Terroristische Gefährder und Relevante Personen im Kreis Recklinghausen – Wie sehen die Zahlen aus?

Deutschland ist auch durch die weitgehend ungesteuerte Massenmigration einer wachsenden Gefahr islamistischer Terroranschläge ausgesetzt. Bereits Mitte 2021 warnte der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, dass die Bürger auf einem Pulverfass sitzen, während Gefährder zu oft statt der dringend notwendigen Abschiebung auf Steuerzahlerkosten geduldet werden. Die jüngste Vergangenheit hat ihm leider recht gegeben. Im Mai 2024 erschütterte die Messerattacke von Mannheim mit dem Mord an einem Polizisten und dem brutalen Angriff auf den Islamkritiker Michael Stürzenberger die Öffentlichkeit – ohne dass daraus spürbare Konsequenzen gezogen wurden. Nur wenige Monate später, am 23. August 2024, geschah das nächste Blutbad: Ausgerechnet beim sogenannten „Festival der Vielfalt“ zum 650-jährigen Stadtjubiläum von Solingen erstach ein 26-jähriger syrischer Asylbewerber drei Menschen und verletzte acht weitere schwer. Der Täter, der illegal über die Türkei und Bulgarien nach Deutschland gekommen war, dessen Asylantrag abgelehnt worden war und der trotzdem bleiben durfte, lebte in einer Flüchtlingsunterkunft, entwendete dort ein Küchenmesser und stach wahllos auf Passanten ein, wobei er laut Zeugen „Allahu Akbar“ rief. Der Islamische Staat bekannte sich zu der Tat.

Erneut zeigte sich das hilflose Bild der Politik: Trotz Ausreisepflicht und bulgarischer Zustimmung zur Überstellung war der als islamistisch eingestufte Mann nicht abgeschoben worden. Zahlen aus Antworten zu AfD-Anfragen belegen das Ausmaß des Problems: In NRW gab es 2023 über 200 islamistische Gefährder und Relevante Personen, von denen zahlreiche ausreisepflichtig waren, doch Abschiebungen scheiterten an bürokratischen und rechtlichen Hürden und mangelndem politischen Willen. Die Einstufung als Gefährder löst keinerlei automatische Konsequenzen aus und Ausländerbehörden erhalten oft keine Kenntnis davon. Obwohl die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine „Rückführungsoffensive“ für Straftäter und Gefährder angekündigt hat, bleiben die Worte bis dato folgenlos.

Zu viele Straftaten und Terroranschläge durch abgelehnte Asylbewerber und bekannte Gefährder mit ausländischem Pass wären vermeidbar gewesen, wenn diese konsequent abgeschoben worden wären – auch nach Afghanistan und Syrien. Der Schutz der eigenen Bevölkerung und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung muss Vorrang haben. Menschen, die hier Schutz suchen und dennoch Straftaten begehen, haben ihr Aufenthaltsrecht im Regelfall verwirkt. Es ist höchste Zeit, dass der Rechtsstaat seine Kernaufgabe erfüllt: die konsequente und schonungslose Abschiebung aller vollziehbar ausreisepflichtigen Straftäter und islamistischen Gefährder, um das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen und weitere unschuldige Menschenleben zu schützen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie haben sich jeweils die Zahlen der als Gefährder eingestuften und Relevanten Personen, die jeweils einem der Phänomenbereiche der PMK -rechts-, -links-, -ausländische Ideologie- und -religiöse Ideologie- zugerechnet werden, seit 2015 bis heute pro Jahr im Zuständigkeitsbereich des Kreises Recklinghausen entwickelt?
  2. Welche Staatsangehörigkeit haben jeweils die in Frage 1 abgefragten Gefährder und Relevanten Personen?
  3. Über welche (Mehrfach-)Staatsangehörigkeiten verfügen die unter Frage 1 abgefragten deutschen Gefährder und Relevanten Personen? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Welchen Alterskohorten (0 – 13, 14 – 17, 18 – 20 und ab 21) gehören die genannten Gefährder respektive Relevanten Personen an? (Bitte entsprechend der Klammer pro Jahr aufschlüsseln.)
  5. Welches Geschlecht haben die in Frage 1 abgefragten Gefährder und Relevanten Personen?

