Finanzielle Förderung von Vereinen die, oder aus deren Reihen, bei den G20-Protesten in Hamburg strafbare Handlungen begangen wurden

31. August 2017

Dr. Christian Blex » Landtag » Finanzielle Förderung von Vereinen die, oder aus deren Reihen, bei den G20-Protesten in Hamburg strafbare Handlungen begangen wurden

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Finanzielle Förderung von Vereinen die, oder aus deren Reihen, bei den G20-Protesten in Hamburg strafbare Handlungen begangen wurden

31. August 2017

Im Rahmen der G20-Proteste in Hamburg wurden verschiedene Demonstrationen von sogenannten breiten Bündnissen aus u. a. Umweltverbänden organisiert.
So gehört zum Bündnis „G-20 Protestwelle“ neben anderen Verbänden auch Greenpeace. Aus dieser Gruppe wurde ein Polizeieinsatz auf der Elbe ausgelöst.
So schrieben die Greenpeace-Aktivisten in zwei Meter großen Lettern die Parole „End Coal“ an die Bordwand eines Kohlefrachters, der 75.000 Tonnen Steinkohle aus Russland geladen haben sollte. Die Polizei überprüfte beteiligte Aktivisten und stellte mehrere Boote sicher.
Das demokratische Recht sich öffentlich zu versammeln ist eines der höchsten Güter eines Rechtsstaates, jedoch hat sich beim G20-Gipfel leider gezeigt, dass es auch als Vorwand für strafbare Handlungen missbraucht wird.

Auch Vergehen, wie Sachbeschädigung und gefährlicher Eingriff in den Schiffsverkehr müssen streng geahndet werden, damit die sich rechtskonform verhaltenden Demonstranten nicht diskreditiert werden. Insbesondere sollten sichergestellt werden, dass solche Handlungen nicht vom Staat mitfinanziert werden. Hier sollten auch Vereine mit vermeintlich hehren Zielen keinen Freibrief erhalten, da der Zweck nicht die Mittel heiligt.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch war die finanzielle Förderung von Umweltverbänden im Jahr 2016? Bitte nach Organisationen aufschlüsseln.
  2. Wie überprüft die Landesregierung, auf welche Art die Fördermittel von Umweltverbänden eingesetzt werden?
  3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Fördermittel nicht für strafbare Handlungen genutzt werden?
  4. Hat die Landesregierung Kenntnis über Verwendung von staatlichen Fördermitteln für strafbare Handlungen durch Umweltverbände? (Wenn ja, bitte nach Organisation und Handlung aufschlüsseln.)
  5. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung, wenn von oder aus den Reihen von geförderten Organisation strafbare Handlungen begangen werden, wie etwa im oben erwähnten Fall von Greenpeace?

Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 132 (Drucksache 17/229)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/461)

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