemeindebundes, dass der Aufwand, insbesondere für die Kommunen, unterschätzt wird?
  3. Wie groß sind die Ströme der mineralischen Abfälle, die der Mantelverordnung unterfallen, in Nordrhein-Westfalen?
  4. Wie hoch wäre der zusätzliche Aufwand für den Vollzug der vielfältigen Bestimmungen der Mantelverordnung bei den Kommunen, den Landesbehörden und den Unternehmen der Abfallwirtschaft?
  5. Rechnet die Landesregierung bei einer Umsetzung der Verordnung mit einem erhöhten Anfall an mineralischen Abfällen zur Deponierung und stünde dafür ausreichend Deponieraum zur Verfügung?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 337 (Drucksache 17/687)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/1017)

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