Markus Wagner
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7799 (Drucksache 18/18905)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/19946)

Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Steinfurt

Die Entscheidung über die Verlängerung eines Jagdscheins stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. In Betracht kommen insbesondere Verpflichtungsklagen auf Verlängerung eines Jagdscheins sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Zudem besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen wurde im Kreis Steinfurt in den Jahren 2023 bis 2026 vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins beantragt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  2. In wie vielen Fällen wurden im Kreis Steinfurt in den Jahren 2023 bis 2026 Klagen in der Hauptsache auf Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  3. In wie vielen Fällen wurden im Kreis Steinfurt in den Jahren 2023 bis 2026 Untätigkeitsklagen gemäß § 75 VwGO im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  4. Wie sind die in den Jahren 2023 bis 2026 abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren auf Verlängerung eines Jagdscheins im Kreis Steinfurt jeweils ausgegangen? (Bitte jahresscharf nach Stattgabe, teilweiser Stattgabe, Klageabweisung und sonstiger Erledigung aufschlüsseln.)
  5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu der Frage vor, ob die verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Steinfurt in den Jagdjahren 2023 bis 2026, die durch das seit Oktober 2024 geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems erweiterten Prüfanforderungen bedingt sind, in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen?

Thomas Röckemann
Christian Loose
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7617 (Drucksache 18/18625)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/19415)

Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Recklinghausen

Die Entscheidung über die Verlängerung eines Jagdscheins stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. In Betracht kommen insbesondere Verpflichtungsklagen auf Verlängerung eines Jagdscheins sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Zudem besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen wurde im Kreis Recklinghausen in den Jahren 2023 bis 2026 vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins beantragt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  2. In wie vielen Fällen wurden im Kreis Recklinghausen in den Jahren 2023 bis 2026 Klagen in der Hauptsache auf Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  3. In wie vielen Fällen wurden im Kreis Recklinghausen in den Jahren 2023 bis 2026 Untätigkeitsklagen gemäß § 75 VwGO im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  4. Wie sind die in den Jahren 2023 bis 2026 abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren auf Verlängerung eines Jagdscheins im Kreis Recklinghausen jeweils ausgegangen? (Bitte jahresscharf nach Stattgabe, teilweiser Stattgabe, Klageabweisung und sonstiger Erledigung aufschlüsseln.)
  5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu der Frage vor, ob die verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Recklinghausen in den Jagdjahren 2023 bis 2026, die durch das seit Oktober 2024 geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems erweiterten Prüfanforderungen bedingt sind, in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen?

Thomas Röckemann
Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7608 (Drucksache 18/18616)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/19406)

Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Warendorf

Die Entscheidung über die Verlängerung eines Jagdscheins stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. In Betracht kommen insbesondere Verpflichtungsklagen auf Verlängerung eines Jagdscheins sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Zudem besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen wurde im Kreis Warendorf in den Jahren 2023 bis 2026 vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins beantragt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  2. In wie vielen Fällen wurden im Kreis Warendorf in den Jahren 2023 bis 2026 Klagen in der Hauptsache auf Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  3. In wie vielen Fällen wurden im Kreis Warendorf in den Jahren 2023 bis 2026 Untätigkeitsklagen gemäß § 75 VwGO im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  4. Wie sind die in den Jahren 2023 bis 2026 abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren auf Verlängerung eines Jagdscheins im Kreis Warendorf jeweils ausgegangen? (Bitte jahresscharf nach Stattgabe, teilweiser Stattgabe, Klageabweisung und sonstiger Erledigung aufschlüsseln.)
  5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu der Frage vor, ob die verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Warendorf in den Jagdjahren 2023 bis 2026, die durch das seit Oktober 2024 geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems erweiterten Prüfanforderungen bedingt sind, in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen?

Thomas Röckemann
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7620 (Drucksache 18/18628)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/19418)

Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung von Jagdscheinen in der Stadt Münster

Die Entscheidung über die Verlängerung eines Jagdscheins stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. In Betracht kommen insbesondere Verpflichtungsklagen auf Verlängerung eines Jagdscheins sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Zudem besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen wurde in der Stadt Münster in den Jahren 2023 bis 2026 vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins beantragt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  2. In wie vielen Fällen wurden in der Stadt Münster in den Jahren 2023 bis 2026 Klagen in der Hauptsache auf Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  3. In wie vielen Fällen wurden in der Stadt Münster in den Jahren 2023 bis 2026 Untätigkeitsklagen gemäß § 75 VwGO im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  4. Wie sind die in den Jahren 2023 bis 2026 abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren auf Verlängerung eines Jagdscheins in der Stadt Münster jeweils ausgegangen? (Bitte jahresscharf nach Stattgabe, teilweiser Stattgabe, Klageabweisung und sonstiger Erledigung aufschlüsseln.)
  5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu der Frage vor, ob die verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Verlängerung von Jagdscheinen in der Stadt Münster in den Jagdjahren 2023 bis 2026, die durch das seit Oktober 2024 geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems erweiterten Prüfanforderungen bedingt sind, in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen?

Thomas Röckemann
Christian Loose
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7603 (Drucksache 18/18611)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/19401)

Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung von Jagdscheinen in der Stadt Gelsenkirchen

Die Entscheidung über die Verlängerung eines Jagdscheins stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. In Betracht kommen insbesondere Verpflichtungsklagen auf Verlängerung eines Jagdscheins sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Zudem besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen wurde in der Stadt Gelsenkirchen in den Jahren 2023 bis 2026 vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins beantragt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  2. In wie vielen Fällen wurden in der Stadt Gelsenkirchen in den Jahren 2023 bis 2026 Klagen in der Hauptsache auf Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  3. In wie vielen Fällen wurden in der Stadt Gelsenkirchen in den Jahren 2023 bis 2026 Untätigkeitsklagen gemäß § 75 VwGO im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  4. Wie sind die in den Jahren 2023 bis 2026 abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren auf Verlängerung eines Jagdscheins in der Stadt Gelsenkirchen jeweils ausgegangen? (Bitte jahresscharf nach Stattgabe, teilweiser Stattgabe, Klageabweisung und sonstiger Erledigung aufschlüsseln.)
  5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu der Frage vor, ob die verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Verlängerung von Jagdscheinen in der Stadt Gelsenkirchen in den Jagdjahren 2023 bis 2026, die durch das seit Oktober 2024 geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems erweiterten Prüfanforderungen bedingt sind, in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen?

Thomas Röckemann
Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7585 (Drucksache 18/18593)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/19383)

Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Coesfeld

Die Entscheidung über die Verlängerung eines Jagdscheins stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. In Betracht kommen insbesondere Verpflichtungsklagen auf Verlängerung eines Jagdscheins sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Zudem besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen wurde im Kreis Coesfeld in den Jahren 2023 bis 2026 vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins beantragt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  2. In wie vielen Fällen wurden im Kreis Coesfeld in den Jahren 2023 bis 2026 Klagen in der Hauptsache auf Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  3. In wie vielen Fällen wurden im Kreis Coesfeld in den Jahren 2023 bis 2026 Untätigkeitsklagen gemäß § 75 VwGO im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  4. Wie sind die in den Jahren 2023 bis 2026 abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren auf Verlängerung eines Jagdscheins im Kreis Coesfeld jeweils ausgegangen? (Bitte jahresscharf nach Stattgabe, teilweiser Stattgabe, Klageabweisung und sonstiger Erledigung aufschlüsseln.)
  5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu der Frage vor, ob die verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Coesfeld in den Jagdjahren 2023 bis 2026, die durch das seit Oktober 2024 geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems erweiterten Prüfanforderungen bedingt sind, in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen?

Thomas Röckemann
Christian Loose
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7577 (Drucksache 18/18585)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/19375)

Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung von Jagdscheinen in der Stadt Bottrop

Die Entscheidung über die Verlängerung eines Jagdscheins stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. In Betracht kommen insbesondere Verpflichtungsklagen auf Verlängerung eines Jagdscheins sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Zudem besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO, wenn über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen wurde in der Stadt Bottrop in den Jahren 2023 bis 2026 vorläufiger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins beantragt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  2. In wie vielen Fällen wurden in der Stadt Bottrop in den Jahren 2023 bis 2026 Klagen in der Hauptsache auf Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  3. In wie vielen Fällen wurden in der Stadt Bottrop in den Jahren 2023 bis 2026 Untätigkeitsklagen gemäß § 75 VwGO im Zusammenhang mit der Verlängerung eines Jagdscheins erhoben? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  4. Wie sind die in den Jahren 2023 bis 2026 abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren auf Verlängerung eines Jagdscheins in der Stadt Bottrop jeweils ausgegangen? (Bitte jahresscharf nach Stattgabe, teilweiser Stattgabe, Klageabweisung und sonstiger Erledigung aufschlüsseln.)
  5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu der Frage vor, ob die verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Verlängerung von Jagdscheinen in der Stadt Bottrop in den Jagdjahren 2023 bis 2026, die durch das seit Oktober 2024 geltende Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems erweiterten Prüfanforderungen bedingt sind, in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Sicherheitsgewinn stehen?

Thomas Röckemann
Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7576 (Drucksache 18/18584)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/19374)

Jagdscheinverlängerungen im Kreis Warendorf – Bearbeitungsdauer und Ursachen von Verzögerungen

kreisfreien Städte. Rechtsgrundlage für die Erteilung und Verlängerung eines Jagdscheins sind die §§ 15 ff. Bundesjagdgesetz (BJagdG). Voraussetzung ist insbesondere die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung im Sinne des § 17 BJagdG sowie der Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung. Darüber hinaus sind regelmäßig die Anforderungen an die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung gemäß §§ 5 und 6 Waffengesetz (WaffG) zu prüfen. Der Jagdschein vermittelt waffenrechtliche Privilegierungen, insbesondere hinsichtlich des Erwerbs und Besitzes von Jagdlangwaffen und entsprechender Munition im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Aus der Praxis wird über Verzögerungen bei der Bearbeitung von Jagdscheinverlängerungen berichtet. Als Ursache wird insbesondere ein erhöhter Prüf- und Abstimmungsaufwand im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung genannt. Dieser steht im Zusammenhang mit bundesgesetzlichen Änderungen, insbesondere mit dem seit Oktober 2024 geltenden Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems, durch das auch Änderungen im Waffenrecht erfolgt sind.

Die erweiterten Prüfanforderungen führen dazu, dass zusätzliche Erkenntnisse verschiedener Sicherheitsbehörden eingeholt werden müssen. Medienberichten zufolge hat sich der Umfang der dafür erforderlichen Behördenabfragen deutlich erhöht, was zu verlängerten Bearbeitungszeiten geführt hat. Zugleich wird über praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung der erweiterten Prüfanforderungen berichtet, insbesondere im Hinblick auf organisatorische Abläufe und verfügbare Personalressourcen.

Das Jagdjahr beginnt in Nordrhein-Westfalen traditionell am 1. April und endet am 31. März des Folgejahres. Die vom Kalenderjahr abweichende Festlegung orientiert sich an den biologischen Entwicklungszyklen der Wildtiere. Da Jagdscheine regelmäßig mit Ablauf des 31. März ihre Gültigkeit verlieren, können verspätete Verlängerungen praktische und rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere im Hinblick auf die Jagdausübung, bestehende Jagdpachtverhältnisse sowie den fortbestehenden Besitz jagdlich zugelassener Waffen und Munition.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Anträge auf Verlängerung eines Jagdscheins wurden im Kreis Warendorf in den Jagdjahren 2023 bis 2026 gestellt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)
  2. Wie lange dauerte die jeweilige Bearbeitung von Anträgen auf Verlängerung eines Jagdscheins im Kreis Warendorf in den Jagdjahren 2023 bis 2026 durchschnittlich? (Bitte jahresscharf die Bearbeitungsdauer der jeweiligen Anträge auf Jagdscheinverlängerung angeben.)
  3. Welche Ursachen für Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Verlängerung eines Jagdscheins im Kreis Warendorf sind der Landesregierung bekannt?
  4. In wie vielen Fällen wurde im Kreis Warendorf in den Jagdjahren 2023 bis 2026 ein Antrag auf Verlängerung eines Jagdscheins abgelehnt? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln und Ablehnungsgründe benennen.)
  5. In wie vielen Fällen wurde im Kreis Warendorf in den Jagdjahren 2023 bis 2026 ein Jagdschein nicht vor Ablauf der vorherigen Geltungsdauer verlängert, obwohl der Antrag auf Verlängerung vor dem 1. April des jeweiligen Jahres gestellt wurde? (Bitte jahresscharf aufschlüsseln.)

Thomas Röckemann
Dr. Christian Blex


Kleine Anfrage 7566 (Drucksache 18/18574)
Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/19672)

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